Nach Reparatur falsche Graka bekommen

Wormi

Lieutenant
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Guten Morgen zusammen.

Habe vor 6 Wochen eine defekte Grafikkarte eingeschickt und heute eine andere Original verpackte zurückbekommen.

Eingeschickt: PowerColor 1950Pro 512 PCIe
Zurückbekommen: PowerColor 2600 XT 512 PCIe

War jetzt erst mal verwundert. Keinerlei Erklärung warum ich meine Grafikkarte nicht bekomme.

Habe leider auch keine Ahnung welche die bessere Grafikkarte von den beiden ist. Wäre nett wenn ihr mir da helfen könntet.

Zudem kostet diese neue Grafikkarte nur ca. 70 Euro, meine vorherige hatte ich vor 2 Monaten für 130 Euro erworben.......

Danke für eure Hilfe

Gruß Wormi
 
Moin,

meld Dich bei denen und reklamier das.
Alles andere hat m.E. keinen Sinn, auch schon allein im Bezug auf die Garantie.

Mfg

Edit:
Die 2600 XT hat auch nur ein 128 Bit Interface... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die 1950pro ist schon ein gutes Stück schneller, ugf 20%! Wo hast du sie denn eingeschickt? Da würd ich mich beschweren...
 
Auf jeden Fall reklamieren, es kann sein, dass die keine 1950Pro mehr verfügbar hatten, dann werden die mit Zeitwert ankommen.
Du kannst leider nicht vom aktuellen Marktpreis deiner 1950Pro ausgehen, denn sie war gebraucht. Vielleicht kannst du noch eine HD3850 bekommen, versuchen würde ich es auf jeden Fall.
 
zeitwert gut und schön, allerdings würd ich mir auf keinen fall eine langsamere karte andrehen lassen. klär das!
 
chacha73 schrieb:
Auf jeden Fall reklamieren, es kann sein, dass die keine 1950Pro mehr verfügbar hatten, dann werden die mit Zeitwert ankommen.
Du kannst leider nicht vom aktuellen Marktpreis deiner 1950Pro ausgehen, denn sie war gebraucht. Vielleicht kannst du noch eine HD3850 bekommen, versuchen würde ich es auf jeden Fall.


Das mit dem Zeitwert halte ich für unangebracht. Den wenn ich ein Gerät einschicke kann mir der Händler doch keines einer niedrigeren Qualität andrehen. Nur weil er sie nicht mehr hat...
Egal ob gebraucht oder nicht das spielt keine rolle... den wenn es ersetzt werden muss entweder gleiche Qualität oder besseres.
 
Ich denke auch eine HD3850 wäre ein gutes Äquivalent, sollte die 1950Pro nicht mehr verfügbar sein.
 
evt wird für eine HD3850 ein aufschlag fällig! Da die X1950pro nicht mehr produziert/vertrieben wird, wirst du eine Karte im gleichen wert erhalten haben eben ne HD2600XT! ich würde ebenfalls reklamieren und auf eine schnellere HD3850 setzen evt halt mit geringem aufpreis!
 
@Viper
Die 2600XT hat aber doch nicht den gleichen Wert........

Vielen dank für die vielen Antworten, habe grade eine Mail geschickt......bin mal auf die Antwort geschickt.
 
Wormi schrieb:
@Viper
Die 2600XT hat aber doch nicht den gleichen Wert........

Vielen dank für die vielen Antworten, habe grade eine Mail geschickt......bin mal auf die Antwort geschickt.

ZEITWERT!
 
Öh,

verstehe ich das jetzt richtig......du hast dir vor gut 8 Wochen ne X1950 Pro gekauft und selbige vor 6 Wochen eingeschickt? D. h., die Karte war 2 Wochen alt...:freak:

Jetzt bekommst du eine 2600 XT zurück.....Sage mal....was ist denn das für ein Saftladen.
Und was heißt hier Zeitwert, das fällt unter Garantie / Gew.leistung. Da musst du dich nicht abspeisen lassen.

Ruf an und frage mal ganz höflich "ob denen der Hut brennt", du wartest 6 Wochen um dich dann von denen verar***en zu lassen. Aber hallo, die würde ich "Einnorden" das die Heide brennt. Lass dir das nicht bieten, erzähle denen mal was von Anwalt, Ausfall, Garantie und Schadenersatz.

