HansAn schrieb:
Nein, es steht nebenanreden.
Naja, so oder so ich werde mich nun persönlich um diese Angelegenheit kümmern. Ich verklage diesen Mistverein dann sollen sie ihren Anwalt schön aufklären. Entweder sie zahlen mir eine Summe von 10'000 € Entschädigung oder ich ziehe sie vor Gericht, wegen Friedensstörung und Belästigung.
Nun ja, eine blühende Phantasie hast Du ja schon bezüglich dessen, was man Deiner Meinung vor Gericht so alles erreichen können soll; diese blühende Phantasie solltest Du aber eher dann haben, wenn mal wieder so ein Anruf bei Dir ankommt: Dann solltest Du nämlich ganz phantasievoll sofort den Hörer auflegen oder noch besser, lass einen Anrufbeantworter laufen und nimm den Hörer nur ab, wenn Du den Anrufer erkannt hast.
Ganz sträflich finde ich es, dass Du solche Anrufe annimmst und denen sogar noch Fragen beantwortest und Dich dann auch noch darüber wunderst, dass Du denen auf den Leim gegangen bist! Die sind doch speziell darauf geschult und trainiert, Leute über den Tisch zu ziehen und dabei das Überraschungsmoment gegenüber dem völlig unvorbereiteten und überrumpelten Angerufenen auzunutzen.
Zu Deinen eingänglich aufgeworfenen Fragen:
Ja, wenn diese Leute Dich anrufen, ohne dass Du dem vorher zugestimmt hast, kannst Du sie strafrechtlich anzeigen ! Lohnt sich aber nicht und bereitet Dir nur Umstände und Ärger und Du musst dann auch noch beweisen, wer das genau war, was ziemlich schwieirg bis unmöglich ist. Angezeigte Nummern können gefaked sein und Anrufe über ausländische Telefonzentralen umgeleitet sein usw. usw. Und döllig unmöglich für Dich !
Also lieber wie oben geschrieben, erst gar nicht den Anruf beantworten - vielleicht auch eine zweite Rufnummer für Deine privaten Anrufe schalten und nicht veröffentlichen.
Wenn Du nun in so eine Falle getappt bist, wie Du oben erwähnt hast: trotzdem ganz cool bleiben und überhaupt nicht darauf reagieren; Mahnschreiben ignorieren - lediglich aufpassen, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - was unwahrscheinlich ist, denn der kostet die dann auch schon wieder Geld; dem musst Du dann aber unbedingt formgerecht und fristgerecht widersprechen ! Aber das steht alles ausführlich darin und dann ist die Beer geschält !
Diese Leute werden Dich nie verklagen, das trauen die sich nicht, viel zu riskant und kostenaufwändig; da verwenden die ihre Zeit lieber drauf, neue zahlungswillige Opfer zu finden.
Im übrigen müssten die Dir ja alles beweisen, dass Du tatsächlich den Vertrag abgechlossen hast; auch das ist auch denen praktisch nicht möglich.
Und noch was, Du musst keinen Vertrag kündigen, den Du gar nicht abgeschlossen hast: im Gegenteil - eine Kündigung könnte vielleicht als Dein Eingeständnis des Abschlusses ausgelegt werden !
Also: wirklich cool bleiben und alles ignorieren, außer des erwähnten Mahnbescheides vom Gericht !
Last not least: Wenn im angbelich telefonisch abgeschlossenen Vertrag (den Du ja gar nicht abgeschlossen hast) steht, dass keine Nebenabreden bestehen, dann heißt das nicht, dass Du nicht mündlich kündigen dürftest ! Aber wie gesagt, lass Dich nicht darauf ein zu verscuhen, so etwas auch noch zu kündigen, egal ob schriftlich oder mündlich oder auf eine sonstige Art und Weise !