MSDNAA Win7 - Rückmeldung an MS / Verwendung der Daten

The_Virus

Commander
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Okt. 2007
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Ich habe grade in Berlin an der Beuth Hochschule angefangen zu studieren und habe mich gleich für das MSDNAA-Programm angemeldet, von dem ich als Nicht-Student schon viel gelesen habe.

Mein MSDNAA-Beauftragter erzählt jedem als aller erstes bevor man sich anmelden konnte, dass alle Betriebssystem vom MSDNAA-Programm nur mit sehr großer Vorsicht zu genießen sind. Denn alle diese Betriebssysteme verbinden sich bei jedem Start mit Microsoft und geben Rückmeldung über Betriebssystem-Informationen, die aktuelle IP-Adresse und verwendete Software!
Insbesondere hat er immer wieder gesagt, dass wir auf dem Rechner mit dem MSDNAA-Betriebssysteme auf gar keinen Fall irgendeine illegal erworbene Software verwenden dürfen und damit verbunden keine Cracks für illegale Software. Microsoft würde das sofort mitbekommen und könnte Anzeige erstatten, da das Betriebssystem fest mit meinem Namen und Daten verbunden ist. (auch wenn sie vielleicht nicht sofort tätig werden)
Er meinte auch, es könnte sogar so weit gehen, dass Microsoft diese Informationen an andere Unternahmen weitergibt. Bsp. Man installiert ein illgeales Adobe Photoshop, Microsoft bekommt das mit, gibt die Daten an Adobe weiter und Adobe könnte Anzeige erstatten.
Er meinte ebenfalls, dass der Microsoft-Support sogar den kompletten Bildschirm-Inhalt sehen kann, wenn sie wollen.

Möglich wird das alles dadurch, dass man beim MSDNAA diese Nutzungsbedingungen unterschreibt, in denen explizit aufgeführt ist, dass Microsoft alle unsere Daten verwenden und auch weitergeben darf! Sozusagen als Preis dafür, dass wir die Betriebssysteme komplett kostenlos bekommen.
Anders als bei gekauften Betriebssystemen, wo diese Daten unter Datenschutz fallen und nicht verwendet werden dürfen. Wenn doch, konnte man Microsoft verklagen und Regress-Anforderungen stellen.

Das ist ein echt harter Brocken, was mein MSDNAA-Verantwortlicher da erzählt hat. Ich konnte dazu jedenfalls rein gar keine Informationen im Internet finden. Also ist das entweder noch komplett unbekannt oder es stimmt einfach nicht und mein Verantwortlicher will den Studenten nur Angst machen, im Auftrag von MS vielleicht.

Was meint ihr dazu?
Ist da was dran, stimmt das wirklich?
Hat evtl. jemand von seinem MSDNAA-Verantwortlichen ähnliches gehört?
 
Mir ist darüber nichts bekannt. Werde aber unseren MSDNAA Menschen mal drauf ansprechen.
 
Was meint ihr dazu?
Kompletter. Bullshit.

Ich finde jedenfalls in keiner MSDN(AA)-EULA irgendwelche Bestimmungen, die den Behauptungen entsprechen. Nur die "normalen" Sachen (Windows-Aktivierung, DRM-Lizenz-Suche, automatisches Löschen "gefährlicher" Software durch das "Windows-Tool zum Entfernen schädlicher Software"), die auch in der Vista/7-EULA drinstehen.
Nur: Laut EULA haftet die Hochschule für alle Lizenzverstöße durch ihre Studenten. Euer Beauftragter will sich wohl auf diese Weise absichern. ;)
 
Creshal schrieb:
Kompletter. Bullshit.
...
Euer Beauftragter will sich wohl auf diese Weise absichern. ;)

Darauf tippe ich auch. Hab nochmal die MSDNAA Bestimmungen angesehen und nichts deutet auf diese Dinge hin. Es scheint eine ganz normale Windowsversion zu sein mit der du nur nichts Kommerzielles anstellen darfst etc. .
 
Ich hab das eben auch nicht geglaubt. Aber um sicher zu gehen, wollte ich mal eine andere Meinung dazu hören.
 
:evillol:

Ich sage es ja ungern, aber der Kerl hat euch nur ein Bisschen veräppeln wollen :rolleyes:
Technisch unterscheiden sich die Versionen nicht von denen, die du im regulären Handel erwerben kannst.
 
Das ist zum Großteil wirklich Blödsinn.

Zitat von MSDNAA.NET:

5. Ist das Programm mit einer Aufzeichnungspflicht verbunden?

Mitgliedsschulen sind verpflichtet, zweimal pro Jahr die Anzahl der Computer, auf denen die Software installiert ist, und die Anzahl der Schüler, die Software heruntergeladen oder ausgeliehen haben, zu melden. Alle Programmadministratoren erhalten per E-Mail ein Erinnerungsschreiben, in dem sie gebeten werden, die betreffenden Informationen in ein Formular auf der MSDNAA-Website einzutragen.

Die Daten werden für ein besseres Verständnis der Nutzungsgewohnheiten innerhalb der Mitgliedschulen ausgewertet und für angemessene Programmanpassungen verwendet.

6. Wurden die Datenschutzbelange bei der Aufzeichnungspflicht angemessen berücksichtigt?

Wir versichern Ihnen, dass wir dem Schutz persönlicher Daten große Bedeutung beimessen, und wir werden Sie niemals bitten, die Personen zu nennen, die Software ausgeliehen haben. Wir müssen lediglich wissen, wie viele Schüler Software ausgeliehen oder heruntergeladen haben. Wir werden keine persönliche Daten von Schülern und Lehrkräften anfordern. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben.
 
@cosmocramer:
Danke, das du das nochmal rausgesucht hast.
Bin jetzt auch endgültig überzeugt...
 
Ja, ich war auch Fachbereich VIII, hab Wirtschafts-Ingenieur studiert. Mittweile bin ich zur HTW gewechselt und studire Wirtschafts-Informatik.

Das schöne ist, die Lizenzen die ich aus dem Beuth-Hochsch. MSDNAA bekommen habe, darf ich weiter verwenden. Und zusätzlich an meiner neuen HTW aus deren MSDNAA weitere Lizenzen abgreifen. Hab nun insgesamt 8x Win7 Prof. Lizenzen. :D
 
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