mündlicher Vertrag per Telefon gültig?

HansAn

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Mich rufen dauerd irgendwelche Callcenter an um mir ein Angebot aufzudrehen. Ich lehne es jedes Mal ab und forderere sie auf damit aufzuhören, sie rufen dennoch mehrmals im Monat an, manchmal auch mehrmals pro Woche.

  • Ich es möglich rechtlich gegen diese Telefonbelästigung vorzugehen? Ich habe sie schliesslich aufgefordert damit aufzuhören

Jetzt hat ein Anbieter behauptet, ich habe sein Angebot angenommen und hat mir promt ein Bestätigungsschreiben mit Datum und Uhrzeit geschickt. Ich lese in seinen AGB "Mündliche Nebenanreden bestehen nicht."
  • Wieso ist denn die mündliche Annahme eines Angebotes per Telefon gültig und die Kündigung nicht? Das ist doch irgendwie unfair.

Ich werde dem auf jeden Fall einen Brief schreiben. Aber kann mir jemand eine Antwort auf die Fragen geben?

Thx n Greets
 
moquai schrieb:

Ich habe jetzt mal einen Teil gelesen.

Aber meine Frage lässt sich so nicht beantworten. Ist es möglich rechtlich gegen diese Firmen vorzugehen? Sie rufen an, sagen kurz ihren Namen und die Firma und fragen dann welchen Anbieter ich bisher nutze, ob ich damit zufrieden bin... ich sage dann JA ich bin mit dem bisherigen zufrieden, dann stellen sie trotzdem ihr Paket vor und fragen mehrmals ob ich zustimmen möchte, wieso nicht, es wäre besser, viele machen da mit... vlt ist mal ein JA gefallen, aber NIEMALS zum Angebot.

Was heisst denn eigentlich "Mündliche Nebenanreden bestehen nicht". Kann mir das einer übersetzen?
 
HansAn schrieb:
Ich habe jetzt mal einen Teil gelesen. Aber meine Frage lässt sich so nicht beantworten. Ist es möglich rechtlich gegen diese Firmen vorzugehen?

Deswegen meine Aussage, alles zu lesen. ;)

Und es sind wohl Nebenabreden gemeint, das bedeutet, dass Du, selbst wenn ihr noch etwas anderes zusätzlich ausgemacht habt, es keine Gültigkeit hat. Das solltest Du dann schon schriftlich haben.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung hinzugefügt.)
moquai schrieb:
Und es sind wohl Nebenabreden gemeint, das bedeutet, dass Du, selbst wenn ihr noch etwas anderes zusätzlich ausgemacht habt, es keine Gültigkeit hat. Das solltest Du dann schon schriftlich haben.
Nein, es steht nebenanreden.
Naja, so oder so ich werde mich nun persönlich um diese Angelegenheit kümmern. Ich verklage diesen Mistverein dann sollen sie ihren Anwalt schön aufklären. Entweder sie zahlen mir eine Summe von 10'000 € Entschädigung oder ich ziehe sie vor Gericht, wegen Friedensstörung und Belästigung.
 
HansAn schrieb:
Nein, es steht nebenanreden.
Naja, so oder so ich werde mich nun persönlich um diese Angelegenheit kümmern. Ich verklage diesen Mistverein dann sollen sie ihren Anwalt schön aufklären. Entweder sie zahlen mir eine Summe von 10'000 € Entschädigung oder ich ziehe sie vor Gericht, wegen Friedensstörung und Belästigung.

Nun ja, eine blühende Phantasie hast Du ja schon bezüglich dessen, was man Deiner Meinung vor Gericht so alles erreichen können soll; diese blühende Phantasie solltest Du aber eher dann haben, wenn mal wieder so ein Anruf bei Dir ankommt: Dann solltest Du nämlich ganz phantasievoll sofort den Hörer auflegen oder noch besser, lass einen Anrufbeantworter laufen und nimm den Hörer nur ab, wenn Du den Anrufer erkannt hast.

