Nachbesserung aus Gewährleistungsanspruch Recht?

vanatir

Cadet 4th Year
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Hallo,

ich habe mir bei einem großen Online Shopeinen einen Kühlschrank für ~760€ gekauft mit Lieferung zum Aufstellungsort. Bei der in Betriebnahme vielen mir 2 Dellen und ein kaputtes Gemüsefach auf. Auf meine Meldung des Transportschadens, bekam ich das Angebot mit 100€ Rabatt. Da ich das Gemüsefach im Internet aber nicht als Ersatzteil fand, lehnte ich ab und forderte innerhalb von 2 Wochen einen Umtausch.
Darauf erhielt ich im Kern folgendes:
Leider ist ein Austausch des Geräts nicht möglich, da der nächste Liefertermin des Herstellers unbekannt ist.
In diesem Fall können wir Ihnen nur eine Gutschrift und Rückerstattung des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann geschrieben:
ich bestehe auf die Gültigkeit meines Kaufvertrags mit XXX und möchte das Gerät innerhalb von 2 Wochen ausgetauscht haben. Bei anderen Händlern ist dieses Produkt lieferbar, so dass es für XXX keine Unzumutbarkeit darstellt mir das Gerät binnen dieser Zeit liefern zu können.
Siehe unter anderem hier:
https://www.idealo.de/preisvergleich/OffersOfProduct/4975107_-kg39nxi46-siemens.html
Sie können mir auch ein höherwertiges Gerät zum gleichen Preis als Ersatz anbieten.

Als Antwort erhielt ich:
der Artikel ist aktuell über unser Haus nicht Lieferbar!
Einen Liefertermin konnte uns der Hersteller leider zeitlich nicht eingrenzen.
Die einzige Möglichkeit für unser Unternehmen im Bezug auf die Regulierung, die wir Ihnen anbieten können, ist die Abholung mit anschließender Erstattung des Komplettpreises.
Lagerbestände und Verfügbarkeiten anderer Unternehmen verschaffen uns keinen anderen Handlungsspielraum.
Die Abholung des beschädigten Gerätes wurde soeben per Spedition beauftragt. Diese wird sich zwecks Abholtermin telefonisch unter XXX mit Ihnen in Verbindung setzen.
___________

Da das Produkt mitlerweile auch teurer geworden ist würde mich eine Bestellung bei anderen Händlern mitlerweile 100-200€ teurer kommen. Ich bestehe auf die Lieferung meiner Bestellung zu recht?
- würde am Montag nochmal versuchen dort anzurufen und möchte gerne ein paar Tipps erhalten
(mal abgesehen davon, das ich so plötzlich gar keinen Kühlschrank mehr hätte, für weiß ich wie lange)

Danke euch schon einmal vorab!

edit: gerade in den AGB gesehen
3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet: (edit)
Kunden wie dich, würde ich als Onlineshop auch nicht haben wollen. Da hat der Artikel Dellen, man bietet dem Kunden die vollständige Rückabwicklung inkl. Abholung und alternativ einen Preisnachlass an und er diskutiert immernoch und will einen Artikel zugeschickt bekommen, den es schlichtweg nicht zu kaufen gibt. Was soll der Händler jetzt machen, den Kühlschrank herzaubern, vielleicht bei Ebay irgendwo kaufen, um ihn dir dann zuzuschicken?

Was willst du jetzt großartig erreichen, dass der Verkäufer dir einen höherwertigen und lieferbaren Kühlschrank zuschickt ohne Aufpreis? Das ist so typisch für den klassischen Internetkäufer. Der Verkäufer ist klar im Recht, du machst einen Aufstand wegen nichts, die passende Passage in den AGBs hast du ja schon gefunden und selbst ohne wäre der Fall nicht ohne weiteres zu deinen Gunsten. Lass den Kühlschrank abholen, dir das Geld überweisen und kauf woanders. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet ~250€ zzgl MwSt, du kannst dein Glück gerne mal versuchen, wenn du so von deinem Recht überzeugt bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast höchstens Anspruch auf einen gleichwertigen Kühlschrank des Verkäufers, wenn du schon das Geld nicht willst. Für den VK muss es zumutbar sein, den Mangel zu beheben. Da er das Gerät nicht austauschen kann, nimmt er es ganz zurück.

Der VK wird garantiert nicht irgendwo einen Kühlschrank einkaufen, wo er noch kräftig drauflegen muss.
 
Schon interessant.

Ich kann an der Rechtsauffassung des TE keine Unstimmigkeit erkennen. Sehr wohl aber widerspreche ich den Ansichten von @Stunrise und @Ribery88.

