Mietminderung bei Baum vor Balkon ?

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Ensign
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Hallo liebe CB'ler,

Bevor ich möglicherweise vergebens Rechtsbeistand bestelle, wollte ich zunächst bei Euch nachfragen. Es geht um einen Sachverhalt privater Natur. Meine Freundin wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit Balkon. Vor diesem steht ein riesiger Baum, der einen großen Teil des Lichteinfalles blockiert. Daraus resultiert, dass sowohl die Mieträume sehr dunkel (und auch kühl) sind sowie ein Sonnenbad auf dem Balkon ausgeschlossen ist. Dies betrifft alle Mietparteien vom EG bis zum 4. OG an dieser Stelle (siehe Bild). Rot markiert ist der Bereich unseres Balkons.

Im Mietvertrag haben wir jedoch keine Klausel gefunden, die Passagen wie "helle Wohnung", "sonniger Balkon" oder dergleichen enthält. Dennoch empfinden wir es als ungerecht, dass die anderen (ebenfalls zu sehenden) Mietparteien in der glücklichen Lage sind hier keine Einschränkungen erfahren zu müssen. Unser Wunsch ist jetzt natürlich nicht, dass bitte vor jedem Balkon ein Baum zu stehen hat :D.

Vielmehr würde ich gerne wissen ob u.U. Ansprüche auf Mietminderung bestehen, da ja auch die Heiz- und Stromkosten entsprechend höher ausfallen oder ob es veranlassbar wäre den Baum abzutragen. Wenn ja, an wen müsste man sich wenden ? Vermieter ? Stadt ? Anwalt ?
 

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cartridge_case schrieb:


Naja, sie ist im Winter erst eingezogen, dass tatsächlich kaum Licht durchkommt war uns nicht bewusst.
 
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Vor allen Dingen weil ein Baum ja auch keine Blätter im Frühjahr trägt und es im Winter normal ist das er keine Blätter hat und daher kein Schatten wirft, oder?

Oh das wird ne Klasse Sache hier. *Dazu mit Becher Popcorn setz*

Euch bzw. Ihr war von vorne rein klar das da ein Baum vor dem Haus steht. Wie cartridge_case schon schrieb war der nicht von einem auf den anderen Tag dort sondern schon immer. Schon damals hätte Euch bzw. Ihr klar sein sollen das im Frühjahr der Baum ausschlägt und so Schatten auf die Wohnung trifft. Auch hättet Ihr schon dort wohnende Bewohner fragen können wie es im Frühjar ist wenn der Baum blüht ob der Baum viel Schatten wirft und wie sich das auf den Wohnraum auswirkt usw.

Mietminderung könnt Ihr daher voll vergessen. Es war alles ersichtlich und wenn Ihr auf sowas nicht achtet bzw. vorraus schauend denkt ist es halt Euer bzw. Ihr Problem dasss das Wohnzimmer nun dunkel und kühler ist und Sie kein Sonnenbad auf dem Balkon nehmen kann.

Leute gibt es.....

Erst Fehler machen und denn mit Anwalt kommen weil sie sich nicht eingestehen können da ssie was falsch gemacht haben.
 
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Gib mir den Baum;)

Bei mir ist es genau andersherum. Ich hatte einen schönen Baum mit Mirabellen als Nachtisch. Der hat natürlich ab und zu etwas Dreck im Hof verursacht. Nun war er angeblich krank und musste mit den zufälligerweise auch kranken anderen Baum weg.
Ergo im Sommer wird es jetzt wärmer in der Bude da der Baum ja auch Schattenspender war und ich sehe das was hinter den Baum war, wobei mir der Baum lieber als der Wohnblock war. Von den Vogelnestern ganz zu schweigen.

Habe mal meinen Nachbarn gefragt der bei einer Hausverwaltung arbeitet:
Mietminderung wird ohne Erfolg sein. Also mach dir mal weniger Hoffnung zumal der Baum ja bei Wohnungsbesichtigung schon da war.
 
ich sehe auch keinen Grund für eine mietminderung.

könnt ja mal die nachbarn fragen, was die für Miete zahlen, vielleicht zahlt deine Freundin schon etwas weniger?
 
