Muss man der Polizei seinen eigenen Ausweis zeigen?

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strato1

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Hallo Ihr Lieben

Die Polizei sagt zu Person B, dass Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen soll.
Person B verweigert das.

Muss Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen?

Oder reicht es aus, wenn Person B der Polizei einfach nur mündlich die Fragen beantwortet:

-Vorname
-Name
-Geburtsdatum
-Adresse
-Staatsangehörigkeit
usw.

Oder reicht es nicht aus, wenn Person B diese Fragen der Polizei nur mündlich beantwortet und muss Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen?

2)
Soweit ich weiß, ist Person B noch nicht mal dazu verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu führen.
Also kann es ja auch keine Pflicht geben, den Ausweis vorzuzeigen, oder?
 
Ja , muss Person B. Und wo ist Person A?
Soweit ich weiß, ist Person B noch nicht mal dazu verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu führen.
Also kann es ja auch keine Pflicht geben, den Ausweis vorzuzeigen, oder?

Das stimmt. Eine Mitführpflicht gibt es nicht. Das kann dann aber für Person B aufwendig werden, wenn die Polizei den Ausweis sehen will.
 
BlubbsDE schrieb:
Ja , muss Person B.
Wo steht das?
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Das stimmt. Eine Mitführpflicht gibt es nicht. Das kann dann aber für Person B aufwendig werden, wenn die Polizei den Ausweis sehen will.
Wieso soll Person B dazu verpflichtet sein, den Ausweis zu zeigen, wenn er gar nicht dazu verpflichtet ist, den Ausweis mitzuführen?

Und wieso soll das für Person B aufwendig sein?
 
@Kassenwart Auf der Wache darf man aber nicht lange festgehalten werden, oder?
Die Polizei schaut auf der Wache, ob die die Fingerabdrücke von Person B haben und dann darf Person B wieder gehen, oder?

Wir gehen davon aus, dass hier kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

2) Reicht es aus, wenn Person B statt des Personalausweises seinen Führerschein vorzeigt?
 
strato1 schrieb:
Und wieso soll das für Person B aufwendig sein?
Weil die Polizisten ihn dann durchaus zur Identitätsfeststellung mit zur Wache nehmen können. Und auch wenn es keine Mitführpflicht für den Personalausweis gibt, warum sollte man ihn denn nicht dabei haben, wenn er sowas doch ganz erheblich erleichtert und verkürzt?

Gehts dabei nur darum, "zivilen Ungehorsam" zu demonstrieren? Was anderes kanns ja kaum sein, denn Smartphone, Geldkarten und anderes Gedöns hat jeder fast grundsätzlich bei sich, aber beim Perso wird so getan als wäre das eine unsagbar grosse Belastung.
 
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@Kassenwart OK.
Weil im Führerschein steht doch gar nicht der eigene Wohnort drin, oder?
Und den will die Polizei ja wissen.
 
@Kassenwart
Die Polizisten können im Rahmen ihres Ermessensspielraumes sogar einen Schülerausweis oder Bibliotheksausweis akzeptieren. Sie müssen das aber nicht und auch keinen Führerschein müssen sie zwingend akzeptieren, denn dem fehlt die Angabe des Wohnortes.
 
strato1 schrieb:
Weil im Führerschein steht doch gar nicht der eigene Wohnort drin, oder?
Die Daten werden doch eh abgeglichen und dann bekommen die das ganz schnell raus.

Ich sehe hier aber eher ein XY-Problem.

https://www.computerbase.de/forum/threads/wie-doppelte-woerter-aus-textdatei-herausfiltern.2231100/

Was ist denn eigentlich daraus geworden? Rückmeldungen sind immer gerne gesehen.

https://www.computerbase.de/forum/t...ln-fuer-strassenverkehr-online-ueben.2234426/

Ach du bist es wieder. :(

https://www.google.com/search?q=Muss+man+der+Polizei+seinen+eigenen+Ausweis+zeigen?

Was ist daran eigentlich immer so schwierig?
 
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strato1 schrieb:
Hallo Ihr Lieben

Die Polizei sagt zu Person B, dass Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen soll.
Person B verweigert das.

Muss Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen?

Oder reicht es aus, wenn Person B der Polizei einfach nur mündlich die Fragen beantwortet:

-Vorname
-Name
-Geburtsdatum
-Adresse
-Staatsangehörigkeit
usw.

Oder reicht es nicht aus, wenn Person B diese Fragen der Polizei nur mündlich beantwortet und muss Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen?

2)
Soweit ich weiß, ist Person B noch nicht mal dazu verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu führen.
Also kann es ja auch keine Pflicht geben, den Ausweis vorzuzeigen, oder?