Ganz sträflich finde ich es, dass Du solche Anrufe annimmst und denen sogar noch Fragen beantwortest und Dich dann auch noch darüber wunderst, dass Du denen auf den Leim gegangen bist! Die sind doch speziell darauf geschult und trainiert, Leute über den Tisch zu ziehen und dabei das Überraschungsmoment gegenüber dem völlig unvorbereiteten und überrumpelten Angerufenen auzunutzen.

Zu Deinen eingänglich aufgeworfenen Fragen:

Ja, wenn diese Leute Dich anrufen, ohne dass Du dem vorher zugestimmt hast, kannst Du sie strafrechtlich anzeigen ! Lohnt sich aber nicht und bereitet Dir nur Umstände und Ärger und Du musst dann auch noch beweisen, wer das genau war, was ziemlich schwieirg bis unmöglich ist. Angezeigte Nummern können gefaked sein und Anrufe über ausländische Telefonzentralen umgeleitet sein usw. usw. Und döllig unmöglich für Dich !

Also lieber wie oben geschrieben, erst gar nicht den Anruf beantworten - vielleicht auch eine zweite Rufnummer für Deine privaten Anrufe schalten und nicht veröffentlichen.


Wenn Du nun in so eine Falle getappt bist, wie Du oben erwähnt hast: trotzdem ganz cool bleiben und überhaupt nicht darauf reagieren; Mahnschreiben ignorieren - lediglich aufpassen, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - was unwahrscheinlich ist, denn der kostet die dann auch schon wieder Geld; dem musst Du dann aber unbedingt formgerecht und fristgerecht widersprechen ! Aber das steht alles ausführlich darin und dann ist die Beer geschält !

Diese Leute werden Dich nie verklagen, das trauen die sich nicht, viel zu riskant und kostenaufwändig; da verwenden die ihre Zeit lieber drauf, neue zahlungswillige Opfer zu finden.

Im übrigen müssten die Dir ja alles beweisen, dass Du tatsächlich den Vertrag abgechlossen hast; auch das ist auch denen praktisch nicht möglich.

Und noch was, Du musst keinen Vertrag kündigen, den Du gar nicht abgeschlossen hast: im Gegenteil - eine Kündigung könnte vielleicht als Dein Eingeständnis des Abschlusses ausgelegt werden !

Also: wirklich cool bleiben und alles ignorieren, außer des erwähnten Mahnbescheides vom Gericht !


Last not least: Wenn im angbelich telefonisch abgeschlossenen Vertrag (den Du ja gar nicht abgeschlossen hast) steht, dass keine Nebenabreden bestehen, dann heißt das nicht, dass Du nicht mündlich kündigen dürftest ! Aber wie gesagt, lass Dich nicht darauf ein zu verscuhen, so etwas auch noch zu kündigen, egal ob schriftlich oder mündlich oder auf eine sonstige Art und Weise !
 
Zuletzt bearbeitet:
matamoras schrieb:
Im übrigen müssten die Dir ja alles beweisen, dass Du tatsächlich den Vertrag abgechlossen hast; auch das ist auch denen praktisch nicht möglich.

Und noch was, Du musst keinen Vertrag kündigen, den Du gar nicht abgeschlossen hast: im Gegenteil - eine Kündigung könnte vielleicht als Dein Eingeständnis des Abschlusses ausgelegt werden !

Danke für deine wirklich ausführliche Antwort. Sie geben im Schreiben das Datum und die Uhrzeit an. Ich nehme an, dass nicht ich diesen Anruf beantwortet habe sondern jemand anders im Haus. Muss ich noch nachfragen, aber die Aufnahme vom Gespräch könnten sie dennoch haben. Ich weiss ganz genau, dass ich zu allem NEIN sage.

