Nach 10 Tagen Antriebswelle vom Auto kaputt - Wer bezahlt Reperatur

Xardas

Lt. Junior Grade
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Hallo,

ich habe vor ca. 10 Tagen einen Renault Twingo bj 2001 gekauft auf Finanzierung.
Das Teil hat neuen TÜV und Dekrasiegel.

Vorgestern bemerkte ich ein Klackern, was immer lauter wurde. Ab zur Werkststatt des Gebrauchtwagenhändlers. Die meinten die Antriebswelle wäre kaputt. Ich habe keine Ahnung von Autos, muss ich sagen.

Jetzt meine Frage! Muss ich die Reperatur selber bezahlen? Oder nur die Materialkosten oder haftet der Händler für die komplette Reperatur?
 
Soviel ich weiß muss ein Händler doch auch Garantie oder so geben.

Und falls das nicht so ist, hast du noch deine rechtsmäßige 14 Tage Rückgabefrist hah.

mfg,
Markus
 
Es steht eigentlich im Kaufvertrag ?!

Wenn der Wagen "neu" gekauft wurde dann haste auf jedenfall Garantie, bei Gebraucht Wagen bin ich mir nicht sicher,aber einfach mal in den Vertrag gucken und/oder zum Händler gehen und fragen was denn nu Sache ist ;)
 
Und falls das nicht so ist, hast du noch deine rechtsmäßige 14 Tage Rückgabefrist hah.
Wusste nicht das es sowas auch beim Kauf eines Autos gibt.

Garantie muss der Händler auch bei gebrauchten Fahrzeugen geben, ausser er hat es Dir im Kundenauftrag verkauft, dann ist der Verkäufer zuständig. Das solltest Du aber erst mal abklären, steht ja im Kaufvertrag.
 
Der Händler hat im Vertrag 12 Monate Gewährleistung, also die Übernahme von Sachmängeln auf das Auto gegeben. Dazu ist er glaube ich auch verpflichtet.
Die Frage ist, ob so eine Antriebswelle unter die Sachmängelhaftung fällt.
 
Schaden ist Schaden ?

Sprich der Händler muss die Kosten Übernehmen.
Wenn du jetzt schei*e Fährst und Kratze im Auto sind, ist das logischerweise kein Schaden bzw. kein Sachmangel den der Händler zahlen muss.
 
Die Antriebswelle ist ein Sachmangel, ob der Einbau/Reparaturleistungen des Mechaniker allerdings dazu gehört ist abzuklären. Kannst ja mal bei der Dekra oder einem Sachverständigen fragen, die IHK gibt dazu auch Auskünfte.
 
Der Verkäufer hat ausnahmlos alle Aufwendungen zu tragen, die zur Beseitigung des Sachmangels notwendig sind.

Es handelt sich um nen Verbrauchsgüterkauf einer gebrauchten Sache und insofern wie gesagt 1 Jahr Gewährleistung falls so vereinbart. Falls keine Vereinbarung über Gewährleistung die normalen 2 Jahre.

Anspruchsgrundlagen sind §§433,434,437 und dann vorrangig 439 BGB.

Es liegt ganz klar n Sachmangel vor.
 
Der Verkäufer könnte aber dann, wenn die Reparatur teurer als der Wert des Fahrzeuges ist, auch vom Vertrag zurücktreten. Er könnte bei einer Reparatur auch eine alte Antriebswelle einbauen, z.B. vom Schrottplatz, er muss ja keine Neue einbauen.
 
Also, das ist lustig, mir ist die Antriebswelle (rechts) am Montag gebrochen. Da ich aber das Auto vor 5 Jahren gebraucht gekauft habe - naja... Außerdem hatte er einen Unfall, bevor ich ihn kaufte. Zum Glück ist es direkt neben der Werkstatt passiert, es ging nämlich gar nichts mehr - eine Seite frei drehend, die andere Seite steht still dank Differential.

Auf jeden Fall bricht eine Welle nicht so ohne Weiteres! Entweder es ist ein Materialfehler oder sie hat einen Vorschaden aus einem Unfall etc. ...

Renault sollte nicht so teuer sein, auf jeden Fall weniger, als bei meinem Honda. ;) Falls es nichts drumherum zerstört hat, liegst du bei Welle+Wechsel+Ölwechsel als Gesamtpreis.

