Monitor bestellt (wahrscheinlich Preisfehler). Wie stehen meine Chancen?

The Mechanic

Lt. Junior Grade
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Da mir in der Nacht immer die meisten Sachen einfallen, wickle ich zu diesem Zeitpunkt auch die meisten Onlinebestellungen ab. So auch am 18.12.2012, wo mir einfiel dass ich einen neuen Monitor brauche. Aus Zufall entdeckte ich bei einem Österreichischen Versandhändler ein Apple Cinema Display 24" für € 157,81. Die Dinger werden z.b. bei Ebay für rund € 500,00 angeboten. Auch wenn es sich hier wahrscheinlich um einen Preisfehler handelte, habe ich den Monitor bestellt (über Nachnahme).
Der Händler lies mal ein paar Tage nichts von sich hören, bis am 21.12. eine E-Mail gekommen ist, dass bis 2.1 wegen Inventur geschlossen ist und ob ich meine Bestellung trotzdem aufrechterhalten will (wahrscheinlich eine automatisch generierte E-Mail, aber egal). Ich schrieb natürlich zurück dass ich warten kann und danach kam nichts mehr. Der Bestellstatus steht noch immer auf "Wird bearbeitet".

Ich frage mich aber jetzt, ob der Händler nicht mittlerweile liefern muss, ob Preisfehler hin oder her.

1. Kann ich annehmen dass meine Bestellung, mit der oben erwähnten E-Mail, kontrolliert wurde.
2. Hatte der Händler genug Zeit um die Bestellung wegen eines Preisfehlers zu stornieren. Ich habe da was von 2 Wochen, seitens des Händlers, gelesen.
Da gabs mal einen Fall bei Otto, wo ein Fernseher statt, € 1999,00 um 199,90 angeboten wurde. Da haben natürlich viele Leute ausgenutzt und Otto musste dann glaube ich sogar liefern, weil sie nicht rechtzeitig storniert hatten. Ich bin mir aber nicht mehr ganz sicher. In meinem Fall bin ich aber anscheinend der einzige der bestellt hat. Zumindest konnte ich auf einschlägige Schnäppchenseiten nichts finden.

Welches Recht habe ich hier? Auch wenn der Monitor nicht mehr lieferbar wäre (bei Geizhals gibts keinen Händler mehr), kann ich auf eine gleichwertige Alternative zum bestellten Preis bestehen?
z.B. einen HP ZR2440w (ca. € 320,00). 24 Zoll, IPS Panel, Helligkeit über 300cd/m², Display Port, USB-Hub,....

Mich würds interessieren, da ich morgen mal beim Händler nachfragen wollte, und es gut zu wissen ist was ich jetzt genau Verlangen kann.
 
Der der Kaufvertrag erst mit Lieferung gültig wird kann der Händler sich ewig Zeit lassen. Ein Recht auf Lieferung hast du nicht, der Händler kann jederzeit deine Bestellung stornieren und muss sie nicht erfüllen.
 
The Mechanic schrieb:
Mich würds interessieren, da ich morgen mal beim Händler nachfragen wollte, und es gut zu wissen ist was ich jetzt genau Verlangen kann.

Verlangen kannst Du gar nichts.
So eine Bestellung stellt ein Vertragsangebot Deinerseits dar und kann, muss aber nicht, vom Händler angenommen werden.
Zustande kommt so ein Vertrag idR mit der Lieferung der Ware.
Die Bestätigung, die man bekommt, ist idR eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung.
 
Fu Manchu schrieb:
Der der Kaufvertrag erst mit Lieferung gültig wird kann der Händler sich ewig Zeit lassen. Ein Recht auf Lieferung hast du nicht, der Händler kann jederzeit deine Bestellung stornieren und muss sie nicht erfüllen.

Das stimmt so pauschal auch nicht, ein Kaufvertrag liegt schlicht vor, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden und sich über die wesentlichen Vertragsinhalte geeinigt wurde.
Das kann auch bereits vor der Lieferung der Fall sein.

Ein Kaufvertrag liegt hier schon deshalb nicht vor, weil es an einer verbindlichen Annahme seitens des Verkäufers fehlt.
 
hast gar kein recht. Können problemlos stornieren, vertrag entsteht bei lieferung.
 
@arwin, ein vertrag entsteht nicht zwingend bei lieferung. bei paypal z.b. kann er direkt entstehen wenn du direkt ne schöne mail mit vielen dank für ihre bestellung, hier ihre rechnung bekommst. somit hast du schon vor der lieferung nen gültigen vertrag, denn ansonsten wäre ne rechnung sinnlos.
 
Arwin Eh schrieb:
hast gar kein recht. Können problemlos stornieren, vertrag entsteht bei lieferung.

Merkwürdige "Logik", wieso etwas stornieren, das gar nicht exisitiert?

I.Ü. werden Verträge schlossen und Ansprüche entstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
...I.Ü. werden Verträge schlossen und Ansprüche entstehen.

Was ist I.Ü?

Und IMO gibt es hier keinen Vertag, nur ein Angebot vom Kunden und keine Reaktion darauf vom Verkäufer.
 
Doc Foster schrieb:
Merkwürdige "Logik", wieso etwas stornieren, das gar nicht exisitiert?

I.Ü. werden Verträge schlossen und Ansprüche entstehen.


Wovon redest du ? Der Händler storniert, oh Wunder , die Bestellung. Was das andere aussagt betrifft, die ist quatsch.
 
Wenn sich dein letztes Statement auf deine Aussagen bezieht, dann stimme ich dem zu.
Ansonsten wäre es freundlich, wenn du dich klar verständlich ausdrücken könntest.
 
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