Nachzahlung in 2019 keine Lohnsteuer, in 2020 plötzlich schon?

Alphadude

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Hallo,

Vorinformation: Tarifbeschäftigt, Steuerklasse 1.

Ich habe eine Nachzahlung einer Zulage erhalten, und zwar rückwirkend jeden Monat seit September 2019. Die Nachzahlungen sind auf meinem Lohnzettel von Juli monatsgenau abgerechnet und ich habe sie auf dem Lohnzettel Juli als Einmalzahlung erhalten. Komischerweise wurde für die Nachzahlungen in 2019 keine Lohnsteuer abgezogen, für die Nachzahlungen in 2020 jedoch schon. Mal ein fiktives Beispiel:

September, Oktober, November, Dezember 2019: Nachzahlung MINUS Sozialversicherungsbeiträge = 100€ (pro Monat)

Januar, Februar, März, April, Mai, Juni 2020: Nachzahlung MINUS Sozialversicherungsbeiträge MINUS Lohnsteuer = 50€ (pro Monat)

Ich habe also wirklich nur noch ca. die Hälfte der Zulage seit 2020.

Daher meine Fragen:

1. Wieso wurde die Zulage in 2020 plötzlich mit der Lohnsteuer besteuert, in 2019 aber nicht?

2. Wieso wurde die Zulage in 2020 mit einem so hohen Lohnsteuersatz besteuert? Ich habe mal gerechnet: Auf mein Gesamtbrutto zahle ich gerade mal 15% Lohnsteuer, auf die Nachzahlungen der Zulagen in 2020 ganze 27%.

Jemand hier, der auf den ersten Blick erkennen kann, dass das steuerrechtlich in Ordnung ist? Oder lohnt es sich, mal bei der Personalabteilung nachzufragen?

Vielen Dank im Voraus!
 
Steht da nicht, ob die Nachzahlung M (Monatlich) oder J (Jährlich) steuerlich abgerechnet wurde?
Zumindest wird das bei uns so gemacht, wenn es Boni gibt.. diese werden dann auf das Jahr gesehen versteuert
 
da steht nur dass ich im Monat Juli extra SV-Beiträge auf Einmalzahlung entrichten muss und zusätzlich "Lohnsteuer, sonstige". Ich habe gerade mal das Netto der Summe aller Zulagen mit meinem normalen Gehaltsnetto verglichen und das scheint ungefähr zu stimmen. Sprich: Brutto und Netto der zusammengerechneten Zulagen sind im selben Verhältnis wie mein normales Gehaltsbrutto und -netto.

Ich vermute mal, ich verstehe einfach den Weg nicht, wie das berechnet wurde, aber das Ergebnis passt denke ich...

Ich werde da aber denke ich trotzdem mal nachfragen, wieso 2019 keine Lohnsteuer fällig war - rein aus Interesse. Außer, jemand hier kann das zufällig erklären.
 
Alphadude schrieb:
wieso 2019 keine Lohnsteuer fällig war
Die können es ja nicht nachträglich berechnen da schon abgerechnet ist mit dem FA, damit wird es in 2020 sofort mit fällig als Einmalzahlung.
 
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Bei der Einkommenssteuer gilt immer der Termin wann die Zahlung eingeht, nicht für welchen Zeitraum sie war. Die gesamte Nachzahlung der Zulage geht also voll in die Steuer für 2020 ein. Warum was wie genau abgezogen wurde, solltest Du in der Lohnbuchhaltung erfragen, aber wenn Du für 2020 Deine Einkommenssteuererklärung abgibst, spielt dies auch keine Rolle mehr.
 
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ACHSOOOOOO. Das heißt, die Lohnsteuer von 2019 wurde mit nach 2020 genommen und ist deswegen so hoch? Ok, dann macht alles Sinn. Mein Gott, das hätte ich mir auch denken können. Danke euch!
 
Übrigens als Nachtrag: Bei einem Durchschnittssteuersatz von 15% entspricht der Grenzsteuersatz 28%. D.h. die in 2020 für die Zulage abgeführte Lohnsteuer hat gerade diese Höhe und wird sich auch nur auf 2020 beziehen. Evtl. ist für das Jahr 2019 dann eine Steuererklärung abzugeben.
 