Normalerweise sollte es aber über die Gebrauchtwagengarantie gehen. Es ist kein typisches Verschleißteil und bricht recht selten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer kann zwar die Nacherfüllung verweigern, wenn diese ihm unzumutbar ist, aber dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und evtl. Schadensersatz fordern oder den Kaufpreis mindern.

Der Verkäufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Also ich würde nicht gleich der ersten Werkstatt vertrauen und denen glauben dass es die Antriebswelle ist.

Soweit ich jetzt verstanden hab, ist die Welle nicht abgebrochen, sonder es klackert angeblich nur an der Welle. Dann müsste die Welle unrund laufen und evtl. ist dadurch ein Lager kaputt gegangen, hab mal was von Fett in der Antriebswelle bei Twingo gelesen, gidf sag ich da nur, ggf neu einfetten!
Das Klackern kann aber auch vom Radlager kommen, wie gesagt vertrau nicht immer gleich der ersten Werkstatt-
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

danke für eure Hinweise, das beruhgit mich erstmal.
Ich frage morgen nochmal genau nach an was es liegt.
Erste Diagnose war auch erst Radlager vorne links.

Ganz kaputt ist die Antriebswelle ja nicht. Ich warte mal die genaue Diagnose ab.
Ich habe das Auto dem Händler hingestellt, die haben da ne angeschlossene Werkstatt über die das gehen wird.

Ich hoffe nur, dass sie nicht daignostizieren, dass es irgendein anderes Teil ist, was nicht unter Sachmangel fällt und ich es dann bezahlen muss.

Was wäre denn, wenn so ein Radlager unrund läuft. Verschleiß oder Sachmangel ?
 
Eher Verschleißteile alà Bremsscheiben, Bremsklötze;)
Zum Radlager selber: wenns wirklich das Radlager sein sollte musst du mal Schlagenlienen fahren und hörchen. Ändert sich sich das Geräusch (wird lauter) während der Kurvenfahrt unf ist dann beim Geradeausfahren wieder leiser ist es das Lager. Um sicher zu gehen Auto aufbocken und am Rad drehen und auf Geräusche achten, auch am Rad rütteln und ziehen, es darf kein Spiel sein!

Fahren würde ich solange bis es nicht unerträglich laut wird, meist ein sehr hochtöniges nervendes Geräusch, am Anfang nur in Kurvenfahrten später auch bei Geradeausfahrten! Aber nicht zu lange warten, das sich sonst das Lager fressen könnte und das ist ganz, ganz schlecht:D
 
Xardas schrieb:
Ich hoffe nur, dass sie nicht daignostizieren, dass es irgendein anderes Teil ist, was nicht unter Sachmangel fällt und ich es dann bezahlen muss.

Was wäre denn, wenn so ein Radlager unrund läuft. Verschleiß oder Sachmangel ?

egal bei dir. 14 Tage Geld zurück blabla gillt auch für Autos, ja, auch für gebrauchte. fahr hin, sag ihm da ist irgendwas kaputt. wird eh auf Kulanz laufen, außer du hast dein Wagen bei sonen Molukkenhändler gekauft
 
Das ist schon ein etwas größerer, seriöserer Händler.
Jedenfalls hat mir der Händler heute erstmal einen Ersatzwagen gegeben.
Er meinte eine komplette Antriebswelle von renault kostet 260 €.
Er versucht, billiger an etwas ranzukommen.

Ich gehe auf jeden Fall davon aus, das die Firma alle anfallenden Kosten übernimmt.
 
@ObServer88
Der Verkäufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

Aus welchem Grunde kann ein Verkäufer nicht vom Vertrag zurücktreten, hat der andere Rechte als ein Käufer?
Der Verkäufer kann zwar die Nacherfüllung verweigern, wenn diese ihm unzumutbar ist,
Das wäre doch ein Grund für ihn vom Vertrag zurückzutreten und das Geld an den Käufer zu erstatten?
Bin kein Rechtsexperte, deshalb die Fragen?
 
Xardas schrieb:
Er versucht, billiger an etwas ranzukommen.

Ich gehe auf jeden Fall davon aus, das die Firma alle anfallenden Kosten übernimmt.

klingt aber total widersprüchlich
 
Wieso klingt das widersprüchlich, ich finde das sogar schlüssig.

Würde er mir die Materialkosten und die Arbeitsstunden in Rechnung stellen, kann es ihm ja egal sein, ob es teuer oder billig wird.

Trägt er die Kosten, wird er bemüht seine selbige zu drücken.
 
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