Mietwohnung fristlos kündigen - als Mieter !

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WutzDieSau

Lieutenant
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Wer von euch hat schon einmal seinen Vermieter unter Druck gesetzt, oder sogar fristlos erfolgreich gekündigt?

Die Zustände im Haus sind durch Lärm der Nachbarn unhaltbar geworden. Die Nachbarn stellen sich dumm und geben die Ahnungslosen. Es ist durchaus glaubhaft, dass die Familie einfach nicht weiß, wie laut sie tags und nachts wirklich ist, aber entsprechend gering fallen die Bemühungen aus, etwas an der Situation zu ändern.

Wir haben bereits seit einem dreiviertel Jahr (gut seit Einzug der Familie) Schriftverkehr mit der Hausverwaltung inkl. Lärmprotokolle, Ortstermine, etc. Die Familie wurde bereits einmal abgemahnt, geändert hat sich aber nichts.

Da die Hausverwaltung auch nicht mehr weiß was sie tun soll (vor einer Kündigung der Mieter schrecken sie wohl zurück), haben sie schriftlich erklärt, dass sie nichts mehr unternehmen werden.

Daraufhin haben wir in Bezug auf das Schreiben geantwortet, dass wir die Situation weiterhin nicht akzeptieren und eine fristlose Kündigung angedroht (mit Verweis auf die Gesundheit wg. Schlafmangel, fehlender Nachtruhe etc.).

Mit Ankündigung der fristlosen Kündigung haben wir ebenfalls ein bisher erteiltes Lastschriftmandat für den Einzug der Miete entzogen.

Das Mandat ist gekündigt, darüber haben wir eine schriftliche Benachrichtigung erhalten.

Das Schreiben über die Androhung der fristlosen Kündigung ist somit auch zugegangen, aber darauf wurde bisher nicht reagiert.

Gilt hier, dass die fristlose Kündigung problemlos durchgezogen werden kann, wenn der Vermieter auf die Androhung nicht antwortet und sie somit akzeptiert hat?
 
ISt ne Mietminderung nicht zunächst mal sinnvoller? Denn fristlos kündigen heißt ja auch, dass hier sofort raus müsst. Also selbst wenn das durchgeht, was so abwegig nicht ist, das hängt vom Vermieter ab, heißt das in Konsequenz, dass ihr dann auch rausmüsst. Drin bleiben aber nicht zahlen wird nicht funktionieren.
 
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WutzDieSau schrieb:
Gilt hier, dass die fristlose Kündigung problemlos durchgezogen werden kann, wenn der Vermieter auf die Androhung nicht antwortet und sie somit akzeptiert hat?
Gilt so überhaupt nicht!

Ob ein Mangel vorliegt, welcher eine fristlose Kündigung rechtfertigt, können wir mangels Details nicht beurteilen. Die Hürden sind aber dafür grundsätzlich sehr hoch.

Wie immer gilt auch, dem Vermieter angemessene Reaktionsfristen einräumen!
Da ein Mieter meist/oftmals eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat, wäre der Streitwert für den Vermieter bei kurzfristigem Auszug eher gering.
 
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1. Bitte konsultiere einen Anwalt in diesem Fall, alles was du hier lesen wirst, sind Laieneinschätzungen. Punkt!

2. Ich kann dir aus Erfahrung schon sagen: So einfach ist es mit einer Fristlosenkündigung nicht. Auch wenn ihr den Mangel - ich hoffe ihr habt die Schreiben sorgfältig aufbewahrt - dokumentiert habt, ist der nächste Schritt erst mal die Minderung der Miete, solange eben der Mangel besteht. Kommt dabei aber nicht auf den Dummengedanken 50% oder mehr der Kaltmiete zu Mindern. Droht erst mal mit einem SChreiben, dass ihr die Miete um 10 - 20% der Kaltmiete senkt ab Datum X, wenn die Lärmbelästigung bisdahin nicht eingestellt wird. Dannach könnt ihr die 10 - 20% abziehen und sollte es dann nicht besser werden, schreibt eine normale Kündigung, denn ihr braucht auch Zeit eine neue Wohnung zu finden.
 
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Die Mietminderung ist in den letzten Jahren in einigen Urteilen klar zum Nachteil des Mieters ausgelegt worden. So gab es zahlreiche Fälle, in denen eine fristlose Kündigung durch den Vermieter zu Recht entschieden wurde, sobald die Mietminderung in Summe eine Monatsmiete erreicht hatte. Heißt bei 10% rund zehn Monate.

Das ist ein Rückschlag für die Rechte der Mieter.

Wir sind aktuell über die Ohren zu mit Terminen, aber nachdem es die letzten Tage wieder besonders schön war, überlegen wir tatsächlich, einfach einen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen und die Miete zu kürzen. Da die Beschwerden ordentlich dokumentiert, und teilweise auch schon mit Protokollen belegt wurden (die den Vermietern vorliegen und auch schon für die oben genannte Abmahnung herangezogen wurden) wäre eine rückwirkende Minderung hier sogar möglich.

10% haben wir nach einer eigenen Einschätzung auch für gerechtfertigt gehalten - das deckt sich mit bestehenden Urteilen und Minderungen wegen Lärmbelästigung durch Nachbarn.
 
Wie soll man das verstehen? Ihr wollt fristlos aus der Wohnung ausziehen? Wohl kaum. Wieso dann die Kündigung?