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Du meinst für das Jahr 2020, denn der Zufluss erfolgt ja in 2020, auch wenn die Zulage sich auf 2019 bezieht. Ein Steuererklärung (aka. Lohnsteuerjahresausgleich) abzugeben ist immer dann besonders sinnvoll, wenn man nicht jeden Monat das Gleiche bezieht, sondern durch Sonderzahlungen in einzelnen Monaten deutlich mehr als in den anderen.
 
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Holt schrieb:
Ein Steuererklärung (aka. Lohnsteuerjahresausgleich) abzugeben ist immer dann besonders sinnvoll, wenn man nicht jeden Monat das Gleiche bezieht, sondern durch Sonderzahlungen in einzelnen Monaten deutlich mehr als in den anderen.

Wieso eigentlich? Eine Steuererklärung lohnt sich ja prinzipiell immer dann, wenn man mehr Werbungskosten als die 1000€ Freibetrag geltend machen kann. Inwiefern kriege ich Lohnsteuer zurück, wenn ich in einem Monat wegen der Nachzahlungen mehr Bruttogehalt hatte als in den anderen Monaten? Ein User auf einer anderen Seite meinte hierzu Folgendes (Fragesteller war nicht ich):

Wie du selbst erwähnt hast, werden deine Sonderzahlungen als Einmalbezüge versteuert. Es wird beim Lohnsteuerabzug also bereits berücksichtigt, dass durch diese Zahlungen das Jahresbrutto erhöht wird wie auch die Steuerzahllast. Die Versteuerung deines Jahreverdienstes wurde also korrekt vorgenommen, weshalb solltest du da jetzt etwas über die Steuererklärung zurückbekommen?

Also warum genau würde ich für diesen Monat Geld zurück bekommen? Für mich macht das schon Sinn, weil ich die Zulage ja gleichmäßig über die Monate verteilt hätte bekommen müssen und nicht einfach alles auf einmal in einem Monat, aber was ist aus steuerlicher Sicht der Grund, warum ich evtl. Geld zurück bekäme?
 
Alphadude schrieb:
Also warum genau würde ich für diesen Monat Geld zurück bekommen?
Weil man nicht nur nach Lohnsteuerjahrestabelle, sondern auch nach Monatstabelle versteuern kann und dann muss man hoffen das am Ende der Arbeitgeber einen Jahresausgleich macht. Andernfalls bist du halt "gezwungen" eine ESt abzugeben.


Alphadude schrieb:
Eine Steuererklärung lohnt sich ja prinzipiell immer dann, wenn man mehr Werbungskosten als die 1000€ Freibetrag geltend machen kann.
Auch wahr. Ich sehe aber relativ schnell ob die Jahres Lohnsteuersumme zum Lohn passt und nur mit Aufwand wieviel Werbungskosten in diesem Fall zustanden kommen.
 
@P4ge könnte ich theoretisch meinen Arbeitgeber zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichten, wenn ich am Ende des Jahres feststelle, dass die monatlich abgeführte Lohnsteuer die Jahreslohnsteuer übersteigt?
 
Unter manchen Umständen ist der Arbeitgeber zum Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet, unter anderen Umständen ist es ihm verboten, einen solchen durchzuführen. Siehe §42b EStG.
In jedem Fall kannst du auch einfach selbst eine Einkommensteuererklärung abgeben.
 
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@simpsonsfan achso, kommt eine normale Einkommensteuererklärung dann einem Lohnsteuerjahresausgleich gleich? Oder muss ich dann in der EE angeben, dass ich einen Lohnsteuerjahresausgleich möchte? Ich kenne die EE wie gesagt nur im Zusammenhang mit den Werbungskosten. Und wie sehe ich eigentlich, ob der AG den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat? In der Januar-Abrechnung?
 
Alphadude schrieb:
kommt eine normale Einkommensteuererklärung dann einem Lohnsteuerjahresausgleich gleich?
Ja, früher wurde eine freiwillige Einkommensteuererklärung als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet, aber es bleibt eine Einkommensteuererklärung.
 
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