Mietwohnung Haftung für "Planschbecken" im Garten

Musstest Du als Mieter schonmal für die Haftung Deines Planschbecken unterschreiben?

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Brati23

Lt. Commander
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Hallo miteinander,

Ich wohne in einer EG Mietwohnung (Schweiz) und habe heute von meinem Vermieter einen Brief zur Unterschrift erhalten.
Es geht darum, dass wir die Haftung für unser Planschbecken (ca. 200 x 150 x 50cm, aufblasbar) übernehmen welches auf der zur Wohnung gehörenden Wiese aufgestellt ist. Der Garten ist nicht durchgehend eingezäunt also mehr oder weniger zugänglich.

Ich war erstmal baff. So habe ich doch schon bei einigen Mietwohnungen ein Planschbecken aufgestellt ohne jemals irgendetwas in die Richtung zu unterschreiben. Also habe ich mich kurz informiert und folgendes gefunden:
Haftung je nach Situation
Ist das Trampolin oder das Planschbecken direkt oder indirekt mit dem Boden oder dem Gebäude verbunden, kommt die Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 des Obligationenrechts (OR) zur Anwendung – d. h. die Geräte werden als Werk qualifiziert. Sind die Geräte nicht fest mit dem Boden oder dem Gebäude verbunden, ist der jeweilige Eigentümer des Trampolins oder Planschbeckens nach Art. 41 OR haftbar. Es muss ihm jedoch ein Verschulden vorgeworfen werden können. Quelle: https://www.suedostschweiz.ch/wohne...te-im-garten-wer-haftet-im-falle-eines-falles

Gemäss diesem Text verstehe ich es so, dass weil das Planschbecken nicht direkt oder indirekt mit dem Boden oder dem Gebäude verbunden ist so oder so ich in der Haftung bin.

Wie seht Ihr die Angelegenheit?
Schonmal Danke und Grüsse
Brati
 
Du bist in der Haftung, das Aufblasbecken wird ja jetzt ein gegossenes Betonfundament haben.
 
Oder geht es darum dass du für den zerstörten Rasen etc haften musst?
Bei Schweizer Recht habe ich absolut kein Schimmer.
 
Ich habe nochmal mit dem Eigentümer gesprochen.
Er sagt das sei mehr als Information gedacht und die Unterschrift sei nötig dass wir es auch gelesen haben.

Betreffend eventueller Folgeschäden ist es für mich selbstverständlich dass ich diese übernehmen würde. Unabhängig von der Gesetzeslage. Es steht aber nie so lange und es ist auch kein Golfrasen. War noch nie ein Thema.

Da es aber nicht der erste Sommer mit Planschbecken bei der gleichen Liegenschaft/Verwaltung/Eigentümer ist war ich ein wenig verwirrt :D
Janu. Wird unterschrieben denn ich habe es ja zur Kenntniss genommen. Und haftbar bin ich eh. Ist auch recht so, wer denn sonst.
 
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Ein zerstörter Rasen ist das eine, ein fremdes Nachbarskind, welches unbemerkt ans Becken gelangt und darin ertrinkt das andere. Da geht es dann wohl auch in der Schweiz ums Strafrecht.
 
Der Vermieter wollte sich halt absichern, es ist sein Grundstück. Nun hat er den Nachweis, dass er darauf hingewisen hat Du Bescheid weißt. Im Fall der Fälle zückt er den Wisch und ist raus.
 
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Reaktionen: Bolder und Brati23
Und Als Sachschaden kann ja mehr passieren als ein paar umgeknickte Grashalme.
Ich kenne die Örtlichen Gegebenheiten nicht, aber es geht ja immer ums Allgemeine.
Zum Beispiel das das Becken platzt, und über 1000 Liter Wasser ggf in einen Keller laufen.
 
Brati23 schrieb:
Da ich jedoch schon ohne Unterschrift haftbar bin war mir der Sinn der Aktion nicht ganz klar.
Das sagen viele, im Schadensfall sind manche Menschen aber plötzlich anderer Meinung oder können sich an nichts mehr erinnern.
Heißt nicht das Du das machst, der Vermieter will sich wie gesagt einfach nur absichern und hat den entsprechenden Beweis dazu. Würde ich auch so machen.
 
Wenn es in der Schweiz ähnlich geregelt ist wie in Deutschland (wovon ich jetzt erstmal ausgehe aufgrund des spoilers) muss dir ja auch erstmal ein verschulden nachgewiesen werden.

Nur weil das Planschbecken ausläuft ist das nicht zwangsläufig deine Schuld du musst dementsprechend auch nicht für den Schaden aufkommen.
 
Leute vergesst doch mal den Sachschaden. Da geht einfach mal ein 3 jähriges Kind spazieren, weil die Eltern abgelenkt waren, klettert rein und ertrinkt. Das wird dann richtig teuer. Zumindest wenn es in der Schweiz ähnliche Sicherungspflichten gibt, wie in Deutschland.
 
@henpara

Warum wird das teuer? Und wie teuer?

Du hast ja hier den wirtschaftlichen Optimalfall beschrieben; nämlich keine jahrzehntelangen Krankenkosten.
 
henpara schrieb:
Da geht einfach mal ein 3 jähriges Kind spazieren, weil die Eltern abgelenkt waren, klettert rein und ertrinkt.
Und das ist zwangsläufig die Schuld des TE?

Die sicherungspflichten für pools und gartenteiche sind ja relativ einfach umzusetzen. Einzäunen, mit einer vernünftigen plane abdecken und man ist relativ schnell safe.
 
Würde die Thematik mit dem Mieterverband anschauen, da hast auch Anwälte die Dich beraten können.
Grundsätzlich hast Du das das aufgestellt auf deiner gemieteten Fläche und für das was Du unterschrieben hast, soweit ich verstehe, entbindet dann grundsätzlich einfach mal den Hausbesitzer von jedweder Haftung sollte irgendwas passieren (das mit dem Wasser läuft aus oder Rasen ist beschädigt, dürfte vernachläsigbar sein im EG). Aber das können die vom Mieterverband besser erklären wenn Du es genau wissen willst.
 
Kommt auf den Einzelfall an.

Und ganz individuell darauf, wie lieb man es hat.
 
Je lieber ich ein Kind habe desto mehr sperre ich es ein oder desto mehr lass ich es sich entwickeln?
 
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