TheDarkness
Commander
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 2.582
Folgendes Problem:
Ich habe eine Freundin, die einen Minijob angefangen hat. Bei dem Minijob wurde aber überall (im Gebäude) geraucht.
Als sie den Chef darauf angesprochen hat, meinte dieser er kümmert sich drum, hat im Endeffekt aber nur gesagt man soll nicht neben ihr rauchen. Der Rauch ist aber trotzdem immer überall im Gebäude.
Beim erneuten ansprechen sagte der Chef das muss sie akzeptieren, denn er wird auch selber nicht aufhören in seinem Büro zu rauchen. Mit Verweis auf § 5 ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung bezüglich eines rauchfreien Arbeitsplatzes wurde ihr "fristlos gekündigt", da sie ja noch in der Probezeit ist. Diese Kündigung geschah nur mündlich.
Sie hat nur einen mündlichen Arbeitsvertrag,
aber die Kündigungsfrist beträgt bei einem Minijob trotz Probezeit doch 2 Wochen und die Frist kann auch nicht unbegründet umgangen werden, oder?
Meiner Recherche nach wäre der Arbeitgeber also ab Einreichung einer schriftlichen Kündigung 2 Wochen lang verpflichtet ihr Arbeit zu geben, sie wird aber nicht mal mehr ins Gebäude gelassen. Hat sie ein Recht auf Schadensersatz da:
a) Nie eine schriftliche Kündigung abgegeben wurde
b) 2 Wochen Kündigungsfrist bestehen.
Ich habe eine Freundin, die einen Minijob angefangen hat. Bei dem Minijob wurde aber überall (im Gebäude) geraucht.
Als sie den Chef darauf angesprochen hat, meinte dieser er kümmert sich drum, hat im Endeffekt aber nur gesagt man soll nicht neben ihr rauchen. Der Rauch ist aber trotzdem immer überall im Gebäude.
Beim erneuten ansprechen sagte der Chef das muss sie akzeptieren, denn er wird auch selber nicht aufhören in seinem Büro zu rauchen. Mit Verweis auf § 5 ArbStättV - Arbeitsstättenverordnung bezüglich eines rauchfreien Arbeitsplatzes wurde ihr "fristlos gekündigt", da sie ja noch in der Probezeit ist. Diese Kündigung geschah nur mündlich.
Sie hat nur einen mündlichen Arbeitsvertrag,
aber die Kündigungsfrist beträgt bei einem Minijob trotz Probezeit doch 2 Wochen und die Frist kann auch nicht unbegründet umgangen werden, oder?
Meiner Recherche nach wäre der Arbeitgeber also ab Einreichung einer schriftlichen Kündigung 2 Wochen lang verpflichtet ihr Arbeit zu geben, sie wird aber nicht mal mehr ins Gebäude gelassen. Hat sie ein Recht auf Schadensersatz da:
a) Nie eine schriftliche Kündigung abgegeben wurde
b) 2 Wochen Kündigungsfrist bestehen.