Es steht wirklich "nebenanreden" und nicht nebenabreden. Gibt es denn überhaupt dieses Wort "Nebenanreden"? Ich habe mal gegoogelt und nur Nebenabreden gefunden.

Wenn der Telefonvertrag doch gültig ist, wieso ist dann meine Aufforderung dass keine weiteren Werbeanrufe getätigt werden sollen ungültig? Ist doch auch ein Vertrag. Ich habe sogar einen Brief geschickt, aber die rufen trotzdem an. Das ist doch ein Vertragsbruch, wenn ich denen sage, dass sie nicht mehr anrufen sollen und dabei noch einen Brief schreibe und sie rufen weiterhin anrufen. Das kann man nur vor Gericht ziehen.
 
HansAn schrieb:
Danke für deine wirklich ausführliche Antwort. Sie geben im Schreiben das Datum und die Uhrzeit an. Ich nehme an, dass nicht ich diesen Anruf beantwortet habe sondern jemand anders im Haus. Muss ich noch nachfragen, aber die Aufnahme vom Gespräch könnten sie dennoch haben. Ich weiss ganz genau, dass ich zu allem NEIN sage.

Die dürfen das Gespräch nicht aufnehmen, wenn Du dem nicht ausdrücklich vorher zugestimmt hast; sonst machen sie sich strafbar ! Außerdem ist eine Tonbandaufnahme vor Gericht kein tauliches Beweismittel, die könnte gefälscht sein !


HansAn schrieb:
Es steht wirklich "nebenanreden" und nicht nebenabreden. Gibt es denn überhaupt dieses Wort "Nebenanreden"? Ich habe mal gegoogelt und nur Nebenabreden gefunden.

Da es sich um einen offensichtichen Tippfehler handelt, würde der im Zweifel vor Gericht so interpretiert, als wenn das Wort richtig geschrieben worden wäre !


HansAn schrieb:
Wenn der Telefonvertrag doch gültig ist, wieso ist dann meine Aufforderung dass keine weiteren Werbeanrufe getätigt werden sollen ungültig? Ist doch auch ein Vertrag.

1. ist der Telefonvertrag ja nicht gültig, denn er wurde nie zwischen den angeblichen Vertragspartnern abgeschlossen, sondern das wird ja nur fälschlicherweise behauptet ! Genau das ist doch deren Masche der Telefonmafia !

2. Ist Deine Aufforderung kein Vertrag ! Ein Vertrag setzt voraus, dass die Vertragspartner sich auf etwas geeinigt haben und dies von beiden Seiten so beschlossen wurde. Einen einseitigen Vertrag gibt es nicht. Deine Aufforderung hingegen ist eine einseitige Willenserklärungt Deinerseits; die muss derjenige, gegenüber dem Du sie aussprichst, nicht annehmen, es sei denn, solches wäre gesetzlich geregelt. Vorliegend ist das gesetzlich geregelt, denn Du hast das Recht, Anrufe zu untersagen und der andere macht sich strabar, wenn er Dich trotzdem weiterhin mit Anrufen belästigt; strafbar hat er sich aber auch schon ohne Deine Willenserklärung gemacht, denn er hätte überhaupt nicht bei Dir anrufen dürfen und Deiner Willenserklärung hätte es nicht bedurft !



HansAn schrieb:
Ich habe sogar einen Brief geschickt, aber die rufen trotzdem an. Das ist doch ein Vertragsbruch, wenn ich denen sage, dass sie nicht mehr anrufen sollen und dabei noch einen Brief schreibe und sie rufen weiterhin an. Das kann man nur vor Gericht ziehen.

Das mit dem Brief hättest Du wie gesagt besser unterlassen; der wäre nicht nötig bei dem vorliegenden Sachverhalt, vielmehr besteht da eher die Gefahr, dass Du etwas schreibst, das Dir unter Umständen als Eingeständnis des angeblichen Vertragsabschlusses ausgelegt werden könnte !

