Nach Kauf eines DVB-T-Sticks höhere GEZ-Gebühr?

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JetStre4m

Lieutenant
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578
Hallo,
wir hatten in unserem Haushalt bis jetzt keine Fernsehgeräte, nur Radios und Computer mit Internetanschluss.
Gestern habe ich mir einen DVB-T-Stick gekauft. Erhöht sich dadurch nun die GEZ-Gebühr, die gezahlt werden muss? Muss ich bei der GEZ Bescheid geben, dass ich nun digitales Fernsehen empfangen kann?

Auf deren Seite steht irgendwas von Radio, Fernsehern und "neuartigen Rundfunkgeräten".
Außerdem hab ich auch irgendwo mal etwas über eine Haushaltspauschale gelesen...
Was genau muss ich denn jetzt zahlen?

Mit freundlichen Grüßen
JetStre4m
 
Haushaltspauschale ist in der Planung. neuartige Rundfunkgeräte sind dein Computer, Smartphones usw. Alles was inet zugang hat. Wenn du dafür schon zahlst erhöht sich das nicht, da neuartige Empfangsgeräte und TV/Radio in die gleiche Kategorie fallen.
 
Na theoretisch müsstest Du der GEZ Bescheid geben und Deine 17,xx Euro pro Monat bezahlen. Ob Du es tatsächlich machst, sei Dir überlassen...
 
Also die Haushaltspauschale soll so gegen 2013 erst kommen.
Und ob du jetzt wirklich mehr bezahlen musst, .... wir reden hier von einem kleinen USB-Stick ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Taigabaer das ist so nicht richtig.

Fernsehgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Fernsehgeräte, PCs mit TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich sind für jedes Fernsehgerät eine Grund- und eine Fernsehgebühr zu zahlen.

Quelle: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html
 
Die "neuartigen" Geräte sind laut GEZ welche, die Radio/Fernsehen nicht über den klassischen Weg (terrestrischer oder Sat-Rundfunk) empfangen, sondern beispielsweise übers Internet. Sobald eines dieser Geräte Radio/Fernsehen auch über den klassischen Weg empfangen kann (vereinfacht gesagt mit ner Antenne statt ner Internetverbindung), dann gilt es für die GEZ als Radio oder TV im klassischen Sinne.

Und was heißt hier Rausreden bei den Gebühren? Manche haben halt echt keinen Fernseher und schauen nie was an, was ist daran denn rausreden? Für meinen Pc zahle ich ja brav Gebühren obwohl ich auch dort nie irgendwelche Angebote, für die ich Gebühren zahle, nutze. Wieso soll ich auf einmal um Faktor drei höhere Gebühren bezahlen obwohl ich mit dem ganzen öffentlich rechtlichen Gedöns nichts am Hut habe?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein neuer DVB-T-Stick macht aus deinem "neuartigen Rundfunkgeräten" (PC mit Internet) einen vollwertigen Fernseher (PC mit TV-Karte). Das heißt, du müsstest nun den vollen Tarif im Monat zahlen.

Machst du das nicht, so machst du dich strafbar. Dummerweise hast du den Kauf nun auch unwiderruflich im Internet dokumentiert, so daß die GEZ möglicherweise sogar nachweisen kann, daß du dich strafbar gemacht hast.

Persönlich habe ich bislang auf Fernsehen verzichtet und ich sehe auch keinen Grund, in irgendeiner Weise fernsehen zu schauen. Ähnlich wie Tageszeitungen oder Telefonbücher hat das Internet für mich auch Fernsehen schlichtweg überflüssig gemacht. Wieso jemand in der heutigen Zeit noch ein Medium nutzen möchte, wo er sich noch nach vorgeschriebenen Zeiten und Werbepausen richten muß anstatt selbst Zeit zu bestimmen oder das ganze pausieren zu können kann ich mir nicht erklären. Vom Inhalt mal ganz zu schweigen. :)
 
Kouya1600 schrieb:
Die GEZ ist ein Mieses Abzockerpack mehr aber auch nicht, schaue schon ewig kein TV mehr und dann soll man knapp 20 € den in den Rachen stecken, nicht mit mir.

Nicht ganz. Da du sicherlich keinen GEZ-Beauftragten den ganzen Tag neben dir stehen haben willst damit der sich notiert dass du auch wirklich kein Fernsehen schaust wurde einst beschlossen, daß der Besitz eines Gerätes, mit dem du fernsehen und/oder Radio sehen/hören könntest ausreicht.

Wenn du nun keinen Fernseher hast dann sind das auch keine 'knapp 20€' sondern nur 5. Wenn du nun auch weder Radio noch internetfähigen PC (= Livestream übers Internet) hast, dann wollen die auch keinen einzigen Cent von dir.

Ich ziehe also den Schluß, daß du einen Fernseher bei dir herumstehen haben mußt, denn ansonsten müsstest du keine 20 Euro bezahlen.

Darf ich fragen, warum du einen unbenutzten Fernseher zuhause herumstehen hast, der nur unnötig Platz verschlingt und sicherlich auch genug Geld in der Anschaffung gekostet hat? Ein Aquarium voller Fische wäre sicherlich gesunder für Geist und Seele. ;-)
 
DJND schrieb:
Machst du das nicht, so machst du dich strafbar. Dummerweise hast du den Kauf nun auch unwiderruflich im Internet dokumentiert, so daß die GEZ möglicherweise sogar nachweisen kann, daß du dich strafbar gemacht hast.

Der Grund ist schnell erklärt: In meinem Wohnort ist nicht mehr als maximal 1000 kbit/s zu erwarten.
Jedwede Form des Streamings verkommt hier zur Qual.

Die Tatsache, dass hier jemand unter meinem Nick behauptet ich habe mir einen DVB-T-Stick gekauft, beweist nicht, dass dem so ist - im Ernstfall wäre das sicherlich kein ausreichendes Beweismittel und so ein USB-Stick-großer Empfänger verschwindet äußerst schnell unauffindbar...

Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten!
 
Die Forensuche hilft inzwischen ungemein bei GEZ Fragen, dazu wurde im Thread bereits der Link auf die GEZ Seite gepostet, da steht alles wissenswerte über die Gebühren und die Einstufung aller möglichen Empfangsgeräte drinnen.

*Schlüssel zück*

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