Neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) / 5000€ Prozesskosten

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Hi,

am 25. Mai 2018 tritt mal wieder ein neues Gesetz in Kraft und nachdem es mich (indirekt) im Sommer erwischt hat und jetzt o. g. Kosten auflaufen, da ich jetzt auch noch verklagt wurde, möchte ich andere warnen und mich damit wenigstens ein kleinesbischen gegen den schwarzen Terror wehren.

Immer wieder liest man davon das die Abmahnabzocke jetzt ein Ende gefunden hat und ich hab mir auch immer sowas zusammengereimt, weil es der gesunde Menschenverstand eigentlich nicht anders zulässt. In der Praxis sieht es genau umgekehrt aus.


Wer nicht selbständig ist oder trotzdem nicht wirklich weiss wovon ich eigentlich Rede, kann sich hier einen Überblick verschaffen:
[URL="https://crosswater-job-guide.com/archives/69479"]https://crosswater-job-guide.com/archives/69479

Sollte sich dort aber nicht von den 1300€ täuschen lassen. Das bezieht sich nur auf den allerersten Brief und fällt sogar oft niedriger aus und - man ahnt es daran schon - stellt eine Falle dar. Das Hauptübel ist die beiliegende Unterlassungserklärung (lebenslänglich). Ist hier ein Punkt aufgeführt, der im Alltag oft beachtet werden muss: > game over <.

Hat man Chancen sich rechtlich zu wehren und trifft dann auch noch auf einen halbwegs gerechten Richter, haben die Abmahner aufgrund der gigantischen Gewinne kein Problem es bei höheren Instanzen zu versuchen - ein Risiko von 20000€ für die ersten zwei kann man da einplanen. Wir wollten das sicher nicht und haben uns auch dementsprechend verhalten, sind aber jetzt trotzdem verklagt worden.

Ich hoffe ich konnte einige motivieren nicht wegen dieses EU-Datenschutzgrundverordnung Geld an die schwarze Seite der Macht zu verschwenden. Denn je stärker die wird umso mehr steigen die Preise, konzentriert sich der Markt einige Großanbieter, Anbieter, die aus dem Ausland operieren und limeted usw. die man im Ernstfall einfach hops gehen lassen kann.
 
Häh ...
Es liegt doch an jedem Einzelnen, die EU Datenschutzverordnung korrekt umzusetzen.
Das ist doch kein Hexenwerk.

Man muss sich nur mal ein wenig damit auseinandersetzen - und das sollte man selbstverständlich, wenn man Kundendaten hat.
 
Eine korrekte Umsetzung des BDSG sowie der DSGVO ist quasi unmöglich. Bereits deshalb, weil selbst die Behörden noch gar nicht wissen, was eigentlich korrekt ist und viele Bereiche Landessache sind, es also nicht einmal einheitliche Bundesstandards gibt. Beispiel: Hinweisschild bei Überwachungskameras.

Der ganze Bereich ist ein Minenfeld. Für den Anfang sollte man die Bereiche regeln, die öffentlich einsehbar sind, also vor allem Impressum/Datenschutzbereich der Internetseite.
 
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