nach 2 jahren plötzlich rechnung für wasser nachzahlung

sandersander

Cadet 1st Year
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Sep. 2008
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Hi Leute, hab einige Fragen zu einer Rechnung die meine Freundin von ihrem ehemaligen Vermieter bekommen hat (für Wasser). Am besten ich fang ganz von vorn an: Sie hat bis zum Juli dieses Jahres in einer wg gelebt. 3 oder vier Jahre lang. jetzt ist sie mit ihrer Ausbildung fertig geworden und anfang Juli da ausgezogen. alles ganz normal und fristgerecht gekündigt und schlüssel abgeben, jedoch bis heut nicht die Kaution in Höhe von 580€ bekommen. jetzt haben heut ihre alten Mitbewohner bei ihr angerufen und gesagt das eine Rechnung für wasser-Nachzahlung von 2008-2009 und eine für 2009-2010 gekommen sei. die erste Rechnung ist: und jetzt haltet euch fest! 1500€
Ich hab ihr sofort gesagt dass es nicht sein kann für wasser 1500 Euro in einem Jahr nachzahlen zu müssen. das bekommt meiner Meinung nicht mal ne 10 köpfige Familie hin. zumal die nur zu dritt da gelebt haben und in den Ferien die Wohnung gar nicht genutzt haben.

hat er das recht jetzt erst mit einer Nachzahlung für 2008-2009 zu kommen? und auch noch in der Höhe?

sie meinte auch in den 3-4 Jahren wo sie da gelebt hat war nicht einmal einer da der das Wasser abgelesen hat.

sie möchte es jetzt erstmal nicht bezahlen, aber hat angst dass sie die Kaution dann auch nicht mehr sieht. ist ja auch nicht grad wenig Geld. Haben schon versucht uns mit ihm in verbindung zu setzen, aber erreichen ihn nicht..

was würdet ihr mir bzw. uns raten jetzt zu tun?

danke schonmal
 
Unbedingt Anwalt aufsuchen. Kaution darf meines Wissens nach wegen sowas auch nicht einbehalten werden, aber ein Fachanwalt für Mietrecht weiß da natürlich mehr.
 
wie ist der abrechnungszeitraum angegeben? wann ist die abrechnung datiert? wann ist sie zugestellt worden?

ist der abrechnungszeitraum z.b. 1.11.2008-31.10.2009, ist die frist von 12 monaten schonmal eingehalten worden (nix mit "frist abgelaufen..." :rolleyes:).

desweiteren muss der vermieter alle kosten belegen können. also soll sie sich die rechnung zeigen lassen. kann das der vermieter nicht, ist die abrechnung nichtig.

ich würde mich trotzdem beim mieterschutzbund erkundigen, auch wenns ein paar euro kostet. da ist sie auf der sicheren seite und auch die sache mit der kaution lässt sich da klären. ich denke mal, dass da noch mehr kommen wird...
 
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