Nachträgliches Wettbewerbsverbot - Was tun ?

minimii

Rear Admiral
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Hallo zusammen,

vorab: natürlich weiß ich, dass ein Anwalt wahrscheinlich meine beste Anlaufstelle ist.
Und ja. Es warum dumm das zu unterschreiben…

Dennoch hoffe ich auf Impulse.

Zur Situation:
  • Ich bin Consultant im IT Bereich bei einem Systemhaus
  • Angebot der Konkurrenz
  • Neben einer Kündigungsfrist von 3 Moanten zum Ende des Quartals ist in meinem Vertrag auch ein nachträgliches Wettbewerbsverbot verankert.

Die Eckdaten sind wie folgt:
  • Bis zu 6 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend
  • Pflicht meinerseits über neuen Arbeitgeber, Tätigkeiten und Ort , Verdienst und Wohnort Auskunft zu geben
  • Arbeitgeber verpflichtet sich zu einer Karrenzzahlung von 50% des Jahresgehaltes, es sei denn die Auskünfte erfolgen nicht wie gewünscht
  • Auf $74 und 75 HGB wird sauber Bezug genommen
  • Betrifft direkte (Wettbewerb) oder indirekte (Hersteller) Konkurrenz
  • Vertragstrafe in Höhe von 3 Brutto Gehältern (nicht definiert ob mit oder ohne variablen Anteil) bei Verstoß, es ist nicht näher definiert was „ein Verstoß ist…

vor allem letzteres ist spannend.
Ist das meine Gefängniss Freikarte ?

das ich das nur einmal zahlen muss ?
Oder ist das die Büchse der Pandora ?
werden dann zig Verstöße geltend gemacht ?

Ist das überhaupt verhältnismäßig?

es ist nicht näher definiert auf welchen zeitlichen Raum sich die Strafe bezieht, ob sie einmalig ist etc.
Es wird nur drauf verwiesen das die Vertragsstrafe bei Verletzungen des Wettbewerbsverbots sowie den Bruch der Geheimhaltung greift.


„Die genaue Höhe der Strafe wird vom AGB festgesetzt und bezieht sich auf die Schwere (…) und Verschulden (…) n. 315 BGB.“

„Das Recht des AG einen tatsächlichen Schaden oder Absprüche (Unterlassung) geltend zu machen (…) bleibt unberührt.

Ein Aufhebungsvertrag welcher das nachträgliche Wettbewerbsverbot aufhebt ist unwahrscheinlich.

ich glaube ich habe da vor einigen Jahren einen ziemlichen Knebelvertrag unterschrieben.

hat da jemand Erfahrungswerte zu ?
Selbst wenn ich nicht konkret was in Aussicht hätte: die Falle wäre in jeder Konstellation da…

Edit: sry falls es Fehler gibt, schreibe vom Handy ;)
 
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Ich würde bei sowas zum Fachanwalt gehen, denn nur dieser kann im konkreten Einzelfall prüfen.

Ein paar Angriffspunkte vermute ich hier aber für den Arbeitnehmer schon...
 
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Na dann warte doch einfach seine Antwort ab, die dürfte deutliche kompetenter ausfallen als die irgendwelcher hobbyjuristen hier ;)
 
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minimii schrieb:
Pflicht meinerseits über neuen Arbeitgeber, Tätigkeiten und Ort , Verdienst und Wohnort Auskunft zu geben
Bitte was?
 
Achtung: Folgendes ist ein Scherz - mag aber auch ein Denkanstoß sein:

Kündige ordnungsgemäß, mach ein 6 monatiges unbezahltes Weiterbildungspraktikum bei der Konkurrenz und lass dir einen Arbeitsvertrag auf das Ende der Praktikumszeit inkl. einem Wegfall der Probezeit und einer 12 monatigen Extragehaltszahlung X in den Vertrag mit aufnehmen.
 
... ich bin zwar kein Fachanwalt!
Das was ich so in meiner Laufbahn mitbekommen habe wäre, dass ich nach einer regelkon. Kündigung für Huntz und Kuntz arbeiten kann, ohne dass es den vorherigen Arbeitgeber zu interessieren hat, wo und für wen. Vor allem Gehalt und Co. hat den vorherigen Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Geb doch mal ein paar Infos von deinem Fachanwalt ... bin recht interessiert.
 
Oh, es gibt auf jeden Fall wirksame nachträgliche Wettbewerbsverbote. Die Anforderungen an diese sind jedoch ziemlich hoch und viele sind teilweise oder komplett unwirksam.
 
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es ist genau wie @Idon sagt.
„Einfach“ für irgendwen arbeiten wenn ein Wettbewerbsverbot da ist, wird nichts.


dieses „einfach so“ kann dann sehr schnell sehr teuer werden.
da sind ein paar Nullen dran.


die Frage ist halt: wie anfechtbar ist es, und was muss ich oder der neue AG zahlen um mich frei zu kaufen ?

Das wird spannend m…
Eventuell hat ja doch noch jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation.
In gewissen Bereichen sind derartige verbote und Vertragsstrafen ja nicht ungewöhnlich.
 
