Nachmieter gefunden - Ablösung Möbel erst bei Schlüsselübergabe?

Lord-D

Lieutenant
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Morgen Leute,


ich weiß, das ist keine Rechtsberatung hier und darum geht es mir auch gar nicht. Es geht mir rein um die Frage, wie wir uns in solch einer Situation verhalten sollen.

Hintergrund:
Meine Frau und ich ziehen um. Beim Einzug in die Wohnung, aus der wir ausziehen, hatten wir einen Großteil der Möbel des Vormieters abgekauft (dies wurde bei der Besichtigung damals auch so in einem Vertrag festgehalten, wenn wir den Mietvertrag unterschreiben). Mit dem Vermieter haben wir die gleiche Vorgehensweise vereinbart. Wir suchen für ihn nach einem Nachmieter, der Nachmieter muss dafür die Möbel / Inneneinrichtung übernehmen (in der neuen Wohnung sind bereits Möbel). Also haben wir bei jedem Interessenten, der die Wohnung besichtigt und starkes Interesse daran hatte, einen Vertrag unterschreiben lassen, dass der Betrag X für die Möbel sofort zu überweisen ist, wenn ein Mietvertrag zustande kommt (inkl. aller wichtigen Klausel, dass die Möbel von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft werden etc.).

Jeder Interessent hat brav unterschrieben. Jetzt hat der Vermieter seine Auswahl getroffen. Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Der "neue" Mieter will uns das Geld aber erst bei Schlüsselübergabe überweisen, vorher nicht.

Klar, könnten wir so machen. Wir ziehen aber in eine andere Stadt. Was, wenn die Überweisung nicht klappt oder ähnliches und wir dem Geld hinterherlaufen müssen? Gleichzeitig macht der neue Mieter den Anschein, dass er den Mietvertrag platzen lassen will, wenn wir darauf nicht eingehen. Uns rennt ein wenig die Zeit davon und wir können nicht wieder neue Interessenten suchen und Besichtigungen vereinbaren. Jetzt haben wir überlegt, wir lassen es drauf ankommen. Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, verlangen wir die sofortige Bezahlung der Möbel. Hier könnte aber wieder der Nachmieter Probleme machen, indem er sagt: "Ne, mache ich nicht. Erst Schlüssel." Sind wir zur Schlüsselübergabe verpflichtet? Ich denke schon, oder?

Es ist halt eine blöde Situation, da wir einfach nicht mehr die Zeit dafür haben. Alle Möbel einzeln verkaufen ist jetzt auch schwierig (zeitlicher Aspekt).
 
Die Schlüssel werden ja meist übergeben, wenn der Mietvertrag unterschrieben wird. Sprich doch mit dem Vermieter, dass du bei der Gelegenheit dabei sein willst um dein Geld zu empfangen. Dann sind alle glücklich. Außer ein Nachmieter, der vielleicht versucht zu prellen.
 
Der Mietvertrag wird, wenn jetzt überhaupt, unterschrieben und der Nachmieter kann ab 01.11 einziehen. So haben wir das auch im Aushang festgelegt. Wir werden aber nächster Woche nicht mehr in der Wohnung sein. Wir kommen nur noch an den Wochenenden zum packen und abtransportieren.
 
Blöde Situation. Vielleicht kann dein Ex-Vermieter das finanzielle für dich übernehmen? Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber wenn du dem vertraust, wärst du auf der sicheren Seite und er hätte die Gewissheit, einen anständigen Nachmieter zu haben. Nur son Gedanke.
 
Ich glaube nicht, dass der Vermieter das machen wird. Das wollen wir ihn auch gar nicht fragen. Wir kommen mit ihm zwar super aus, aber das ist eine finanzielles Risiko, das er sicherlich nicht tragen will.
 
Bleibe hart gegenüber Deinem Nachmieter!
Fordere Ihn zur Zahlung nach Unterschrift Mietvertrag auf, ggf. zügig Mahnbescheid beantragen.
Einklagen musst Du ohnehin, falls er nicht zahlen will.
Schlüssel einbehalten würde ich nicht.
Ob die Möbelablöse einen fairen/gerechten Preis hat, müsste letztendlich das Gericht klären. Bei Wucherpreis bräuchte der Nachmieter nicht zahlen, hat aber trotzdem die Wohnung.

