Nebenjob nicht beim Arbeitgeber anmelden?

Zwickl-Pain

Lt. Junior Grade
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Hej,

nehmen wir mal an ich würde meinen Arbeitgeber wechseln...
Nun ist es jedoch so, dass der neue Arbeitgeber mich gerne sofort beschäftigen würde. Da ich keinen Streß auf der Arbeit möchte, werde ich auf "400 €-Basis" beim neuen Arbeitgeber anfangen bis mein alter Vertrag erfüllt ist....

Meine Frage: Was kann mir schlimmstens passieren? Abmahnung oder Kündigung, mehr nicht oder?
 
Was genau es für Auswirkungen haben kann, kann ich dir leider nicht sagen.

Aber ich weiß, dass du "Nebenjobs" bei deinem aktuellen Arbeitgeber angeben musst, zudem muss er dem zustimmen. Tut er das nicht, kann es wohl Folgen haben, genau wie wenn du es "schwarz" machst.
 
Nur damit ich das richtig verstehe:
Du bist gerade bei Arbeitgeber A, willst aber eigentlich lieber zu B. Da du bei A aber noch im Vertrag steckst willste bei B erstmal neben A für 400€ arbeiten bis du vertraglich aus A raus bist. Richtig?

Und zu deiner Frage: Was kann WANN passieren? Wenn du die 400€ Stelle nicht angibst und er es rausbekommt?
Wenn du sie einfach angibst und er es zulässt bist du komplett aus dem Schneider.

Bin ich der einzige der da kein Problem sieht?
 
http://www.nebenjob.de/ratgeber_nebenjobs/ratgeber2.html

Lies dir das mal durch. Grundsätzlich gibt es nämlich keine Pflicht deinem Arbeitgeber eine nebentätigkeit zu melden. Nur haben mittlerweile viele Arbeitsverträge diese Klausel, würde also nochmal deinen jetzigen vertrag genau durchlesen.
Desweiteren darfst du natürlich die Randbedingungen nicht verletzen ( Nebentätigkeit darf dich nicht im hauptberuf "schwächen"; Urlaub ist urlaub etc.)

Was für Konsequenzen es haben kann weiss ich nicht :D
 
max ne Abmahnung wenn du uU deine Hauptbeschäftigung nicht mehr voll ausüben kannst. Mehr auch nicht.

Solltest du allerdings im gleichen gewerk beschäftigt sein, könnte es vllt auch mehr als ne Abmahnung geben. stichwort: betriebsgeheimnisse etc

Anderer User haben auf dem Gebiet sicherlich mehr Erfahrung
 
Zuletzt bearbeitet:
Nehmen wir mal an du wechselst die Arbeit in absehbarer Zeit wirklich und es ist sicher dass du dann fest angestellt, wirst und es keine Möglichkeit gibt dass dein jetztiger Arbeitgeber von dem 400€ Job was mitbekommt: -> Wayne
 
Entscheidend ist neben dem Arbeitsvertrag, ob es gegenläufige Interessen zwischen den beiden Arbeitgebern gibt (gleiche Kunden, Betriebsgeheimnisse, etc.). Wenn das nicht der Fall ist, bist du nur in der Anzeigepflicht. Dein jetziger Arbeitgeber kann Dir dann auch nix. Wenn es aber o.g. Probleme gibt, kann er es Dir untersagen.
Ich würde in jedem Fall erstmal einen zu einem entsprechend späteren Datum beginnenden (Vollzeit-)Arbeitsvertrag bei Deinem neuen Wunsch-AG in der Hand haben, bevor Du größere Abenteuer beginnst.
 
@ Martin.H
Der neue Arbeitsvertrag ist schon da :-)

Ist jedoch dieselbe Branche und ich denke nicht der jetzige Arbeitgeber zustimmt... Daher die Frage was schlimmstens passieren kann =)
Betriebsgeheimnisse gibts nicht. Jedoch könnte es passieren, dass einige Kunden zu meinem neuen Arbeitgeber wechseln werden... Jetzt mach ich mir Sorgen dass es Ärger gibt :-\
 
Grundsätzlich darfst du einen Nebenjob annehmen.
Die Tätigkeit bei der Konkurrenz ist jedoch nur mit Einschränkungen zulässig, sonst droht die Kündigung.
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/nebenjob.htm
Die nur untergeordnete wirtschaftliche Unterstützung des Konkurrenzunternehmens reicht nach dem BAG-Urteil vom 24.3.2010 - 10 AZR 66/09 nicht aus.
Wenn durch deine Nebentätigkeit Kunden abwandern, entsteht jedoch eine wirtschaftliche Unterstützung. Inwiefern der jetzige Arbeitgeber rechtlich etwas dagegen unternehmen kann, weiß ich nicht.
So oder so würde ich mir als neuer Arbeitgeber Gedanken über die Loyalität meines zukünftigen Arbeitnehmer machen.
Wenn du einen Vertrag hast, sprich offen mit deinem jetzigen Arbeitgebern. Natürlich wird er dich erst einmal nicht gerne gehe lassen. Wenn er jedoch weiß, daß du zur Konkurrenz gehst, entlässt er dich vielleicht früher aus deinem Vertrag. Wenn nicht, sollte sich der neue Arbeitgeber gedulden können. Er kennt doch deine Kündigungsfristen?
 
Warum fragst du deinen Arbeitgeber nicht nach einem Aufhebungsvertrag? Ansonsten musst du halt die Kündigungsfristen beachten, so mir nichts dir nichts kommst da nur per Aufhebungsvertrag raus.

Verbieten kann dir der alte Arbeitgeber den Nebenjob nicht, aber scheinst ja auch nicht sehr ausgelastet zu sein wenn du noch einen 400 Euro Job nebenher machen kannst ;-). Also zeigs ihm an und gut ist.
 
Abenteuerliche Ratschläge.

Grundsätzlich ist Dein jetziger Arbeitsvertrag mit dem alten AG gültig.

Und selbstverständlich kann Dir entgegen der Meinungen hier, Dein alter AG die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung untersagen, sobald es die Interessen der Fa. beeinträchtigt. Liegt hier ja auf der Hand.

Alleine die Konsequenz in der Sache ist hier zu betrachten. Nämlich die Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses. Die ja eher in deinem Sinne wäre. Problematisch wird es jedoch, wenn der alte AG hier versucht, Schadenersatzansprüche aus der schon begonnenen Tätigkeit und der Kundenübernahme herzuleiten.
Dann könnte sich das Verhalten nicht lohnen.
 
Du solltest unbedingt auf den steuerlichen Aspekt achten. Also unbedingt bei der nächsten Lohnster/Einkommensteuererklärung alles angeben. Ebenso wäre es gut, mit der Krankenkasse abzuklären, ob du zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlen musst. Denn du hast ja dann dein Gehalt von deinem alten Arbeitgeber + die 400,- € von deinem (evtl.) zukünftigen Arbeitgeber.

Wenn du das nicht machst, kann dir folgendes passieren. Es könnte bei deinem zukünftigen Arbeitgeber eine Steuerprüfung statt finden. Die stellen dann auf dem Finanzamt fest, dass du ja bereits ein Einkommen hast, die 400,- € aber nicht gemeldet hast. Dann wird alles zusammen gerechnet, was du nicht bezahlt hast (je nach Zeitraum kann sich da schon was ansammeln) und du musst Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
 
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