Mietrecht

Sepp1993

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Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bzgl. des Mietrechts. Ich bin in der folgenden Situation der neue Mieter. Es handelt sich dabei um eine Halle.

Ehemaliger Mieter hatte die Halle schon eine lange Zeit gemietet (genauen Zeitraum kenne ich leider nicht). Vermieter kündigt nach seiner Ansicht fristgerecht mit 6 Wochen Frist. Zum 30.03 ist der alte Mieter raus gegangen und ich habe das Objekt zum 01.04 übernommen. Problem ist, in der Kündigung stand kein Grund und mündlich kam die Aussage, dass wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Der ehemalige Mieter hat nun raus bekommen, dass ich in der Halle bin und möchte nun zu seinem Anwalt gehen.

Nun meine frage, da ich in die Halle schon recht viel Arbeit gesteckt habe. Sollte die Kündigung wirklich unwirksam werden, was passiert dann mit meinem Mietvertrag? Dieser ist auf 5 Jahre fest gelegt. Des Vermieter hat mich beruhigt und gesagt, dass ich auf jeden Fall in der Halle bleiben werde. Aber ist das wirklich so? Kann sich der ehemalige Mieter durch eine Klage das Recht zur Miete der Halle wiederholen und ich stehe dann somit wieder auf der Straße?

Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzung. Ich erwarte keine anwaltliche Beratung, sondern möchte nur grob wissen, was jetzt passieren kann und ob ich weiter Zeit und Geld in das Objekt stecken kann. Bei Google habe ich leider nichts passendes gefunden.
 
Sinngemäß habe ich den Sachverhalt verstanden, scheint mir eher ein Fall von Gewerbemietvertrag vorzuliegen. "Normales" BGB Mietrecht könnte ich dir eine Handvoll Verhaltensansätze geben -im dem von dir beschriebenen Fall müsste ich passen.

It_Nerd
 
Es könnte vielleicht so sein, dass der Vermieter Geldzahlungen leisten müsst - dich dürfte das aber vermutlich nicht betreffen.
 
Der ehemalige Mieter dürfte ja auch schon eine neue Halle gefunden haben und dafür vermutlich mehr Miete zahlen und wohl eher nicht wieder zurück wollen, aber er könnte sogar dies verlangen, zumindest nach dem allgemeinen Mietrecht, keine Ahnung wie es bei Gewerbeimmobilien aussieht. Wahrscheinlicher ist aber, dass er vom alten Vermieter einen Schadenersatz einfordern wird und dies würde dem auch ganz recht geschehen.

Das die Kündigung des Vormieters wegen Eigenbedarf unwirksam war, dürfte kaum zu bestreiten sein, da Du diese Halle ja direkt danach gemietet hast und der Eigenbedarf kann natürlich nicht darin bestehen die Halle zu einer höheren Miete anderweitig neu zu vermieten. Strittig wäre es ggf., wenn der Vermieter nun einen Teil selbst nutzt und Dir damit auch nur einen Teil dessen vermietet hat, was der vorherige Mieter gemietet hatte.
 
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Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure ersten Einschätzungen.

@IT_Nerd

Nein, es handelt sich dabei um eine ganz normal gemietete Halle fürs Hobby und nichts gewerbliches.

Dann bestätigt sich ja meine Vermutung, dass der Vermieter eventuell Strafzahlungen bekommt, ich aber mir keine Gedanken um den Vertrag machen muss.
 
Die Gefahr, dass Du raus musst, ist m.E. auch relativ gering (und wenn, dann hättest Du erhebliche Schadensersatzansprüche). Im Grunde bräuchte es mehr Infos, um das abschließend zu beurteilen. Erste Frage wäre, ob die Kündigung des alten Vertrages rechtmäßig war. Hier bestehen m.E. recht große Zweifel. Die 6 Wo Kündigungsfrist kommt mir spanisch vor, gerade wenn der Vormieter schon lange drin war. k.A. was da vereinbart wurde und ob das auf privatmietrechtlicher oder gewerbemietrechtlicher Basis erfolgte. Dann wäre fraglich, ob die Kündigung (rechtswirksam) wegen Eigenbedarf erfolgte (dies scheint ja nicht mal klar zu sein, denn es wurde zwar behauptet, aber nicht schriftlich festgehalten). Eine schriftliche Begründung wäre aber zwingend notwendig. Vielleicht behauptet es aber auch nur der erste Mieter, um eine Racheaktion zu fahren. Bleibt dennoch die sehr komische Kündigungsfrist, zumal, wenn privatmietrechtlich vereinbart, eine Kündigung ohne Grund auch nicht möglich wäre. Kurz um sehr viele "wenns", die man nicht aufklären kann. Anhand der Schilderungen würde ich aber annehmen, dass die Kündigung nicht wirksam war, d.h. das alte Rechtsverhältnis noch fortbesteht.
Als "Schadensersatz" käme auch das Wiedereinräumen der ursprünglichen Mietsache (wegen unwirksamer Kündigung) in Frage. Da du mittlerweile drin bist, ist das aber nicht so ohne weiteres möglich. Daher dürfte nur "normaler" Schadensersatz in Geld in Frage, und der dürfte hier durchaus üppig ausfallen: Differenz zur neuen Miete, Umzugskosten (und alles was dazu gehört, wie Ummeldung, Telefon, Nachsendeaufträge, Räumungs- und Entsorgungskosten, etc.), Anwaltskosten, Renovierungskosten, Schadensersatz für aufgebrachte Zeit, etc. Das wird richtig teuer, für den "Schlauen", der meinte wegen Eigenbedarf zu kündigen. Du dürfest m.E. aber keine großen Probleme bekommen.
 