Um das kurz darzustellen; @Silent1337:
Der Verkäufer muss den Kaufvertrag erfüllen. Dass das von ihm verkaufte Produkt bei ihm gerade angeblich nicht verfügbar ist, ist jedenfalls nicht die Schuld und damit auch nicht das Problem des Käufers. Gerade dann, wenn es das Produkt bei anderen Händlern gibt. Die Preisdifferenz ist ebenfalls nicht das Problem des Käufers.


Vor Gericht sind derartige Dinge auch relativ klar. Und zwar nicht so, wie @Ribery88 das - mal wieder - gerne hätte.


Letztlich kommt es aber natürlich auf die Einzelfallbetrachtung an. Die kann und will ich hier nicht vornehmen. Wie so oft unterscheidet sich jedoch die begründete Fachmeinung des Juristen von den Ansichten der (hier üblichen) Laien wie @Ribery88...


Edit:
Die AGB sind ja süß. Ist das wirklich ein großer Onlineshop?!
 
Wieder der angebliche Jurist der keine Ahnung hat!
Vor Gericht wird natürlich auch der Richter den Fall genauer betrachten
Es geht um ein Gemüsefach das ca 20€ kostet
Der TE bekommt 100€ Preisnachlass
Was willst du noch ?
Abgesehen davon habe ich rechtlich die Sache korrekt erläutert, nur lesen kannst du ja nicht....
 
Naja, es spielt keine Rolle wie viel was kostet. Der Nachlass ist ein Angebot des Händlers, dem man zustimmen kann oder eben auch nicht. Die Besorgung des Faches hätte z.B. auch der Händler übernehmen können/müssen.

Der Kunde hat Anrecht auf die vereinbarte Ware und die hat er nicht bekommen. Das zu erfüllen ist die Aufgabe des Händlers und ein Kunde muss sich eben nicht auf einen Preisnachlass einlassen.
 
Ich denke ein großes Problem is die nich näher ausgeführte "Zumutbarkeit" für den Verkäufer.

Wäre es für den Verkäufer zumutbar, den Kauf Rückzuabwickeln und dem Kunden ggf 50€ draufzulegen, dass er den Kühlschrank beim Saturn kauft?
Also quasi als "Schadensersatz".

Verkauft der Kühlschrankhersteller das Gemüsefach auch als Ersatzteil?


Persönlich wär ich glaub ich mit ner Rückabwicklung zufrieden oder mit dem Rabatt, falls der Hersteller das Fach einzeln verkauft.
 
Ribery88 schrieb:
Wieder der angebliche Jurist der keine Ahnung hat!

Schon lustig. Ich trete dich in jedem Thread argumentativ mit Fachwissen durch die Gegend und du bist wie ein kleines trotziges Kind. Dabei weißt du noch viel besser als ich, wie unglaublich weit DU von juristischem (Fach-)Wissen entfernt bist.

Ich kann sofort einen fachbezogenen Hochschulabschluss nachweisen. DU wohl nicht.


Ribery88 schrieb:
Vor Gericht wird natürlich auch der Richter den Fall genauer betrachten
Es geht um ein Gemüsefach das ca 20€ kostet
Der TE bekommt 100€ Preisnachlass
Was willst du noch ?

So funktioniert Recht nicht. Vielleicht wird der Richter in diesem Falle einen Vergleich anregen - annehmen muss man diesen Vorschlag jedoch nicht. Dann wird nach Gesetz und Tatsachen entschieden und die sind eben ganz klar. Ob das Fach 1€ kostet, 10€ oder 1000€ ist dabei genau so irrelevant wie das Angebot des Händlers.

Es geht schlicht und ergreifend um Vertragserfüllung.


Ribery88 schrieb:
Abgesehen davon habe ich rechtlich die Sache korrekt erläutert, nur lesen kannst du ja nicht....

Du hast "eventuell" geschrieben. Außerdem geht es nicht um Schadensersatz.


@ U-L-T-R-A

Die Zumutbarkeit wird extrem weit ausgelegt. Auf ökonomische Bedenken wird fast keine Rücksicht genommen. So lange es den Kühlschrank noch gibt und dieser keine Fantasiepreise kostet, werden wohl regelmäßig entsprechende Entscheidungen gefällt.

Eine "Rückabwicklung" hat immer den Beigeschmack der gegenseitig gezogenen Nutzung.


Das Grundargument ist hier stets: Der Kaufmann macht das beruflich und muss entsprechende Reserven einplanen. Tut er dies nicht, kann er das finanzielle Risiko auf seine Preise umlegen. Der Käufer hat diese Möglichkeiten nicht, er ist umfangreich(st) zu schützen.
 
Na und wer ist der Hersteller? Siemens Haushaltsgeräte.

Simpler kann funktionierender Service in unser voll vernetzten Welt nicht mehr über eine 0800 und E-Mail werden.
Außer bei Siemens kommuniziert man noch per Telegraf mit dem Gegenüber und geht per 56K Modem in das Internet.