Und vom Gericht lass wirklich die Finger; wenn Du noch keine Erfahrung gemacht hast, wie eine Gerichtsverhandlung trotz angeblich klarer Sachverhalte ins Auge gehen und welcher enormen Aufwand daduch entstehen kann, der zu so einer Lappalie wie hier überhaupt in keinem Verhältnis steht, dann mach Dich mal schlau ! Es gibt einige sehr abschreckende Threads hier, die das belegen.

Und was schließlich Beispiel Deinen Brief betrifft, wirst Du wohl nicht einmal in der Lage sein zu beweisen, dass Du den auch tatsächlich geschrieben hast, ganz zu schweigen davon, welchen Inhalt der hatte.


Schau Dir einmal diesen Thread an:

https://www.computerbase.de/forum/threads/problem-mit-ebay-verkauf-paypal-kaeuferschutz.539398/


Dabei geht es von der Sache her zwar um etwas anderes, aber bezüglich Erfahrungen vor Gericht wegen kleiner Streitigkeiten ist das ein richtiges Lehrstück, das abschreckt !
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Aufforderung wurde von der anderen Partei am Telefon bestätigt. Das ist kein einseitiger Vertrag. Ich habe aber leider keine Beweise, dass sie zugestimmt haben. Das nächste Mal könnte ich den Anruf aufnehmen lassen während ich sie auffordere nicht mehr anzurufen.

Ich kann eine Kopie vom Brief machen, ihn versichert an die Firma schicken und das ganze auch noch aufnehmen. Ich glaube das wäre dann der eindeutige Beweis. Ich hätte auch den Beleg dass der Brief angekommen ist.

So viel zu hätte, wäre würde.

Jetzt habe ich einen Brief verfasst mit dem Inhalt, dass mir nicht mehr angerufen werden darf und dazu eine Bestätigung erwartet wird. Sie können das ja nicht ablehnen, da ich den Brief versichert zuschicke und einen Beleg habe. Bekomme ich keine Bestätigung, machen sie sich automatisch strafbar, weil sie so die Bitte der Person, nicht mehr belästigt zu werden, ignorieren, mit der Absicht weiterhin anzurufen. Bekomme ich jedoch eine Bestätigung ist alles bekannt, sie dürfen nicht mehr anrufen, weil ich eine schriftliche Bestätigung habe. Ist doch irgendwie gut gedacht ;)

Braucht es denn eine Unterschrift bei dieser Bestätigung oder reicht einfach nur der Text? Ich glaube Text reicht. Heute kann man ja vieles ohne Unterschrift.
 
HansAn schrieb:
Meine Aufforderung wurde von der anderen Partei am Telefon bestätigt. Das ist kein einseitiger Vertrag. Ich habe aber leider keine Beweise, dass sie zugestimmt haben. Das nächste Mal könnte ich den Anruf aufnehmen lassen während ich sie auffordere nicht mehr anzurufen.

Genauso ist es; Du kannst nix beweisen ! Und wenn Du Deinerseits das Gespräch ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen aufzeichnest, machst Du Dich selbst strafbar; und wie oben bereits geschrieben, taugt eine Gesprchsaufzeichnung ohnedies nicht als Beweis vor Gericht; der andere kann jederzeit behaupten, die Aufzeichnung sei eine Fäschung und dann bist Du in Beweisnot !

Und jetzt hör mir bitte einmal sehr gut zu und empfinde das, was ich Dir nun sage, nicht als Beleidigung, sondern als wohlgemeinten Rat:

Du hast so wenig Ahnung von rechtlichen Vorgängen, was aus Deinen Äußerungen hier eklatant hervorgeht, und Du liest das, was man Dir eindringlich schreibt, nicht einmal richtig durch oder verstehst es nicht, so dass ich Dich wirklich nur warnen kann, in dieser Angelegenheit weiter mit so wenig Sachverstand zu agieren, wie Du das tust ! Am Ende erreichen diese Mafiosi dann doch noch, was sie wollen, weil Du Dich in Deinem Unverstand selbst immer weiter in die Nesseln setzt und einen Fehler nach dem anderen machst !