Also mir kommt die Sache mit den 6 Wochen auch komisch vor. Sicher, dass das nicht 6 Monate waren?
Andernfalls wäre das zumindest nicht mit dem 0185 Privatmietrecht zu erklären.
Ich würde ggf. mal in den Raum stellen, dass es zwischen der Miete einer Wohnung/Haus und der Miete einer Halle, in der man ganz klar nicht wohnen kann (z.B. kein Sanitäranschluss, keine Heizung etc.) deutliche Unterschiede gibt, was Kündigungszeiträume und Kündigungsgründe gibt.
Eine Kündigung auf Eigenbedarf ohne Begründung des Bedarfs ist rechtlich kaum haltbar.
Der alte Mieter könnte sich auch wieder in die Halle zurückklagen. Soweit ich weiß ist das bei Wohnungen ebenfalls möglich.
Ich persönlich würde erstmal langsam machen mit meinem tun in der Halle bis du weiteres erfährst. Ich weiß nicht, wie schlimm es für dich dann wäre, falls du doch wieder ausziehen musst.
 
Dich wird das in der Praxis eher nicht betreffen. Der alte Mieter wird seine entstandenen Zusatz-/Mehrkosten als Schaden beim Vermieter geltend machen.

Der alte Mieter will ja nicht mehr in die Halle, weil wenn der Vermieter sowas abzieht dann macht er auch vor anderen Dingen nicht halt.
Für dich gilt in Zukunft nur, dass du alles was mit dem Vermieter zu tun hat genau prüfst und alles schriftlich festhältst.
 
Holt schrieb:
Der ehemalige Mieter dürfte ja auch schon eine neue Halle gefunden haben und dafür vermutlich mehr Miete zahlen und wohl eher nicht wieder zurück wollen

und der Eigenbedarf kann natürlich nicht darin bestehen die Halle zu einer höheren Miete anderweitig neu zu vermieten.

Du unterstellst hier aber sehr viele Dinge, von denen der TE überhaupt nichts geschrieben hat.
Ich denke es wäre gut, wenn du solche hypothetischen Annahmen weglassen würdest und wir uns auf die Fakten konzentrieren, die der TE geschrieben hat.
 
Was für ein komischer Vogel bist du denn? Lies noch mal den ganzen Thread, dann sollte klar sein, dass wir nur wenige Fakten kennen, nämlich dass der Eigenbedarf vorgeschoben war, denn nun hat ja der TE die Halle gemietet. Außerdem sollte klar werden, dass es dem TE vor allem darum geht zu erfahren was nun passieren könnte, also eben um diese hypothetischen Annahmen.

Die Annahmen das der Vormieter schon ein neues Objekt bezogen hat, ist ebensowenig weit hergeholt die wie Vermutung, dass bei einer Neuvermietung mehr Miete bezahlt werden muss wie bei einem lange bestehenden Mietverhältnis, zumal der Vermieter den Wechsel des Mieters ja mit dem vorgeschobenen Eigenbedarf erreicht hat und wieso er den gewollt hat, kann man sich doch auch unschwer denken.
 
Holt schrieb:
Was für ein komischer Vogel bist du denn?

Kein Grund mich zu beleidigen!

Holt schrieb:
Der ehemalige Mieter dürfte ja auch schon eine neue Halle gefunden haben und dafür vermutlich mehr Miete zahlen und wohl eher nicht wieder zurück wollen.

Das die Kündigung des Vormieters wegen Eigenbedarf unwirksam war, dürfte kaum zu bestreiten sein, da Du diese Halle ja direkt danach gemietet hast und der Eigenbedarf kann natürlich nicht darin bestehen die Halle zu einer höheren Miete anderweitig neu zu vermieten.

Du siehst ja selber wie oft du dich im Konjunktiv befindest.

Wir wissen nicht:

  • Ob der alte Mieter schon wieder eine neue Halle hat.
  • Ob er dafür mehr Miete bezahlen muss als für die alte Halle.
  • Ob der TE mehr Miete bezahlt, als der alte Mieter.