Ich würde mich mal einreihen.
Ich wohne hier schon 15Jahre, seitdem sind paar Tannen vor meinen Fenstern in die Höhe geschossen. Dazu kommen 2 grosse Bäume. Die Blockieren sehr viel Licht.

Im Bezug auf OP's Frage, was lässt sich hier rechtlich machen?
 
Yiasmat schrieb:
Vor allen Dingen weil ein Baum ja auch keine Blätter im Frühjahr trägt und es im Winter normal ist das er keine Blätter hat und daher kein Schatten wirft, oder?

Oh das wird ne Klasse Sache hier. *Dazu mit Becher Popcorn setz*

Euch bzw. Ihr war von vorne rein klar das da ein Baum vor dem Haus steht. Wie cartridge_case schon schrieb war der nicht von einem auf den anderen Tag dort sondern schon immer. Schon damals hätte Euch bzw. Ihr klar sein sollen das im Frühjahr der Baum ausschlägt und so Schatten auf die Wohnung trifft. Auch hättet Ihr schon dort wohnende Bewohner fragen können wie es im Frühjar ist wenn der Baum blüht ob der Baum viel Schatten wirft und wie sich das auf den Wohnraum auswirkt usw.

Mietminderung könnt Ihr daher voll vergessen. Es war alles ersichtlich und wenn Ihr auf sowas nicht achtet bzw. vorraus schauend denkt ist es halt Euer bzw. Ihr Problem dasss das Wohnzimmer nun dunkel und kühler ist und Sie kein Sonnenbad auf dem Balkon nehmen kann.

Leute gibt es.....

Erst Fehler machen und denn mit Anwalt kommen weil sie sich nicht eingestehen können da ssie was falsch gemacht haben.

Immer diese "besonders Intelligenten" :freak:. Der gesamte Komplex ist ein Neubau, das heisst man hätte allenfalls den Wieselflink befragen können in wie weit der Baum ausschlägt. Selbst die Vermieterin war sich dieser Tatsache bei Besichtigung offensichtlich nicht bewusst, ansonsten hätte sie sicher auch darauf hinweisen müssen bzw. kann man das als Mieter in spe meiner Einschätzung nach erwarten. Erst jetzt sind die Fakten erstmals ersichtlich.

Und dennoch ist diese Tatsache nicht gerecht, gerade in Bezug auf die Kosten. Mit welchem Recht bezahlt der Mieter ohne Baum im Endeffekt weniger für dieselbe Leistung !?


EDIT: @Herrmann

Vielen Dank der Nachfrage an deinen Bekannten. Schade. Kann man denn alternativ irgendwo beantragen den Baum abzutragen bzw. umzusetzen insoweit dies technisch möglich ist?
 
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Auch nichts Zhalom.

Du schreibst ja auch selber das die Pflanzen in den Jahre in die Höhe geschossen sind. Ergo waren auch diese Pflanzen bei Deinem Einzug schon vorhanden, oder? Wenn ja hast Du keinen Anspruch auf Mietminderung. Denn waren sie schon bei Einzug vorhanden, aber noch klein, hätte Dir da schon klar sein müssen das sie noch wachsen und ggf. Deine Wohnung erreichen können.
 
Wie würde man das überhaupt argumentieren wollen? Dass euch nicht klar war, dass Bäume im Sommer Blätter tragen und Schatten spenden? Dass der Makler euch hätte darauf hinweisen müssen? Zudem ist der Baum generell geschmackszache. Andere freuen sich über eine Kühle Wohnung im Sommer und sicher kann mans aufm Balkon mit Baum besser aushalten als in der prallen Sonne bei den Temperaturen die nächste Woche anstehen.
Also ich wette ihr habt keine Chance, eine Mietminderung durch zu klagen. Als Vermieter würde ich mich köstlich amüsieren über eine solche Beschwerde. Du nicht auf?
 
Laut Mieterschutz stellt der Schatten eines Baumes kein Mietrminderungsgrund dar.

Schatteneinfall durch große Bäume – keine Mietminderung (LG Berlin MDR 2001, 266)

Weitere Urteile sind z.B. ---->Hier<---- zu finden, u.a:

Kommt es aufgrund des Baumbestands zu einer natürlichen Verschattung der Wohnung, stellt dies kein Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume oder ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht.

