minimii
Rear Admiral
- Registriert
- Dez. 2020
- Beiträge
- 6.030
Hallo zusammen,
vorab: natürlich weiß ich, dass ein Anwalt wahrscheinlich meine beste Anlaufstelle ist.
Und ja. Es warum dumm das zu unterschreiben…
Dennoch hoffe ich auf Impulse.
Zur Situation:
Die Eckdaten sind wie folgt:
vor allem letzteres ist spannend.
Ist das meine Gefängniss Freikarte ?
das ich das nur einmal zahlen muss ?
Oder ist das die Büchse der Pandora ?
werden dann zig Verstöße geltend gemacht ?
Ist das überhaupt verhältnismäßig?
es ist nicht näher definiert auf welchen zeitlichen Raum sich die Strafe bezieht, ob sie einmalig ist etc.
Es wird nur drauf verwiesen das die Vertragsstrafe bei Verletzungen des Wettbewerbsverbots sowie den Bruch der Geheimhaltung greift.
„Die genaue Höhe der Strafe wird vom AGB festgesetzt und bezieht sich auf die Schwere (…) und Verschulden (…) n. 315 BGB.“
„Das Recht des AG einen tatsächlichen Schaden oder Absprüche (Unterlassung) geltend zu machen (…) bleibt unberührt.
Ein Aufhebungsvertrag welcher das nachträgliche Wettbewerbsverbot aufhebt ist unwahrscheinlich.
ich glaube ich habe da vor einigen Jahren einen ziemlichen Knebelvertrag unterschrieben.
hat da jemand Erfahrungswerte zu ?
Selbst wenn ich nicht konkret was in Aussicht hätte: die Falle wäre in jeder Konstellation da…
Edit: sry falls es Fehler gibt, schreibe vom Handy
vorab: natürlich weiß ich, dass ein Anwalt wahrscheinlich meine beste Anlaufstelle ist.
Und ja. Es warum dumm das zu unterschreiben…
Dennoch hoffe ich auf Impulse.
Zur Situation:
- Ich bin Consultant im IT Bereich bei einem Systemhaus
- Angebot der Konkurrenz
- Neben einer Kündigungsfrist von 3 Moanten zum Ende des Quartals ist in meinem Vertrag auch ein nachträgliches Wettbewerbsverbot verankert.
Die Eckdaten sind wie folgt:
- Bis zu 6 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend
- Pflicht meinerseits über neuen Arbeitgeber, Tätigkeiten und Ort , Verdienst und Wohnort Auskunft zu geben
- Arbeitgeber verpflichtet sich zu einer Karrenzzahlung von 50% des Jahresgehaltes, es sei denn die Auskünfte erfolgen nicht wie gewünscht
- Auf $74 und 75 HGB wird sauber Bezug genommen
- Betrifft direkte (Wettbewerb) oder indirekte (Hersteller) Konkurrenz
- Vertragstrafe in Höhe von 3 Brutto Gehältern (nicht definiert ob mit oder ohne variablen Anteil) bei Verstoß, es ist nicht näher definiert was „ein Verstoß ist…
vor allem letzteres ist spannend.
Ist das meine Gefängniss Freikarte ?
das ich das nur einmal zahlen muss ?
Oder ist das die Büchse der Pandora ?
werden dann zig Verstöße geltend gemacht ?
Ist das überhaupt verhältnismäßig?
es ist nicht näher definiert auf welchen zeitlichen Raum sich die Strafe bezieht, ob sie einmalig ist etc.
Es wird nur drauf verwiesen das die Vertragsstrafe bei Verletzungen des Wettbewerbsverbots sowie den Bruch der Geheimhaltung greift.
„Die genaue Höhe der Strafe wird vom AGB festgesetzt und bezieht sich auf die Schwere (…) und Verschulden (…) n. 315 BGB.“
„Das Recht des AG einen tatsächlichen Schaden oder Absprüche (Unterlassung) geltend zu machen (…) bleibt unberührt.
Ein Aufhebungsvertrag welcher das nachträgliche Wettbewerbsverbot aufhebt ist unwahrscheinlich.
ich glaube ich habe da vor einigen Jahren einen ziemlichen Knebelvertrag unterschrieben.
hat da jemand Erfahrungswerte zu ?
Selbst wenn ich nicht konkret was in Aussicht hätte: die Falle wäre in jeder Konstellation da…
Edit: sry falls es Fehler gibt, schreibe vom Handy

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