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Ensign
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 224
Hallo liebe CB'ler,
Bevor ich möglicherweise vergebens Rechtsbeistand bestelle, wollte ich zunächst bei Euch nachfragen. Es geht um einen Sachverhalt privater Natur. Meine Freundin wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit Balkon. Vor diesem steht ein riesiger Baum, der einen großen Teil des Lichteinfalles blockiert. Daraus resultiert, dass sowohl die Mieträume sehr dunkel (und auch kühl) sind sowie ein Sonnenbad auf dem Balkon ausgeschlossen ist. Dies betrifft alle Mietparteien vom EG bis zum 4. OG an dieser Stelle (siehe Bild). Rot markiert ist der Bereich unseres Balkons.
Im Mietvertrag haben wir jedoch keine Klausel gefunden, die Passagen wie "helle Wohnung", "sonniger Balkon" oder dergleichen enthält. Dennoch empfinden wir es als ungerecht, dass die anderen (ebenfalls zu sehenden) Mietparteien in der glücklichen Lage sind hier keine Einschränkungen erfahren zu müssen. Unser Wunsch ist jetzt natürlich nicht, dass bitte vor jedem Balkon ein Baum zu stehen hat
.
Vielmehr würde ich gerne wissen ob u.U. Ansprüche auf Mietminderung bestehen, da ja auch die Heiz- und Stromkosten entsprechend höher ausfallen oder ob es veranlassbar wäre den Baum abzutragen. Wenn ja, an wen müsste man sich wenden ? Vermieter ? Stadt ? Anwalt ?
Bevor ich möglicherweise vergebens Rechtsbeistand bestelle, wollte ich zunächst bei Euch nachfragen. Es geht um einen Sachverhalt privater Natur. Meine Freundin wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit Balkon. Vor diesem steht ein riesiger Baum, der einen großen Teil des Lichteinfalles blockiert. Daraus resultiert, dass sowohl die Mieträume sehr dunkel (und auch kühl) sind sowie ein Sonnenbad auf dem Balkon ausgeschlossen ist. Dies betrifft alle Mietparteien vom EG bis zum 4. OG an dieser Stelle (siehe Bild). Rot markiert ist der Bereich unseres Balkons.
Im Mietvertrag haben wir jedoch keine Klausel gefunden, die Passagen wie "helle Wohnung", "sonniger Balkon" oder dergleichen enthält. Dennoch empfinden wir es als ungerecht, dass die anderen (ebenfalls zu sehenden) Mietparteien in der glücklichen Lage sind hier keine Einschränkungen erfahren zu müssen. Unser Wunsch ist jetzt natürlich nicht, dass bitte vor jedem Balkon ein Baum zu stehen hat
Vielmehr würde ich gerne wissen ob u.U. Ansprüche auf Mietminderung bestehen, da ja auch die Heiz- und Stromkosten entsprechend höher ausfallen oder ob es veranlassbar wäre den Baum abzutragen. Wenn ja, an wen müsste man sich wenden ? Vermieter ? Stadt ? Anwalt ?