Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun?

Shield

Cadet 2nd Year
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Hallo allerseits,

tja, der Betreff sagt eigentlich schon alles. Ich hatte bis vor kurzem einen Mini-Job, der es mir also nicht erlaubt mehr als 400 € zu verdienen. Falls ich doch mal ein paar Euro drüber lag, dann hatte mein ehemaliger Chef diesen Übertrag als Spesen verrechnet, und damit war die Angelegenheit erledigt. Heute aber habe ich die "Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge" für den letzten Monat erhalten, und in dem war ich so deutlich über 400 € gekommen das mein Chef sich offenbar nicht mehr in der Lage sah den besagten Kunstgriff anzuwenden. Jedenfalls steht da nix von Spesen, Fahrtkosten oder ähnlichem.

Meine Frage ist nun: Muß ich da nun irgendwie reagiere, also z.B. dem Finanzamt oder der Krankenversicherung mitteilen das ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen angefallen ist ? Ich bin ja eher der Ansicht das dies die Aufgabe des Arbeitgebers ist, bzw. das die Abgaben die bei einem Gleitzonenjob (also jenseits von 400 bis 800 €) anfallen von meinem Gehalt hätten abgezogen werden müssen. Das wurden sie aber nicht. :confused_alt:

Wäre prima wenn jemand von euch etwas dazu sagen kann ... nicht das ich am Ende der Dumme bin weil der Steuerberater von meinem ehemaligen Chef da irgendwie Mist gebaut hat ... :(
 
AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

Also das muss der Arbeitgeber melden, dass er einen neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat! Mach dir keinen Kopf, du musst dich da um nichts kümmern!
 
AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

Eben dieser Meinung bin ich ja eigentlich auch ... aber wie keshka schon ganz richtig verlinkte hätten meiner Ansicht nach aufgrund dieser Sozialversicherungsplicht von meinem letzten Monatsgehalt die Arbeitnehmeranteile an der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung abgezogen werden müssen. Was eben nicht der Fall ist.

Vielleicht läuft sowas ja auch rückwirkend ab ... also das eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde besteht woraufhin mir dann irgendwann ein Schreiben ins Haus flattert das meinereiner den Betrag x zurückzuzahlen hat. Aber wenn dem so sein sollte, bei wem liegt dann dann diese Meldepflicht ?

Kann doch eigentlich nicht soooo furchtbar selten vorkommen das "aus Versehen" die magische 400 €-Grenze überschritten wird und der Chef keinen Bock hat das dann als Spesen zu verrechnen. Aber ich hab mich im Netz schon dumm und dämlich gesucht ohne Infos darüber zu finden.

:heuldoch:
 
AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

Also Dir wird nachträglich schon mal gar nichts abgezogen. Es kann aber sein, dass Dir der Arbeitgeber noch eine "korrigierte" Abrechnung nachreicht und den zu viel bezahlten Betrag verrechnet.

Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber zur Abführung der Beiträge verpflichtet ist. Wenn er Dir 600 Euro auszahlt, dann ist das eben der Nettobetrag. Das bedeutet, Dein Arbeitnehmer-Anteil ist bereits abgezogen (auch wenn das effektiv nicht der Fall ist). Das ist dann eben ein Problem, das Dein Arbeitgeber zu verantworten hat. Er muss dann Deinen Anteil sozusagen mitbezahlen, wenn er nachträglich von der Kasse gemahnt wird.
 
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AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

Dann könnte es also sein das mein ehemaliger Chef noch einmal an mich herantritt um eine Erstattung der aus seiner Tasche nachgezahlten Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung zu verlangen. Naja, aber das steht dann auf einem anderen Blatt ... mir ging's ja erstmal nur darum zu wissen ob ich derjenige bin der jetzt eine Meldepflicht zu erfüllen hat. Und wenn das tatsächlich nicht der Fall ist, dann ist's ja gut. :)

Werde dann mal abwarten ob mir da noch irgendwann noch mal etwas ins Haus flattert.

In diesem Sinne, vielen Dank euch beiden für die erhellenden Einsichten !!
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AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

ey ab wie viel jahren kann man eigendlich so nen minijob machen den ich frage mich und das is mist sonst suche ich mia einen weil ich will my taschen geld vermehren:D . kann mia einer sagen ab wie viel mann so was machen kann :) pls were nett bei schnellen antworten
 
AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

Schüler
Bei Schülern sind in Bezug auf die Minijob-Regelungen keine Besonderheiten zu beachten.

Wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die 400-Euro-Grenze nicht übersteigt oder die Beschäftigung von vornherein auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist, liegt somit eine geringfügige Beschäftigung (sogenannter Minijob) vor.

Damit die Entwicklung und die schulischen Leistungen der Jugendlichen aber nicht gefährdet werden, müssen gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen beachtet werden. So dürfen Jugendliche in der Regel erst ab 15 Jahren - höchstens 8 Stunden am Tag - arbeiten. Bei Schülern unter 15 Jahren und noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist eine Beschäftigung dagegen grundsätzlich verboten. Hier gilt aber die Ausnahme, dass sie ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten können. Während der Schulferien ist das Jobben von noch vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen darüber hinaus bis zu vier Wochen im Kalenderjahr erlaubt.

Die Vollzeitschulpflicht (gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht) ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, in Nordrhein-Westfalen beträgt sie beispielsweise 10 Jahre.


Habe es mal aus dem obigen link herauskopiert.
 
AW: Minijob, aber mehr als 400 € verdient - was nun ?

Bei REWE ist es als Aushilfskraft so geregelt, dass bei mehr als 64 Stunden Arbeit im Monat (das entspricht bei einem Stundenlohn von 6,25€ genau 400,00€) die Überstunden einfach nach Beendigung der Arbeitsverhältnisses rückwirkend ausgezahlt werden, was den Vorteil hat, dass man beispielsweise die Rentenversicherungsbeiträge nicht zwingend zahlen muss, sondern sich dafür entscheiden kann.

Vielleicht könntest du das deinem Chef so unterbreiten. :)
 
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