Bei dem kostenoptimierten Kundendienst hätte man als Kunde oder besser Händler anrufen können, und sein Kaeser, ähm Gemüsefach nach Vorlage des Kaufbeleges zugesandt bekommen und erst recht wenn das Produkt keine zwei Jahre auf dem Markt erhältlich ist. Aber wenn die ganze Kundendienstleistung nur auf die Hauptversammlung runtergerechnet werden kann, kommt keine brauchbare Leistung am eigentlichen Produkt als kaufbaren Gebrauchsgegenstand zustande.

100€ Nachlass für ein defektes Gemüsefach bietet kein funktionierendes Gemüsefach und warum man für so eine Gemüselogik diesen Kühlschrank erneut durch Deutschland fahrend logistisch abwickeln muss, zeigt wie wenig Sachverstand im Handel herrscht für sein Geld einen funktionierenden Gebrauchsgegenstand mit einem funktionierenden Gemüsefach für die tatsächliche Nutzung zu erwerben. Zum Glück ist nicht das Kühlschranklicht defekt, sonst wäre totale Dunkelheit des Geistes mangels nicht vorhander Ersatzleuchte angesagt, weil wohl ein Unikat und Siemens nur in beschränkter Produktion auch nur eine arme Leuchte pro Gerät herstellt.

Mit einer völlig unnötigen Reklamation ist ein solches Produkt weder die 760€ noch die Siemens UVP wert, weil es nicht für den voll bestimmungsgemäßen Einsatz für zu kühlende Waren genutzt werden kann. Wozu baut Siemens überhaupt noch Haushaltsgeräte, wenn diese nach der Aufstellung dann nicht zum Einsatz kommen?

Um ein BGB und AGB zufrieden zu stellen? Dafür bedarf es dann keiner physischen Güter, sondern ein 760€ bezahltes Formblatt mit der Beschriftung "Kühlschrank" aus dem Drucker, wo der Spediteur und Kunde simulierte Mängel ankreuzen, damit sich Rechtsbateilungen und Gerichte um das Recht streiten können und bei der Reklamation der simulierte Schaden in der Kaufrückabwicklung dann wirklich kostengünstig im Briefumschlag und Porto zurück an den Händler geht und dann bei Siemens landet, die mit Tipp Ex den beschriebenen Fehler beheben.

Achso, einen kühlenden Kühlschrank hat man dann immer noch nicht erworben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Unsere Gesetze können von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt weren, ich selber habe gerade ein Verfahren am laufen und mein Anwalt meinte schon, dass das LG und OLG mit unterschiedlichen Zahlen rechnen - eben weil es im Gesetz nicht festgelegt ist es noch kein Urteil durch den BGH gibt.

Wie schon geschrieben: "Die Zumutbarkeit wird extrem weit ausgelegt" ...
Aber ich denke, dass Thema hier ist erledigt.
 
@Hägar Horrible
Ich find die Argumentation von Idon schon schlüssig.
Allerdings (und darauf weist er mMn auch hin) is das halt , wie es vor Gericht aussieht.
Zivilrechtlich wars mein ich doch so, dass jeder in erster Instanz seinen Anwalt löhnt.
Und damit is das Thema im Falle des 20-50€ Gemüsefaches dann erledigt.
 
und wenn doch, dann tut mir der geistige Zustand vom Ersteller sehr leid

Mit Zeissglässern, Apple Watch (Sponserd by Familenversicherung) und iMac (sponserd by german finanzamt) sieht man das ja sicher anders.


Da das Produkt mitlerweile auch teurer geworden ist würde mich eine Bestellung bei anderen Händlern mitlerweile 100-200€ teurer kommen. Ich bestehe auf die Lieferung meiner Bestellung zu recht?
- würde am Montag nochmal versuchen dort anzurufen und möchte gerne ein paar Tipps erhalten
(mal abgesehen davon, das ich so plötzlich gar keinen Kühlschrank mehr hätte, für weiß ich wie lange)

Du hast im Prinzip 2 Möglichkeiten.

Kauf dir einen billigen Minischrank und sende den anderen zurück wie vom Händler angeboten. Wenn es zu lange dauert

Verkauf das Ding oder versuch es zurückzugeben und kauf einen komplett neuen woanders.
 
grundsätzlich hat man bei einem sachmangel anspruch auf neulieferung oder nachbesserung. allerdings kann der verkäufer sich darauf berufen, dass neulieferung und nachbesserung unzumutbar sind. wenn es die sache für ein paar kröten mehr auch woanders zu kaufen gibt, ist wohl zumindest eine neulieferung zumutbar.
wird dir das verweigert, kann man vom kaufvertrag zurücktreten; bspw. ein kaputtes gemüsefach düfte kein unerheblicher magel sein. vom händler kann man erwarten, dass er die rechtslage kennt. verhält er sich nicht demenstprechend (=bspw. verweigerung der neulieferung), macht er sich u.U. schadensersatzpflichtig. er müsste dann die mehrkosten für einen deckungskauf tragen.

nur meine laienmeinung.
 