Besteht keine Gefahr durch abgestorbene Äste, so muss der Vermieter im Rahmen der Gartenpflege keine Ausdünnung der Baumkrone oder ähnliche Maßnahmen ergreifen. Mangelndes Tageslicht in einer Wohnung durch hoch gewachsene Bäume stellt demnach auch keinen Mietmangel dar. Lediglich im Mietvertrag können sich die Vertragsparteien auf einen geringeren Mietpreis einigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Wenn ich in eine Wohnung ziehe, vor der ein grosser Baum steht muss ich damit rechnen, dass der im Frühjahr grünt und damit die Sicht wegnimmt. Genauso muss ich auch damit rechnen, dass die Bäume, die vor meiner Wohnung stehen wachsen und somit irgendwann den Lichteinfall beinträchtigen.

Ich fand nur ein Urteil auf die Schnelle, wo einer Mietminderung stattgegeben wurde, weil der Mieter tagsüber das Licht einschalten musste.

In einem anderen Fall war das AG Charlottenburg, Urt.v. 07.09.2006, Az. 211 C 70/06) hingegen der Meinung, dass die Verschattung 5 % Mietminderung begründe. Der Lichteinfall war derart reduziert, dass der Mieter tagsüber das Licht einschalten musste. Außerdem habe er erwarten dürfen, dass der Vermieter die anfänglich kleinen Bäume dauerhaft in dieser Größe bewahren würde.
Nachzulesen ---->Hier<----.
 
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Green Mamba schrieb:
Wie würde man das überhaupt argumentieren wollen? Dass euch nicht klar war, dass Bäume im Sommer Blätter tragen und Schatten spenden? Dass der Makler euch hätte darauf hinweisen müssen? Zudem ist der Baum generell geschmackszache. Andere freuen sich über eine Kühle Wohnung im Sommer und sicher kann mans aufm Balkon mit Baum besser aushalten als in der prallen Sonne bei den Temperaturen die nächste Woche anstehen.
Also ich wette ihr habt keine Chance, eine Mietminderung durch zu klagen. Als Vermieter würde ich mich köstlich amüsieren über eine solche Beschwerde. Du nicht auf?

Ist Ansichtssache. Ich denke weiterhin auch noch daran, dass der Baum in absehbarer Zeit seine Äste in den Balkon hineinstrecken wird. Dann zu argumentieren, das hätte von Anfang an klar sein müssen fände ich unverhältnismäßig, dann kann man an dieser Stelle eben keine Wohnung mit Balkon anbieten.

@ Systemfehler: Das ist mal eine kompetente Aussage. Vielen Dank für die Mühe. Im Herbst wird die Lichtproblematik unseren Fall ebenso betreffen, natürlich mit der Einschränkung des bereits vorhandenen großen Baumes, was das Urteil sicher nicht erneut umsetzbar machen würde. Trotzdem interessant zu wissen, dass es sowas schonmal gab.
 
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Den Baum zu beschneiden ist doch ne ganz andere Sache^^
Da wird der Vermieter sicherlich mitmachen (wenn es nicht Sache der Stadt ist, und die es sowieso von alleine erledigt), aber dafür gleich den Baum umlegen ... NO WAY
 
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Warum sollte der Vermieter wegen dieser Sache (Schattenwurf und Verästelung) die Wohnung nicht vermieten? Leerstand kommt ihn teurer als wenn sie mit etwas weniger Miete vermietet ist. Einnahmen für ihn sind immer noch besser als keine Einnahmen und die Folgekosten. Denn auch eine leerstehende Wohnung kostet was. Irgendwer wird da sicherlich früher oder später einziehen. Gerade auch wenn er den Schattenwurf akzeptiert und dafür weniger zahlen muss. Aber sowas wird halt VORHER vereinbart und nicht wie bei euch wo es euch erst im nachhinein stört wo es von vorne rein klar war das kein Licht in die Wohnung kommt. Eher willst Du / Sie nicht einsehen das keine Mietminderung bei rausspringt.