Höre auf, lass die Finger von der Sache ! Mache einfach nix mehr, überhaupt nix mehr und warte ab, was passiert ! Nur so läuft alles für Dich und gegen die, selbst wenn Dir dabei der Bauch vor Wut kocht, es ist der beste Weg ! Reden ist Silber ! Schweigen ist Gold ! Jedenfalls in diesem Falle ! Du läufst sonst in deren Fallstricke - verdammt noch mal, die sind doch nur darauf aus, Dich zu provozieren, damit Du Fehler machst !






HansAn schrieb:
Ich kann eine Kopie vom Brief machen, ihn versichert an die Firma schicken und das ganze auch noch aufnehmen. Ich glaube das wäre dann der eindeutige Beweis. Ich hätte auch den Beleg dass der Brief angekommen ist.

So viel zu hätte, wäre würde.

Jetzt habe ich einen Brief verfasst mit dem Inhalt, dass mir nicht mehr angerufen werden darf und dazu eine Bestätigung erwartet wird. Sie können das ja nicht ablehnen, da ich den Brief versichert zuschicke und einen Beleg habe. Bekomme ich keine Bestätigung, machen sie sich automatisch strafbar, weil sie so die Bitte der Person, nicht mehr belästigt zu werden, ignorieren, mit der Absicht weiterhin anzurufen. Bekomme ich jedoch eine Bestätigung ist alles bekannt, sie dürfen nicht mehr anrufen, weil ich eine schriftliche Bestätigung habe. Ist doch irgendwie gut gedacht ;)

Braucht es denn eine Unterschrift bei dieser Bestätigung oder reicht einfach nur der Text? Ich glaube Text reicht. Heute kann man ja vieles ohne Unterschrift.


HansAn schrieb:
Meine Aufforderung wurde von der anderen Partei am Telefon bestätigt. Das ist kein einseitiger Vertrag. Ich habe aber leider keine Beweise, dass sie zugestimmt haben. Das nächste Mal könnte ich den Anruf aufnehmen lassen während ich sie auffordere nicht mehr anzurufen.

Genauso ist es; Du kannst nix beweisen ! Und wenn Du Deinerseits das Gespräch ohne vorherige Zustimmung des Angerufenen aufzeichnest, machst Du Dich selbst strafbar; und wie oben bereits geschrieben, taugt eine Gesprchsaufzeichnung ohnedies nicht als Beweis vor Gericht; der andere kann jederzeit behaupten, die Aufzeichnung sei eine Fäschung und dann bist Du in Beweisnot !






HansAn schrieb:
Ich kann eine Kopie vom Brief machen, ihn versichert an die Firma schicken und das ganze auch noch aufnehmen. Ich glaube das wäre dann der eindeutige Beweis. Ich hätte auch den Beleg dass der Brief angekommen ist.

Gar nichts wirst Du in Händen haben, mit denen Du irgendetwas beweisen kannst ! Was soll denn das für ein Unsinn sein, einen "versicherten" Brief zu schreiben ??? zu welhem Zweke soll der den verscihert sein ? Wenn Du den Versand eines Briefes nachweisen willst, dann geht das mit einem Einschreibe-Brief ! Aber uch der beweist nichts ! Du kannst nämlich damit nur beweisen, dass Du einen Brief an den Empfänger geschickt hast, vielleicht kannst Du auch noch beweisen, dass der Empfänger den gekriegt hat, falls die Pos die Nachweise noch im Archiv hat, wenn Du die vor Gericht brauchst ! Aber damit hast nicht bewiesen, was Du denen geschrieben hast ! Die können behaupten, dass der Umschlag leer war oder ein leeres Blatt drin oder so etwas ähnliches ! Dann bist schon wieder Du in Beweisnot !