Als jahrelanger Verkäufer im Elektronik-Bereich kann ich nur schreiben, dass hier fast jeder Recht und Unrecht hat. Der Händler verhält sich schon recht kulant, übersieht aber, dass man als Händler auch den Hersteller ranziehen kann. Wenn der Mangel wegen einer Umverpackung nicht klar erkennbar gewesen ist kann er eine Mängelrüge gegen den Hersteller aussprechen, womit dieser sich in der Angelegenheit beteiligt.
Meistens bekommt man dann eine Preisnachlass über den Händler und zudem ein neues Ersatzteil für den Kühlschrank. Falls das nicht möglich ist kann man das Gerät zurückschicken, bei Speergut aus Onlinekäufen hat man kein Recht auf Abholung vor Ort. Da gab es vor geraumer Zeit einen Beschluss zu. Sprich Kosten übernimmt der Händler, da über 40€ Warenwert, aber wie man das Teil wegbekommt ist das eigene Problem.
Dann gibt es noch das Problem mit der Zumutbarkeit. Hat der Kühlschrank einen Defekt (Aggregat kaputt, Tür fällt aus Halterung), der die Funktion beeinträchtigt ist es Zumutbar das Gerät auszutauschen. Bei einem Schönheitsfehler und einen leicht behebbaren Mangel fehlt der Grund.

Ich würde persönlich den Nachlass nehmen und zugleich darum bitten, dass der Händler bei dem Herstellers das Ersatzteil anfordert. Bei Siemens bekommt man das idR. nach Hause geschickt.
 
Hägar Horrible schrieb:
Idon, ganz ehrlich, aber dein letzter Kommentar....
Du und dein angebliches, juristisches Fachwissen. In jedem Thread stellst du alles als glasklar und total einfach hin.
Dann frage ich dich jetzt ganz einfach mal: Wozu, wenn du denn alles weist und alles kennst und allen sagen kannst, wie es geht, gibt es Anwälte und Gerichte? Wo du doch in jedem Thread deine Weisheiten als gegeben darstellst? Wozu, frage ich dich? Und wird es eine klare und einfache Antwort darauf geben?

Dein angeblicher Kollege Urmann war auch so ein von sich überzeugter - und ist damit voll baden gegangen

1) Ich beteilige mich nicht in jedem Thread. Das liegt nicht daran, dass ich keine Zeit oder keine Lust habe, sondern daran, dass ich nicht stets eine qualifizierte Ansicht darzustellen habe.
2) Ich äußere regelmäßig die Ansicht, dass es eben nicht ganz einfach ist und oft genug weise ich darauf hin, dass ich nicht annehme, dass ein Laie das Problem alleine erfolgreich wird lösen können.
3) Ich halte es weiterhin für wichtig im richtigen Moment Fachwissen klarzustellen und zu kommunizieren. Die Anzahl der Juristen hier im Forum ist begrenzt. Regelmäßig liegen die 3-4 mir bekannten Juristen hier aber auf einer Meinungswelle - und damit oft genug weit weg von den vertretenen Laienmeinungen, wie auch beispielsweise dieser Thread zeigt.

Zu deinen inhaltlichen Fragen:
A) Nicht jeder hat Zugriff auf einen (fähigen) Juristen in seiner Nähe.
B) Viele Rechtstreitigkeiten sind erheblich komplexer als die Fälle, die hier oft dargestellt werden. Wahrscheinlich scheitern die meisten Fragesteller bereits bei der Erstellung eines entsprechenden Threads und deshalb gibt es hier nur wenige erheblich komplexe Sachverhalte. Komplexe Sachverhalte bieten darüber hinaus auch einen höheren Streitwert und damit eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme einer Rechtschutzversicherung bzw. der Selbstbezahlung eines Anwaltes.
C) Im Gegensatz zu vielen anderen (mir bekannten) Juristen habe ich oft keine Probleme damit, eine klar Ansicht zu vertreten.


Das große Problem, welches du, @Hägar Horrible, hast - und das nicht nur in diesem Thread - ist doch, dass du meine inhaltlichen (!) Ausführungen in keinster Weise angreifen kannst. Wie ich bereits mehrfach in der Vergangenheit dargestellt habe liegt das am fachlichen Unterschied zwischen dir und mir. Dass dir das nicht auffällt, oder du wie ein kleines Kind einfach nur zu bockig bist um das einzusehen, sagt sehr viel mehr über dich als über mich aus.
 
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