WutzDieSau schrieb:
der Vermieter auf die Androhung nicht antwortet und sie somit akzeptiert hat
Die Hausverwaltung tut mir leid bei solchen Mietern wie euch. So ein Quatsch.


Leider wird die Kündigung nicht rechtskräftig sein, selbst wenn ihr sie nochmal aussprecht und nicht nur damit 'droht'. Ich würde als Vermieter nämlich sonst zu euch fahren wenn ihr nicht da seid, die Tür aufschließen lassen, Schloss austauschen und alles in der Wohnung irgendwo einlagern und dann die Wohnung weiter vermieten. Und dann die Lagerkosten in Rechnung stellen.

Was grob passieren wird: Ihr bekommt eine Mahnung, dass ihr die Miete nicht bezahlt habt und eine 14 tägige Frist dies zu tun. Wenn ihr das nicht tut kommt ein Mahnbescheid. Wenn ihr diesen nicht akzeptiert kommt es zu einem Rechtstreit den ihr verlieren werdet.
Alternativ / zusätzlich: Nach zwei Monaten zahlungsverzug geht euer Wunsch in Erfüllung und ihr bekommt eine fristlose Kündigung und müsst ausziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
BeBur schrieb:
Ich würde als Vermieter nämlich sonst zu euch fahren wenn ihr nicht da seid, die Tür aufschließen lassen, Schloss austauschen und alles in der Wohnung irgendwo einlagern und dann die Wohnung weiter vermieten. Und dann die Lagerkosten in Rechnung stellen.

Es besteht keine ausgesprochene Kündigung und selbst wäre eine ausgesprochen wäre diese nicht gültig?
Dh die Leute haben einen gültigen bestehenden Mietvertrag und wohnen in der Wohnung.

Nun wartest Du bist sie weg sind, dringst in ihre Wohnung ein und räumst diese aus. Kommen die Leute nach Hause, dann ist auch noch das Schloss ausgetauscht, aber das ist ja fast noch egal, die Wohnung ist ja eh leer.

Also einen größeren Quatsch habe ich hier noch nicht gelesen, vom strafbar machen ganz zu schweigen. Gott sei dank bist Du kein Vermieter.


@TE: Geh zum Anwalt. Wird für Dich das Beste sein. Viel Glück!
 
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FrankenDoM schrieb:
Es besteht keine ausgesprochene Kündigung und selbst wäre eine ausgesprochen wäre diese nicht gültig?
Dh die Leute haben einen gültigen bestehenden Mietvertrag und wohnen in der Wohnung.
Hab ich auch 1:1 so geschrieben:
Leider wird die Kündigung nicht rechtskräftig sein, selbst wenn ihr sie nochmal aussprecht und nicht nur damit 'droht'.
Natürlich dürfte man (soweit ich weiß) selbst in einem solchen Fall einer gültigen Kündigung das beschriebene nicht machen, gott sei Dank.
Das soll nur veranschaulichen was für einen Blödsinn der TE da anstoßen will mit 'fristloser Kündigung eines Mietverhältnisses'.
Was er ja in Wahrheit meint: Er hat keine Lust mehr Miete zu zahlen.
Er sollte halt ganz normal die Miete mindern.
 
Nachteilig kann eine Mietminderung vor Gericht nur dann wirken, wenn sie auch realisiert wird.

Zumindest in den Fällen, die mir bekannt sind, hat die Androhung gereicht, damit der Vermieter im Sinne seiner Mieter aktiv wurde (meist gings dabei allerdings um Reparaturen).

Ich würde eine Mietminderung androhen ... wahrscheinlich würde ich eine Frist von 3 Monaten setzen (normale Kündigungsfrist).
Wäre der Mangel am Fristende nicht beseitigt, würde ich regulär kündigen ... und zwar OHNE die Miete wirklich zu kürzen.

Zum BGH-Urteil:
Was für ein dummer Mieter ... Miete Kürzen, und das dann auch noch 15 Monate lang durchziehen?
Eine verschimmelte Wohnung, an der der Vermieter nichts machen will, wird gekündigt. Dann muss der sich eben einen anderen Dummen suchen.

Vor allem diese Formulierung "Miete unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen" ... hahahaha ... offensichtlich Richter, die noch nie versucht haben, von einem Vermieter Geld zurück zu bekommen.

Die sind da meist drauf, wie Ferengi:
"Geld und Gold das lieb ich sehr, und hab ich's von andern, geb ich's nicht mehr her".

Meiner leidet immer sichtbar, wenn er nach einer Nebenkostenabrechnung mal was zurückzahlen muss, dabei schlage ich meistens sogar vor, das mit der nächsten Abrechnung zu verrechnen.
Mache ich nebenbei mit den Stadtwerken genauso ... nicht ausgezahltes Guthaben ist mir lieber als hohe Nachzahlungen.
Allerdings ist mein Vermieter auch ein sehr alter Bekannter von mir ... das ist also kein ganz normales Mietverhältnis ... ich habe ihn sogar schin auf Berechnungsfehler zu meinen Gunsten hingewiesen ... und wurde deswegen auch schon einige male als "williges Opfer" bezeichnet.
Ich mache das allerdings, um Stress zu vermeiden. Nach mehrjähriger Erfahrung mit Vermietern ist mir ein gutes Verhältnis wichtiger, als ein etwas praller gefüllter Geldbeutel.
 
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Der Vermieter hat also endgültig die Behebung der Probleme schriftlich verweigert?
 
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