Diese 3 Dinge unterstellst du aber einfach.
Das macht keinen Sinn.

Was wir wissen ist, dass in der Kündigung kein Grund Stand.
Somit wäre vom alten Mieter zu beweisen, dass er wegen Eigenbedarf gekündigt hat, diesen aber dann doch nicht durchführt.
Es gibt viele andere Gründe, warum der Vermieter dem alten Mieter gekündigt hat. Das muss nicht die höhere Miete sein, die er bei einem neuen Vermieter verlangen kann.

Vielleicht hat ihm einfach nicht gefallen, wie der alte Mieter die Halle behandelt hat.
Vielleicht war der alte Mieter ständig im Zahlungsrückstand.
Etc...

Hier irgendwelche Dinge zu unterstellen, macht keinen Sinn.
 
Keine Sinn machen solche Blubberbeiträge, denn natürlich wissen wir nicht ob:
Skywalker1992 schrieb:
  • Ob der alte Mieter schon wieder eine neue Halle hat.
  • Ob er dafür mehr Miete bezahlen muss als für die alte Halle.
  • Ob der TE mehr Miete bezahlt, als der alte Mieter.
Aber ist dies alles drei durchaus wahrscheinlich und wahrscheinlicher als das Gegenteil. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass der vorheriger Mieter nun ohne eine neue Räumlichkeit dasteht? Wie wahrscheinlich ist die Miete bei einer Neuvermietung günstiger als bei bestehenden Verträgen? Wie wahrscheinlich ist es, dass der Vermieter den alten Mieter mit offenbar unseriösen Mitteln losgeworden ist, aber vom neuen Mieter (dem TE) nun weniger Miete bekommt? Aber da wir es eben nicht sicher wissen, habe ich auch den Konjunktiv verwendet.

Da wir die anderen Beteiligten alle nicht kennen und daher nichts von denen erfahren werden, können wir es auch nie wirklich wissen und müssen daher mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten und danach ist es am wahrscheinlichsten, dass der Vermieter vom vorherigen Mieter eben auf Schadenersatz als auf Fortführung des Mietvertrages und damit auch die Rückgabe des Mietobjektes (also der Halle) verklagt wird, was dann auch TE betreffen würde. Was nun genau passieren wird, wissen wir aber eben auch nicht.
 
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Holt schrieb:
danach ist es am wahrscheinlichsten, dass der Vermieter vom vorherigen Mieter eben auf Schadenersatz als auf Fortführung des Mietvertrages und damit auch die Rückgabe des Mietobjektes (also der Halle) verklagt wird, was dann auch TE betreffen würde.

Für eine gewerblich genutzte Halle gibt es keinen Mieterschutz.

Bitte hör also auf, hier irgendwelche vogelwilden Phantasien zu verbreiten, die überhaupt nichts mit den Fakten zu tun haben.

Einzig und allein ist hier entscheidend, ob der alte Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten hat.
Hat er das getan, spielt es überhaupt keine Rolle, ob er dem neuen Mieter mündlich irgendwas von Eigenbedarf erzählt hat oder nicht.
 
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Wir wissen doch gar nicht, ob es eine gewerbliche Miete ist, aber ab jetzt hat meine Ignoreliste einen weiteren Eintrag.
 
Selbst wenn er privat für 5 Jahre eine Halle mieten würde.

Es gibt nur für Wohnraum den Mieterschutz.
Damit soll der Lebensmittelpunkt eines Menschen geschützt werden.

Ich denke kaum, dass die Halle seine private Wohnung ist.


@ TE

Mach dir keine Sorgen.
Für eine Halle gibt es keinen Schutz des Mieters.
Man muss eine Halle nicht wegen Eigenbedarf kündigen.
Eigenbedarf hat den Hintergrund, dass der Mieter bei einer Wohnung geschützt werden soll.
Man richtet sich häuslich ein und die Wohnung ist in der Regel der private Lebensmittelpunkt eines Menschen.
Nur hier bedarf es Eigenbedarf, damit man einen Mieter kündigen darf.

Bei einer Halle, egal ob privat oder gewerblich genutzt, gibt es diesen Schutz nicht, denn hier wird ja keine Privatsphäre verletzt, wenn man ausziehen muss.

Eigenbedarf oder nicht spielt hier überhaupt keine Rolle.
 
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Auch euch noch einmal danke für die ausfürlichen Darstellungen. Ich werde auf jeden Fall weiter berichten, wenn sich etwas neues ergibt. Inzwischen gehe ich das ganze auch recht entspannt an und richte mich in der Halle ein. Gut war auch noch der Hinweis, dass es bei einer privaten Vermietung der Halle nicht mit der Vermietung einer Wohnung gleichzusetzen ist.
 
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