Die einzige Mölichkeit, denen ein Schreiben rechtssicher zuzustellen, das heißt beweiskräftig zuzustelllen, wäre entweder die unmittelbare Übergabe des Schreibens duch einen Boten oder die förmliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher !

Also, was soll der ganze Quatsch, denen etwas zu untersagen wollen, was ihnen ohnedies nicht erlaubt ist ? Das ganze Theater mit Briefschreiben kannst Du Dir wie gesagt sparen ! Du kannst gleich zum Staatsanwalt gehen und Strafantrag stellen ! (Dann haben die dot wenigstens mal etwas zum Lachen zur Abwechslung !).


HansAn schrieb:
Jetzt habe ich einen Brief verfasst mit dem Inhalt, dass mir nicht mehr angerufen werden darf und dazu eine Bestätigung erwartet wird. Sie können das ja nicht ablehnen, da ich den Brief versichert zuschicke und einen Beleg habe. Bekomme ich keine Bestätigung, machen sie sich automatisch strafbar, weil sie so die Bitte der Person, nicht mehr belästigt zu werden, ignorieren, mit der Absicht weiterhin anzurufen. Bekomme ich jedoch eine Bestätigung ist alles bekannt, sie dürfen nicht mehr anrufen, weil ich eine schriftliche Bestätigung habe. Ist doch irgendwie gut gedacht ;)

Braucht es denn eine Unterschrift bei dieser Bestätigung oder reicht einfach nur der Text? Ich glaube Text reicht. Heute kann man ja vieles ohne Unterschrift.

Also lass sein und verschwende nicht Deine Zeit mit unsinnigen Aktionen (Das Leben ist viel zu kurz für so etwas) Unsinniges ! Und übrigens, es bräuchte Deiner Unterschrift ! Text reicht nicht aus ! Ohne Unterschrift gehen nur Umsatzsteuerbescheide, weil das dort so im Umsatzsteuergesetz geregelt ist !
 
Zuletzt bearbeitet:
matamoras schrieb:
Du hast so wenig Ahnung von rechtlichen Vorgängen, was aus Deinen Äußerungen hier eklatant hervorgeht, und Du liest das, was man Dir eindringlich schreibt, nicht einmal richtig durch oder verstehst es nicht, so dass ich Dich wirklich nur warnen kann, in dieser Angelegenheit weiter mit so wenig Sachverstand zu agieren, wie Du das tust ! Am Ende erreichen diese Mafiosi dann doch noch, was sie wollen, weil Du Dich in Deinem Unverstand selbst immer weiter in die Nesseln setzt und einen Fehler nach dem anderen machst !

Höre auf, lass die Finger von der Sache ! Mache einfach nix mehr, überhaupt nix mehr und warte ab, was passiert ! Nur so läuft alles für Dich und gegen die, selbst wenn Dir dabei der Bauch vor Wut kocht, es ist der beste Weg ! Reden ist Silber ! Schweigen ist Gold ! Jedenfalls in diesem Falle ! Du läufst sonst in deren Fallstricke - verdammt noch mal, die sind doch nur darauf aus, Dich zu provozieren, damit Du Fehler machst ![/B]

Was ist denn mit dir los? :eek:
Ich habe sehr wohl Ahnung von dem was ich mache. Weil sonst stappeln sich die Foderungen und ich bin am A..... Schweigen ist Gold stimmt leider nicht überall. Schweige mal während einer Forderung bei der du bedroht wirst. Da kommst du schnell mal unter Druck und plauderst aus dem Nähkästchen wie ein Engländer. Ich werde hier gefordert und bedroht.
Trotzdem danke für deine ausführliche Erklärung. Man merkt dass du Ahnung von der Materie hast.
 