Echt das wird immer dreister, erst Schrott verkaufen und dann noch den Kunden darunter Leiden lassen.......Wo hast du die denn gekauft?
 
@pc-blues: nunja, es ist zwar richtig auf sein recht zu bestehen, und die argumentation "zeitwert" ist quark, da sind wir uns einig, aber dem kundendienst unfreundlich zu kommen ist meistens nicht sonderlich klug. denn wenn du denen blöd kommst, haben die sicherlich nichtmehr allzuviel lust, sich mit dir zu beschäftigen und machen erstmal was anderes...
 
Nene, kann da pcblues nur zustimmen!

Habe selber oft genug die Erfahrung gemacht, dass man bei Geschäften jeglicher Art mit Freundlichkeit nicht mehr vorrankommt. Ist man freundlich und verständnisvoll, glauben die, die könnten alles mit dir machen! Ohne Druck und scharfen Ton ist oft leider nicht mehr viel zu erreichen!

(Mal abgesehen von Topläden wie Alternate, Mindfactory und Co.!)


Also, anrufen, mal gehörig auf die Pauke hauen und dich um Gottes Willen nicht an der Nase herumführen lassen! Im Notfall fuss die Anwaltsdrohung kommen, die zieht IMMER! ;)


Gruß
 
kisser schrieb:
Nein, das ist kein Quark, mehr als der Zeitwert steht dir nicht zu.

Jo, der ist auch nicht schlecht........;) Natürlich ist in diesem Falle der volle Wert / Gegenwert zu erstatten, die Karte war beim Def. gerade mal 2 Wochen alt, das fällt ja sogar fast noch unter die Widerrufsklausel.

Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer den Gegenstand so zu Erstatten hat, das der Kunde keinen Schaden aus dem Geschäft hat. Eine Minderung kann erfolgen, wenn dem Käufer Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Der Vertrag ist eigentlich erst erfüllt, wenn der Käufer die Ware bezahlt hat, der Verkäufer das Geld annimmt und die Ware in einwandfreiem Zustand an den Käufer übergibt und der K. die Ware annimmt, da der Ersteller dieses Beitrages wohl kaum Kaufmann im Sinne des HGB ist, braucht er die Ware auch nicht unverzüglich prüfen.

Da in diesem Falle eine nicht einwandfreie Graka verkauft wurde, besteht nach BGB sogar der Anspruch eines Rücktrittes (§ 346 BGB) .....im Klartext (hieß früher Wandlung) Karte zurück, Kaufpeiserstattung......(für den Fall, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, nachzubessern)

Aber ich will mal nicht weiter ausholen........und was rede ich hier überhaupt.....:D

Wir haben es hier mit einem ganz schnöden Garantiefall zu tun.

1. Karte geht 100% funktionsfähig repariert an den Kunden zurück, oder
2. Kunde erhält neue Karte, bzw, gleichwertigen Ersatz
3. Kund erhält seine Geld zurück (für den Fall das Verkäufer weder 1. noch 2. erfüllen kann oder will.

Der viel zitierte Zeitwert wäre rechtlich der ursprüngliche Kaufwert - der Zeit, in der der Kunde das Gerät nutzen konnte. (2 Wochen, LOL)

Was oft fälschlich als Zeitwert deklariert wird ist der "tatsächliche Wert" also der Wert der aufgebracht werden muss um explizit dieses Gerät wider zu beschaffen.

Und abschließend zum Thema "gleich ein Faß aufmachen" beim Kundendienst, ich versuche es auch immer erst freundlich .........;)
 
pcblues schrieb:
Wir haben es hier mit einem ganz schnöden Garantiefall zu tun.


Wer nicht einmal zwischen Gewaehrleistung und Garantie unterscheiden kann ist sicher auch nicht kompetent in der Beantwortung solcher Fragen.
 
Oh entschuldigen Sie Eurer Ehren......dass ich nicht "Gewährleistung / Garantie" geschrieben habe und auf den Umstand hingewiesen habe, dass die Garantie eine freiwillige Regelung und die Gewährleistung eine gesetzliche Verpflichtung ist......sorry.....;)

Und warum streiten wir uns eigentlich........;)Peace;)
 
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