Nebenberufliche Selbstständigkeit vs Krankenversicherung

FuchsDerBaer

Lt. Junior Grade
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Juni 2009
Beiträge
408
Hallo zusammen,

ich hab da mal n paar Fragen!
Und zwar bin ich Student und ganz normal gesetzlich versichert (Techniker Krankenkasse).

Nun möchte ich mir über eine selbstständige Tätigkeit etwas dazuverdienen.
Laut dem hier werden Selbstständige dabei wie Werkstudenten behandelt, sprich 20h/Woche.
Weiß jemand, wie strikt das geregelt ist? Weil 20h kann man ja mitunter sehr schnell erreichen an arbeitsreichen Tagen/Wochenende. Sind die 20h/Woche also nur ein grober Richtwert, der im Durchschnitt (z.B. Moantsweise oder Quartalsweise) eingehalten werden sollte?
Weiß jemand ob es da grundsätzlich zu beachtende Einkommensgrenzen gibt? Oder sind die ~20h/Woche das einzige zu beachtende Kriterium?

Und zu guter letzt noch die Frage, was würde sich ändern, wenn ich zusätzlich noch nen 400€-Job hätte? Eigentlich nichts, oder? Minijobs sind doch frei von Sozialbeiträgen, folglich dürfte das die Krankenkasse doch nicht tangieren, oder?

Auf konstrukte Hilfe hoffend,
FuchsDerBaer
 
400Eus pro Monat dürfte die Grenze sein. Über dieser darfst du dann auch noch diverse andere Abgaben leisten.
 
Ich bezieh mich nicht auf Steuern, es geht mir grad lediglich um die Krankenversicherung!
 
Mir hat man das bei meiner Kasse sehr freundlich so erklärt:
Du arbeitest bereits knapp 20h die Woche als Werkstudent. Keine Sau glaubt dir das du mit 1-2 Stunden die Woche nochmal ~1500€ im Monat verdienst.
Und schon musste ich in eine PKV.

Die machen scheinbar eine Art Plausibilitätscheck. Wenn du denen also glaubhaft vermitteln kannst das du deine Kohle in 20h zusammen bekommst dann geht das OK. Es kommt auf jeden Fall keiner und setzt sich den ganzen Tag neben dich um zu gucken wieviel du arbeitest.

Achso: Einkommensgernzen haben nur eine Steuerliche Relevanz. Haben aber nix mit der KV zu tun. Und in den Semesterferien kannst du "unbegrenzt" arbeiten.
 
ich nehme mal an, der TE hat in der Krankenkasse Studenten-Status?
Wenn die selbstständige Tätigkeit die haupteinnahmequelle darstellt, gilt man als hauptberuflich selbstständig und muss isch entsprechend versichern. Also entweder in einer privaten Krankenkasse oder freiwillig in einer gesetzlichen.
 
Deswegen ja das mit den 20 Stunden.
Egal ob Selbständig oder Angestellt. Haupt"beruf"lich musst du weiter Student sein.
Woher deine Einnahmen kommen ist sekundär.
 
Das ist leider nur eine Bedingung. Ich bin ja selbst "Betroffener" und zahle sicher nicht freiwillig rund 220 Euro Kranken- und Pflegeversicherung.

Man muss unter 30 sein bzw. nicht mehr als 14 Fachsemester studiert haben, man darf nicht mehr als 20 Std. die Woche arbeiten und die selbstständige Tätigkeit darf nicht die Haupteinnahmequelle sein.

Am letzten Punkt bin ich vor zwei jahren gescheitert, inzwischen ist auch der erste Punkt eingetreten :)
 
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