Lies Dir alles nochmal in Ruhe durch, was ich geschrieben habe, und dann lass die Finger davon ! Es wird nichts passieren !

Aber wenn Du doch glaubst, handeln zu müssen, dann gehe zu einem Rechtsanwalt und mandatiere den !

Ist wirlich gut gemeint in Deinem Sinne, solltest Dir wirklich zu Herzen nehmen !


:stacheln:
 
Ich nehme deinen Rat zur Kenntnis. Ich werde nicht rechtlich vorgehen. Aber ein Brief muss sein. Ich werde nur schreiben, dass ich nichts annehme und dass sie dies unterlassen sollten.
 
Selbst das ist wahrscheinlich schon rausgeschmissenes Geld.
In 99% der Fälle verfügen solche Firmen über folgendes:
=> angemietetes Großraumbüro mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit inkl Telefon mit PMX-Anschluss
=> 1 Bankkonto um ihre Caller zu bezahlen
=> 1 Bankkonto auf welches das geforderte Geld geht
=> 1 Briefkasten im Ausland (bevorzugt Spanien, die östlich von uns gelegenen Länder arbeiten zu gut mit der deutschen polizei zusammen) [oder ein Postfach in Deutschland, welches dorthin verweist, oder ein Briefkasten an einem leeren Gebäude oder am besten: ein Briefkasten bei irgendeiner Privatperson/Firma, die keine Ahnung von der Abzocke der Firma hat, bis die ersten Beschwerdebriefe eintreffen]

Geht ein Anwalt gegen die Firma vor, passiert in den meisten Fällen:
=> Sperrung der Rufnummern
=> Auflösen der Firma
===> Einrichtung einer neuen Firma von woanders her. Die gesammelten Daten bleiben der Firma erhalten.

In ganz ganz ganz seltenen Fällen wird der Drahtzieher mal erwischt. Aber wie das in der Branche so ist, warten gleich wieder 5 neue Schmeissfliegen, die das Vakuum auffüllen.

Am besten "wehrt" man sich dagegen, indem man ihnen kosten produziert, von denen sie nichts haben:
Anrufe direkt ablehnen/auflegen.
oder wenn man sich sicher ist und gut erzählen kann: Die Anrufer in Gespräche über Belanglosigkeiten verwickeln.
Die Caller werden nach erbrachten Verträgen bezahlt, wenn da nichts rum kommt, landet eine Nummer auf ner Blacklist. ^^ Viel efektiver als sich über die BNA zu beschweren.

Die Caller selbst sind dabei oft die ärmsten Schweine. Wenn da einer über 6 Euro Stundenlohn kommt, ist er/sie schon sehr gut.
 
Wenn du die Nummer nicht kennst, melde nur dich nur mit ja oder falschem Namen. Oft wird gleich gefragt, ob das der Anschluss von Hansan sei oder bin ich dort richtig bei Hansan. Wird diese Frage bejaht, ist das fürs Callcenter ein Hinweis, dass Name und Nummer zusammenpassen. Schreibst du denen jetzt noch Einschreiben, haben sie sogar deine Adresse und versuchen dir daraus weitere Stricke zu drehen. Wenn du dich ohne Namen meldest und nach Name/Anschluss gefragt wird, stelle eine Gegenfrage, Es tut mir Leid, um was geht es?. Kein Namen, kein ja/nein. Wenn du merkst, dass es Spam ist, gehe auf nichts weiter ein. Sage, es tut mir leid, ich lege jetzt auf, einen schönen Tag. Klick. Du musst wie ein Roboter antworten. Mach dir einen Spickzettel ans Telefon. Lass dich nicht in ein Gespräch verwickeln. Dem kann man nur schwer standhalten, die Callcenter sind psychologisch geschult.

Auf Briefe reagierst du nicht. Gar nicht. Dubiose Firmen erzählen und drohen viel, werden aber nie vor Gericht gehen. Stell dich stur! :)
 
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