Hirschwolf schrieb:
Als Beispiel: Stecke Wohnort zum Kunde 5 km
Strecke Wohnort zum Arbeitgeber 20 km
Strecke Kunde und Wohnort sind entgegengesetzt, -> Kunde zum Arbeitgeber 25 km.
Welche Entfernung kann ich gegenüber meinem Arbeitgeber geltend machen?
Da wir hier über die Differenz aus 10 und 25km reden, also vermutlich 15x 0,30€ = 4,50€ ist das doch eine lächerliche Nummer.
Da du das Verkehrsmittel für deinen Arbeitsweg frei wählen kannst, also ggf. sonst auch mit dem Zug oder mit dem Fahrrad kommen könntest, steht dir meiner Meinung nach der Betrag für die vollen 50km zu.
Ich würde der Chefin sachlich darlegen:
a) Du bist zum Arbeitsbeginn beim Kunden, die sonst fällige Anfahrt steht als Arbeitszeit zur Verfügung.
b) sie hat keinen Verschleiß und keine Kosten am Poolfahrzeug.
c) bei den aktuellen Spritpreisen sind 0,30€ wie sie leider oftmals noch gelten eigentlich zu wenig weil man ja auch den Wertverlust beim Privatauto auf jeden Kilometer legen muss. Mit meinem alten Diesel zum damaligen Dieselpreis bin ich gerne 700km für die Firma gefahren, war lukrativ. Mit dem neuen Benziner eher nicht.
d) Dein Gehalt damit überhaupt nichts zu tun hat.
Wenn sie es nicht einsieht dir dafür 4,5€ zu überweisen, dann mach keine Fahrten mit dem eigenen Auto mehr.
Die Prozesskosten für die Reisekostenabrechnung sind hier deutlich höher als die Fahrtkosten selbst.
Alleine schon deshalb würde ich sowas bei meinem AG gar nicht abrechnen, wenn das einmalig ist.
Unterm Strich am günstigsten würde die Chefin wegkommen, wenn sie dir einen 44€ Tankgutschein springen lässt. Aber so wie das rüber kommt, ist er dafür zu engstirnig.
Andere Option: Abends Poolfahrzeug mitnehmen, morgens nach Kundentermin zurückbringen.
Ist in Bezug auf die Arbeitszeit auch Win Win.
Fährst du denn normalerweise auch mit dem Auto?
Meine Freundin fährt normalerweise mit dem Zug, wenn sie wohin muss rechnet sie logischerweise jeden einzelnen Kilometer mit dem Auto ab. Wobei es hier auch schonmal die Rückfrage gab, wie sie die Kilometer berechnet, ab zuhause oder ab Dienststätte.