MKV Schnitt Programm

TheJackal3210

Lt. Junior Grade
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Hallo Freunde des Heimkinos,

ich bin auf der Suche nach einem Cutter Programm in dem ich MKV Dateien verlustfrei schneiden kann. Also auch mit DTS Ton oder AC3 Ton. Das Bildmaterial ist von einer BluRay im x264 Format.

Ich möchte aus einer MKV einer BluRay eine bestimme Szene rausschneiden mit dem Original Ton in 5.1 und auf dem TV wiedergeben können. Also am besten wieder in MKV abspeichern.

Gibt es da was simples?

Danke für jede Hilfe.
 
BlueSkies schrieb:
Du möchtest den Kopierschutz umgehen, da darf es meines Wissens keine Tips hier geben.
Sonst alles gut bei dir? Meine BluRay. Kann ich zuhause mit machen was ich will.
Ergänzung ()

Red€y€ schrieb:
https://www.computerbase.de/downloads/audio-und-video/avidemux/
simple ja, kann es all das gesuchte kA,
aber anschauen kann man es ja mal. :D
Danke. Leider kommt einfach die Meldung "Datei kann nicht geöffnet werden". Ohne weitere Infos. Schade.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist eine legale Grauzone. Zur Zeit ist das illegal und wird allenfalls geduldet. Kein Grund so patzig zu reagieren.
 
TheJackal3210 schrieb:
Ich möchte aus einer MKV einer BluRay eine bestimme Szene rausschneiden mit dem Original Ton in 5.1 und auf dem TV wiedergeben können. Also am besten wieder in MKV abspeichern.
wie @Red€y€ empfohlen hat, nur darauf achten dass du iframe (keyframe) nimmst ... dann ist das ganz schnell erledigt
 
MKVToolnix damit geht's… Vor ein paar Jahren ein paar "Referenzsequenzen" erstellt :)
 
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Nachtrag, hier ein Beispiel, da Start / Endpunkt setzen, speichern, fertig ...

1700325586454.png
 
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BlueSkies schrieb:
Das ist eine legale Grauzone. Zur Zeit ist das illegal und wird allenfalls geduldet. Kein Grund so patzig zu reagieren.
Sorry. So ein Kommentar kommt eben schnell in den falschen Hals bei so viel Foren Einträgen wo Leute einfach nur Polizei spielen wollen. Du kannst auch gar nicht wissen ob mein Film überhaupt einen Kopierschutz hat. Auf GOG gibt es z.B. alle Filme ohne Kopierschutz. Ganz Legal.
 
BlueSkies schrieb:
Das ist eine legale Grauzone. Zur Zeit ist das illegal und wird allenfalls geduldet. Kein Grund so patzig zu reagieren.

Häh? Was redest du für einen Unsinn? Hast du eine Ahnung was auf der BD drauf ist? Vielleicht ist es sein letzter Geburtstag. Schön auf dem Teppich bleiben.
 
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Es war nicht meine Absicht. irgendjemandem auf die Füße zu treten. In der Vergangenheit wurden diverse Threads zu diesem Thema geschlossen, darauf wollte ich nur höflich hinweisen. Ob jemand privat Datenträger rippt, ist mir persönlich egal. Und wenn es sich um selbst erstellte Medien handelt ist das natürlich etwas anderes.
 
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Königstein93 schrieb:
MKVToolnix damit geht's… Vor ein paar Jahren ein paar "Referenzsequenzen" erstellt :)
Hat super funktioniert. Danke. Habe was ich gesucht habe. :daumen:
 
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thrawnx schrieb:
Häh? Was redest du für einen Unsinn? Hast du eine Ahnung was auf der BD drauf ist? Vielleicht ist es sein letzter Geburtstag. Schön auf dem Teppich bleiben.
Mit DTS und/oder 5.1 AC3 Ton? Durchaus möglich, aber recht unwahrscheinlich ohne dann selber zu wissen, wie man so eine Datei schneidet.

Videos mit 5.1 AC3 kann ich mit AVIDemux problemlos öffnen und schneiden, z.B. das hier:
Equipment, um selber 5.1 aufzunehmen oder gar DTS zu erzeugen, liegt mir nicht vor.

Files, die AVIDemux bei mir nicht öffnen kann, sind entweder defekt, haben ein Format, das AVIDemux nicht kennt oder sind verschlüsselt (da wird man bei legalen Quellen schlicht selber wissen, warum das der Fall ist und/oder wie man den nicht wirksamen Kopierschutz nach EU-Recht legal aushebeln darf).
 
BlueSkies schrieb:
Das ist eine legale Grauzone. Zur Zeit ist das illegal und wird allenfalls geduldet.
Nein, wenn du für ausschließlich private Zwecke den Kopierschutz knackst, dann ist das nicht verboten.
Siehe § 108b UrhG

Wer ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert, wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Rechteinhaber könnte zwar zivilrechtlich vorgehen, wenn er davon Kenntnis erlangt.
Das wird er aber nicht, weil du ja dein geknacktes Werk nicht verbreiten, senden, öffentlich wiedergeben oder zugänglich machen wirst. Denn das wäre wiederum strafbar.
 
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