Kannst auch noch das Übergeben des neuen Mietvertrages von der Zahlung der Ablöse abhängig machen. Dafür bittest Du den Vermieter, die Übergabe des Mietvertrages für ihn zu erledigen. Falls der Nachmieter das nicht mitmacht, bliebe trotz Mietvertragsübergabe immer noch die Zahlungsklage möglich.
 
Das hängt wohl sehr stark von der getroffenen Vereinbarung des TE mit dem Nachmieter ab.
Da ich diese nicht kenne, kann man nichts weiter konkret aussagen.
Ob vollstreckbares Vermögen da ist, entzieht sich natürlich auch der Kenntnis/Vermutung.

Das Leichteste ist die Zurückhaltung des Mietvertrages bis Zahlung Ablöse. Der Nachmieter wird schon ein starkes Wohnungsinteresse haben und wenn nicht, dann weis man, was seine Absicht zur Ablöse wert war.
 
Wirres Gerede. Er kann als Vormieter sicher nicht den Mietvertrag zurückhalten, etc. Da ist auch noch gar nichts unterschrieben und hier wird von Mahnbescheid gesprochen. Wurde der Thread überhaupt gelesen?
 
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Wie wärs denn einfach, wenn ihr eine Barzahlung bei Schlüsselübergabe macht? Warum muss es unbedingt Überweisung sein? Und ja - auch 10.000€ kann man schonmal als Barzahlung verlangen.
Kein Bares - keine Schlüssel.
Alternativ macht man ja normalerweise erst mit dem Vermieter eine Schlüsselübergabe. Dann soll er in Vorleistung gehen und sich das Geld wieder vom neuen Mieter 1:1 holen.
Ich glaube, euer Vermieter hat euch da als Nutztier missbraucht und euch die ganze Arbeit damit aufgeschoben.
Im schlimmsten Fall gehören die Möbel euch und ihr könnt/dürft sie mitnehmen wenn der Nachmieter nicht bezahlen möchte.
 
Lord-D schrieb:
Der "neue" Mieter will uns das Geld aber erst bei Schlüsselübergabe überweisen, vorher nicht.
Das Verhalten kann ich nachvollziehen, gerade wenn das Mietverhältnis erst im November starten soll.
Wie soll er sonst aus seiner Sicht sicherstellen, dass die Möbel immer noch in dem gleichen Zustand sind wie bei der Besichtigung? In der Zwischenzeit kann schließlich einiges passieren und Möbel kaputt gehen.

Dass man da nicht die "Katze im Sack" kaufen will kann ich verstehen.
Über welche Summe sprechen wir bei der Einrichtung denn?
 
Wir sprechen von ca. 2800 Euro für eine komplette Wohnungseinrichtungen inkl. Geräte wie Trockner, Waschmaschine etc. Alles sehr neuwertig, da wir nur ca. 20 Monate in der Wohnung waren.
 
@Lord-D

Genau deswegen gibt es Mieterhilfsvereine mit ihren Rechtsberater die genau bei solchen Sachen helfen.
Auch jetzt noch hast du die Möglichkeit dich zu informieren statt zeit zu verschwenden im Forum mit sehr vorsichtig ausgedrückten
möchte gern Advokaten die zum Schluss genau so wie ich kein plan von der Materie haben.

deswegen gehe ich das jetzt mal sehr pragmatisch an:

1.es sind deine möbel, egal was irgendwo in einem Vertrag steht, egal was ausgemacht wurde
2.wenn jemand einzieht/auszieht gelten Mietvertrag, alles andere ist Privatrecht

hilft dir das weiter? nein? dann weist du ja was du zu tun hast
 
Ein gemeinsamer Übergabetermin zu dritt etc etc erscheint wohl am Sinnvollsten.

@Keks2me
Aber der Mietvertrag ist doch auch Privatrecht.....
 
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