H
hkfux
Gast
Hi^^
immer häufiger werden ebay-Verkaufer (gewerbliche) abgemahnt, weil sie an "prominenter" Stelle mit der Garantie des Herstellers werben.
Dabei sind die Ausdrücke "24 Monate Garantie", "36 Monate Hersteller Garantie" oder auch "Garantie" alleine schon abmahnfähig.
Wenn man jetzt aber mit 36 Monaten Vor-Ort-Service werben will, einfach weil das ja ne Super Sache ist... wie kann man das denn überhaupt in sein Angebot packen, ohne dass man gleich nen Fax/Brief kriegt mit einer Unterlassungserklärung und natürlich der mit einhergehenden lustigen Zahlungsaufforderung?
Muss man etwa den kompletten Gesetzestext zitieren, die Abgrenzung zwischen Garantie und Gewährleistung erklären und irgendwo, in der letzten Ecke des Textes, der einen vor Abmahnungen wegen wettbewerbswidrigen Handels schützen soll, ganz klein hinschreiben: "pssst..ürbigens, 36 Monate Garantie durch den Hersteller"?
Das kann's doch net sein???
Ideen? Anregungen?
Danke.
Grüße
fux
immer häufiger werden ebay-Verkaufer (gewerbliche) abgemahnt, weil sie an "prominenter" Stelle mit der Garantie des Herstellers werben.
Dabei sind die Ausdrücke "24 Monate Garantie", "36 Monate Hersteller Garantie" oder auch "Garantie" alleine schon abmahnfähig.
Wenn man jetzt aber mit 36 Monaten Vor-Ort-Service werben will, einfach weil das ja ne Super Sache ist... wie kann man das denn überhaupt in sein Angebot packen, ohne dass man gleich nen Fax/Brief kriegt mit einer Unterlassungserklärung und natürlich der mit einhergehenden lustigen Zahlungsaufforderung?
Muss man etwa den kompletten Gesetzestext zitieren, die Abgrenzung zwischen Garantie und Gewährleistung erklären und irgendwo, in der letzten Ecke des Textes, der einen vor Abmahnungen wegen wettbewerbswidrigen Handels schützen soll, ganz klein hinschreiben: "pssst..ürbigens, 36 Monate Garantie durch den Hersteller"?
Das kann's doch net sein???
Ideen? Anregungen?
Danke.
Grüße
fux