Müssen die Bundesminister gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sein?

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Nico_B

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Guten Morgen,

mich würde mal interessieren ob die Bundesminister gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sein müssen?
In Artikel 64 steht nur das Sie vom Präsidenten ernannt und entlassen werden und in Artikel 66 das Sie keinen Beruf nebenbei ausüben dürfen.

Beim Bundestagspräsident steht ja in Artikel 40 I GG gezielt der "Bundestag wählt seinen Präsidenten".
 
ok. aber aus einem gesetz oder so lässt sich das nicht direkt entnehmen?
 
Es würde die Auswahl nur unsinnig einschränken, wenn Bundesminister aus dem Bundestag stammen müssten. Außerdem wäre die Doppelbelastung eigentlich zweckwidrig, weil sich ein Minister möglichst ganzheitlich seiner Aufgabe widmen sollte.
 
Wie so, willst du vielleicht Minister werden und es ist dir nicht klar, welchen Weg du einschlagen musst?

Zuerst einmal solltest du dir ein Parteibuch besorgen. (Hinweis: die falschen sind viel billiger!)
 
Natürlich nicht!

Der derzeitige Gesundheitsminister ist zum Beispiel auch nicht MdB.
Es gab auch schon einige parteilose Minister.
 
Riecht nach Hausaufgabe. Aber egal, Frage beantwortet und nein, das steht explizit so nirgends, da es eben keine Einschränkung ist. Nur wenn sie es müssten, wäre es sinnvoll zu erwähnen. Ansonsten besteht denke ich hier kein weiterer Diskussionsbedarf, das gibt die Eröffnung auch nicht her.

Das entsprechende Gesetz gibt es hier: http://bundesrecht.juris.de/bming/BJNR004070953.html

Und was zum Nachdenken für den Weg: Die meisten Minister sind eben dennoch Bundestagsabgeordnete. Sie gehören damit sowohl zur Exekutiven, als auch zur Legislativen. Sie können damit über ihre eigenen Gesetze abstimmen, sich das Vertrauen aussprechen usw. Zudem sitzen sie theoretisch im Bundestag sowohl auf der Regierungsbank, als auch im Plenum. Hmm.
 
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