Der Knackpunkt ist doch im Opener festgehalten:
minimii schrieb:
Angebot der Konkurrenz

Es wird dir freistehen, zu tun und zu lassen, was du willst, aber auf der Grundlage wird es dann eben unangenehm.

Wobei ich
minimii schrieb:
Pflicht meinerseits über neuen Arbeitgeber, Tätigkeiten und Ort , Verdienst und Wohnort Auskunft zu geben

als dünnes Eis sehe. Du wirst in deiner Position (sofern sie ähnlich sein wird), auch bei deinem neuen AG ähnliche Pflichten haben. Und dann? Lass den Fachanwalt durchrobben und bezahlen soll den der neue AG. Zumindest würde das bedeuten, dass er dich wirklich haben will und nicht nur angelt.
 
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Wirksame Wettbewerbsverbote gibt es in der Regel nur bei Leuten aus der Geschäftsführung, welche Einblick in die betriebswirtschaftlichen Interna der alten Firma haben/hatten und in Entscheidungspositionen arbeiten. Ich glaube, bei einem IT-Consultant wird dies regelmäßig nicht der Fall sein.
 
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unabhängig davon steht es dir vermutlich frei als Freelancer zu arbeiten.
Wichtig wäre hier, dass du dann nicht nur einen Kunden/Auftraggeber hast.

Relevant wäre vor allem:
Von der Kündigungsfrist her (falls nicht anfechtbar) kommst du ja eh erst zum Jahresende 2021 aus deinem Vertrag. Wartet das Angebot so lange auf dich?
Wartet das Angebot auch bis 01.07.2022 auf dich?
Bist du dem neuen AG so wichtig, dass sie die Strafe ggf. übernehmen würden?
Ist der neue Job nur wegen mehr Gehalt attraktiv oder gibt es da mehrere Faktoren? Wenns nur ums Geld geht könntest du auch in der alten Firma einfach sehr hoch pokern mit der "Sicherheit" des anderen Jobs im Rücken.

Zudem kommt, dass der alte AG erstmal nicht zwingend erfährt wo du hingehst. Die Strafe muss der alte AG dann auch erstmal einklagen. Dazu braucht er belastbare Beweise.

In manchen Firmen kann das auch so gehandhabt werden, dass deine Frau für 6 Monate einen Job in der neuen Firma bekommt, bis du dort anfangen darfst.
minimii schrieb:
Hab auch schon gesagt ich räume erstmal 6 Monate beim Edeka nebenan Regale ein
das ist vermutlich weniger Einkommen als dein ALG1, wenn du ein guter Consultant bist.
 
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Er würde in der Karrenzzeit 50% entlohnt werden, so wie ich das verstehe (außer er bekommt wirklich ein halbes Jahresgehalt, wie geschrieben pauschal - dann wärens sogar 100% für 6 Monate).

Somit könnte er auch eine Auszeit nehmen, sofern das Gehalt dann genügt und der folge Job sicher ist. Regale einräumen wäre dann wohl zusätzliches Einkommen :P
 
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@ThomasK_7 Stimmt schon.
Aber in dem Bereich sind Leute auch umkämpft.
Man hat auch Kollegen versucht das nachträgliche in den Vertrag zu drücken.

ich hab damals hoch gepokert und die klause war der Preis…war wohl ein Fehler.

@hallo7
Das ist der Punkt.
Ist der Folgejob sicher ;)

das ist auch noch t.b.d.
@h00bi der alte AG hat sich ja vertraglich das Recht eingeräumt informierte zu werden wo ich anfange etc.
Verschweigen ist also nicht.

es gilt nun eine Lücke zu finden:
  • Schränkt das nachträgliche Wettbewerbsverbot zu sehr eon
  • Sind die Vertragsstrafen mit 3 (!) Bruttomonatsgehältern unverhältnismäßig
  • Inwieweit kann der alte AG diese Strafen ausreizen

ich muss aber sagen, ich habe gar keine Lust 6 Monate nichts zu tun.

Parallel zu der rechtlichen Klärung/Klärung mit dem potentiellen neuen AG hoffe ich gerade darauf, dass ein Aufhebungsvertrag möglich ist, welcher auch das nachträgliche Wettbewerbsverbot aufhebt.

Denn:
immerhin spart das dem alten AG Kosten für einen Arbeitnehmer der nichts beiträgt.
und auch das ist immerhin ein hoher fünfstelliger Betrag.

ggfs. Ist hier doch eine Chance.
Sobald ich aber die Karte Aufhebungsvertrag spiele, bin ich aufgeflogen.

und bei einem Aufhebungsvertrag ohne anschließender Beschäftigung ist aLG1 raus, da Sperre.
Dann muss ich wiederum wissen ob die Karrenzzahlung auch erfolgt wenn ich nachweislich „arbeitslos“ bin.
also auch ein Risiko.
 
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Die meisten Wettbewerbsverbote sind unwirksam.
Ansonsten gebietet der Verstand wohl, dass man eine Klausel im original Wortlaut einstellt, wenn man eine Einschätzung darüber haben will. Eine Zusammenfassung ist wertlos.
 
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