Nachbar macht Einfahrt neu, verweigert mir Isolierung gegen Nässe am Fundament

Nachbar macht Probleme

  • Gibt es eine Regelung dafür?

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philosophia

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Hallo, unser Nachbar verlegt in seiner Einfahrt einen neuen Belag. Dazu hat er, da diese Einfahrt ein Gefälle besitzt, bis zu unserem Fundament freigeschaufelt. An seiner Hauswand verlegt er in der Tiefe seines Fundamentes eine Trainage und voran macht er eine Isolierung an seine Hauswand. Ich hatte eine mündliche Absprache mit Ihm, dass an meiner Hauswand die selben Arbeiten getätigt würden. Ich bat ihn dann mir den Preis dafür mitzuteilen. Nach mehren Tagen, er hatte schon Bauarbeiten mit Aushebungen bei sich getätigt und hatte schon sechs Container mit Bauschutt von seinen Arbeiten abgefahren, teilte er mir dann den Preis mit. Ich war geschockt, als er ihn nannte, denn ich hatte schon drei Kostenvoranschläge mir für unsere Arbeit eingeholt. Er lag bei allen um das doppelte drüber. Nach Absprache mit meinem Mann suchten wir den Nachbarn auf und versuchten ihm zu sagen, dass wir dann eine eigene Firma beauftragen.
Es war nicht möglich eine Einigung mit Ihm zu erzielen. Er sagte, wenn die Arbeiter, die bei ihm vor Ort arbeiten, diese Arbeit zu dem Preis nicht machen dürfen, dann würde hier auch keine andere Firma das tun. Auf gut Deutsch, er will uns über den Tisch ziehen. Wir haben den Bereich unseres Hauses, dort in dem die Außenfront freigelgt ist, komplett als Wohnbereich ausgebaut. Die Außenwände sind komplett trocken. Er wird in die 40cm Aushebung an unsere Außenwand nun Schotter und Kies einschütten und dann mit Verbundsteinen belegen.. Laut einem Fachmann müsste unsere Hauswand dazu aber abgedichtet und geschützt werden. Was kann ich tun?
LG:(
 
Uff... wend Dich am besten ans Bauamt :D

Nach meinem Verständnis: Wenn er die Veränderungen nur genehmigt bekommen hat, wenn er sicherstellt, dass an Eurem Haus keine Schäden auftreten - zahlt er (damit kann er natürlich auch bestimmen, wer was macht).
Is dem nicht so - könnt Ihr beauftragen wen Ihr wollt.
 
Für sowas gibts Anwälte und Rechtschutzversicherungen - warum also für diese Frage die Anmeldung in einem Technikforum und eine sinnfreie Umfrage?
 
Hallo,
vielen Dank für die gute Erklärung. Damit kann ich was anfangen, denn eine Genehmigung hat er auf keinen Fall.
Dankeschön
GLG
;)
 
Genehmigung hat er auf keinen Fall.
Äh dann wär er schön blöd - du brauchst für fast jeden Rotz ne Genehmigung vom Bauamt - auch wenn es dein Grundstück is - da kannste nicht einfach machen was du willst :D

Wie gesagt wend Dich ans Bauamt - die wissen welche Genehmigung unter welchen Auflagen erteilt wurde und können Dir bestimmt besser helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wem gehört eigentlich das betreffende Gelände, dass an euer Fundament grenzt? Warum wurde euer Haus anscheinend auf Grenze gebaut?
 
Warum beauftragt ihr den Nachbarn mit der Durchführung dieser Arbeiten und holt euch nachträglich erst Kostenvoranschläge anderer Baufirmen ein?
 
areiland schrieb:
Für sowas gibts Anwälte und Rechtschutzversicherungen - warum also für diese Frage die Anmeldung in einem Technikforum und eine sinnfreie Umfrage?

Anwälte Ja
Rechtsschutzversicherungen NEIN

Sowas ist bei einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
 
Ich gehe mal davon aus, dass es in eurem Bundesland und auf dem Grundstück Abstandsflächen zwischen Außenwand und Grundstücksgrenze gibt. So ohne Weiteres kann er nicht einfach auf eurem Grundstück herumbuddeln. Wenn keine friedliche Einigung möglich ist,dann könnte sich ein Termin beim Anwalt wohl lohnen.
 
Aus dem Dokument von @JardelBenz:
"3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
 dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll.
 der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das
sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben
oder in Besitz nehmen möchten.
 der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines
Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grundstück, Gebäude
oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz
oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen.
Auch bei der Finanzierung eines der unter 3.2.2 genannten Vorhaben haben
Sie keinen Versicherungsschutz."


Da ist erstmal die Frage, ob das hier überhaupt zutreffend ist. Nicht der TE möchte Arbeiten ausführen, sondern sein Nachbar.

Weiterhin kann man grundsätzlich alles versichern. Das kommt dann stets auf den (Leistungs-)Umfang der jeweiligen Versicherung an.
 
Da ist erstmal die Frage, ob das hier überhaupt zutreffend ist. Nicht der TE möchte Arbeiten ausführen, sondern sein Nachbar.

Exakt. Genau für diese Fälle ist doch der "Wohnen" Baustein gedacht.
 
@philosophia:

Dieser Fall deckt genau deine Sachlage ab. Und so würde ich auch vorgehen. Der Nachbar kann sich sowieso noch glücklich schätzen, dass du so entgegenkommend bist und du dich an den Kosten überhaupt beteiligen wolltest. An sich wäre das nämlich alleinig seine Sache gewesen.

Aber ob eine Klage so förderlich für die Nachbarschaft ist? Kommt darauf an, wie stur dieser ist. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Thread kann doch geschlossen werden.

1. TE seit Freitag nicht mehr on.
2. Geht eigentlich so ziemlich alles dahingehend in die Rechtsberatung so wie die Fragen gestellt sind.
3. Ist die konkrete Sachlage völlig unzureichend und einseitig erläutert um wirklich Hilfestellung zu leisten. Von den inhaltlichen Widersprüchen ganz zu schweigen (wie kann ein Nachbar es verweigern, dass man eine eigene Firma für seine eigenen Arbeiten an seinem eigenen Haus beauftragt?)
4. Wieso meldet sich jemand, dem es damit ernst ist, hier dafür an? Es gibt zig juristische Foren und Websites mit juristischer Ersthilfe.

Der TE wird hier höchstwahrscheinlich nicht mehr reinschauen und wenn, kaum passende Hilfe bekommen. Stattdessen werden wir wieder die üblichen Verdächtigen sehen. Die einen die Pseudowissen verbreiten und andere, die das korrigieren ohne das es fruchten wird. Losgegangen ists ja schon....
 
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