Personalausweisgeswtz PAuswG 1§ Abs. 1
„Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen.“

§2 Abs. 2
„Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen festzustellen.“

Die Berechtigung zur Feststellung der Identität wird sich dann im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes finden lassen.

Ein Reisepass ist übrigens auch ausreichend lt. PAuswG, ein Führerschein wäre das nicht. Kann dann nur im Rahmen der Ermessensausübung, sondern im konkreten Fall Ermessen ermöglicht ist, akzeptiert werden.
 
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BlubbsDE schrieb:
Und wo ist Person A?
Die wichtigste Frage wurde schon gestellt, aber immer noch nicht beantwortet. :D
 
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Genau, das kann man nicht pauschalisieren da auch Situations-abhängig.
BTW: die Person seinen Ausweis?
 
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strato1 schrieb:
Wir gehen davon aus, dass hier kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

Hehe natürlich! Und Du fragst auch rein hypotetisch nur für einen guten Freund (Person B) und der hat auch ganz zufällig wie du den selben Namen strato1 (Person A), oder? ;)

Wenn man so schon fragt um rumtrickst macht man sich doch nur selbst noch auffälliger. Wenn Du nichts am stecken und zu beführchten hast warum denn so eine Geheimniskrämerei und Protesthaltung mit nicht Ausweis vorzeigen wollen?

In gewissen Städten gibt es gewissen Zonen da braucht die Polizei noch nicht mal einen Grund zu nennen um zu kontrollieren. Die komemn einfach auf Dich zu und sagen: Personen- und Taschenkontrolle. Meist so an Bahnhöfen oder Veranstaltungen wo erhöhre Sicherheitsgefahr besteht. Hälst Du dich hier auf musst du zu jeder Zeit mit ungefragten Kontrollen rechnen. Kommst du dem nicht nach und gibst auch noch falsche Angaben zur Person an (um dir den Brief zustellen zu können wo denn drinne steht dass du dich doch Bitte auf der nächsten Wache mit deinem Perso legitimieren sollst weil du beim antreffen keinen dabei hattest) haste nur noch mehr Stress am Ende.

Dein Verhalten samt deiner Threads sind und bleiben komisch.
 
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strato1 schrieb:
Wir gehen davon aus, dass hier kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Zu viel amerikanische Youtuber gesehen?
Wir sind hier nicht in Amerika, die Gesetze sind bei uns anders.
Bei uns gibt es den Passus: Keine Straftat = niemand geht es etwas an, wer ich bin. Nicht
 
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strato1 schrieb:
Muss Person B der Polizei seinen Ausweis zeigen?
Wenn Person B zur Identitätsfeststellung nicht mit auf die Dienststelle genommen werden möchte, sollte er dem Verlangen der Polizeibeamten nachkommen.

Später kann Person B die Zulässigkeit der Polizeimaßnahme prüfen lassen.
 
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Kommt sicher auch alles auf die Situation an. Mittlerweile darf in einigen BL sogar die Sicherheitwacht die Personalien feststellen.

Die Polizei schaut auf der Wache, ob die die Fingerabdrücke von Person B haben und dann darf Person B wieder gehen, oder?

Eher nicht.

Ist halt immer sog. "Verdachtsunabhängige" Kontrolle die kann es shcon geben wenn man sich irgendwo rumtreibt.

Man sollte dem schon nachkommen, wenn das nichts weiteres nach sich ziehen will. Muss ja nicht immernur böses dahinte rstecken.
 
Aber was wäre, wenn Person B in Begleitung von Person A ist und Person A zufällig Diplomat und mit Person B verwandt ist???
 
areiland schrieb:
Sie müssen [...] auch keinen Führerschein [...] zwingend akzeptieren, denn dem fehlt die Angabe des Wohnortes.
Als Begründung würde ich eher sagen "denn der ist kein gültiges deutsches Ausweisdokument."
Auf dem Reisepass, der ein gültiges Ausweisdokument ist, steht auch keine Meldeadresse. Die Meldesdresse kann die Polizei aber anhand der Identität schnell ermitteln.

Aber das Schlimmste an dem Thread hier ist ohnehin die verkorkste Grammatik von mehreren Usern hier.
Es heißt immer noch die Person, femininum, das bleibt auch so, wenn eine männliche Person darum gebeten wird, ihren Ausweis vorzuzeigen.

Und in der Praxis läuft es übrigens meiner persönlichen Erfahrung und Berichten nach dann oft so, dass die Polizei im Falle eines nicht mitgeführten Ausweisdokuments (damit meine ich auch einen Reisepass) die betreffende Person nach den Personalien fragt. Einen etwaigen Lichtbildabgleich kann die Polizei dann ggf. direkt vor Ort mit dem tragbaren "Polizeicomputer" (Bezeichnung von mir) durchführen.

An der Ausweispflicht ändert diese Praxis nichts.
 
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