Habt Ihr die Wohnung nicht im hellen besichtigt? Spätestens da wäre es euch ja aufgefallen. Lebt halt damit oder zieht um und achtet beim nächsten mal halt drauf das kein Baum oder sonst was vorm Balkon steht der Euch die Sicht nimmt.

Gerade im Sommer wäre Ich froh wenn Schattenbildung möglich ist. Oder wollt Ihr eine brüllend warme und aufgeheizte Wohnung haben? Auch ist Schattenwurf gut wenn man nicht optimal lüften kann. Also wenn die Fenster auf der Nord und Süd Seite sind und beide aufgemacht werden können damit ein Luftzug herscht. Das ist ja nicht möglich wenn die Fenster alle auf einer Seite angebracht sind.
 
Ich mag mich irren, meine aber das es sogar so ist, dass wenn man einen Mangel wissentlich in kauf nimmt (der Baum stand ja im Winter auch schon da), man später nicht wegen diesem Mangel mindern kann.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
 
sei doch froh. klar hast du eben keine sonne auf dem balkon, aber gerade im sommer kann das ganze doch ganz gut sein, wenn in allen anderen wohnungen die sonne reinknallt und eure bleibt schön kühl, das würde ich zumindest bevorzugen. und vom herbst-frühling ist ja eh kaum blätter dran, sodass dann (wenns kälter ist) die sonne reinscheint.

anderer tipp: in einer nacht und nebel aktion den baum um- oder zumindest ansägen :D
 
Interessanter wird da wohl eher der Fall bei meiner Lebensgefährtin.

Dort sind in einer Baulücke jetzt drei Wohnhäuser entstanden und im Rahmen der Verschönerung mehrere Bäume neu gepflanzt worden, von denen einer so steht, dass er in ein paar Jahren den bisher sonnigen Balkon 'dichtwachsen' wird.
Da läuft inzwischen eine Anfrage beim Vermieter, ab welcher Höhe der Baum gekappt, beschnitten oder sonst wie davon abgehalten wird, den Balkon mehr oder weniger unbenutzbar zu machen.

In Hamburg muss sowas ja relativ rechtzeitig passieren, da ab einer bestimmten Stammdicke Bäume nicht mehr gefällt werden dürfen (Naturschutz)

Im Falle des TE war der Baum ja bereits bei Einzug da und die 'Umstände' sind insofern ja bereits eingepreist.
 
Also wenn ich Vermieter wäre, würde ich wegen "ökologisch angebauter Klimaanlage" einen zusätzlichen "Baumaufschlag" von 5 Euro im Monat erheben. Immerhin senkt er im Sommer die Raumtemperatur und erhöht den Wohnkomfort, zum anderen verliert er dafür im Herbst/Winter die Blätter und lässt das rare Sonnenlicht in die Wohnung fallen, wodurch wiederum eine Temperaturerhöhung stattfindet.
 
die kreativität, mit der heutige miet-egomanen aus allem kapital schlagen wollen, kennt scheinbar keine grenzen.

hier wird wegen schatten und nem baum gejammert und nach wegen gesucht, sich daran zu bereichern. wenn umgekehrt geld in die energetische aufwertung gesteckt wird, will man aber auch nicht mehr zahlen und jammert auch wieder.

wie mans macht, macht mans falsch - und den mietgeiern in jedem fall nicht recht.

noch ein grund, nur mieter zu nehmen, die einwandfreie referenzen vorweisen können - gerade in einem paradies für schmarotzer wie es GER geworden ist... und die ehrlichen und fairen mieter leiden dann darunter. danke dafür!
 
Heretic Novalis die Mietminderung ist eben ein Druckmittel was von manchen genutzt wird Geld zu sparen.

Ich überlege wie Onkelhitman schrieb mal meine Vermietung wegen Verlust meiner "ökologisch angebauter Klimaanlage" zu befragen.

Der Threadstarter will seinen Baum loswerden, ich will meinen wieder haben. Gestern hatte ich höhere Temperaturen in der Bude als in den 7 Jahren wo ich hier wohne.
Die Veränderung : Fällung einer "ökologisch angebauter Klimaanlage". Und wohl auch weil sich einer im Haus beschwert hat und mit Mietminderung gedroht.
 

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