Holzmichl3333
Ensign
- Registriert
- Juni 2009
- Beiträge
- 130
Hallo,
ich bin irgendwie aus google nicht schlau geworden, jeder schreibt was anderes...
Hier meine Situation:
Ich besitze seit 01.09.2011 den "großen" Motorradschein.
Dieser wird, da man 2 Jahre mit 34PS fahren muss, als "A beschränkt" bezeichnet.
Doch da ja jetzt diese neue Regelung ab 2013 in Kraft tritt, weiß ich nicht, ob ich dann am 01.09.2013 meine Maschine offen fahren darf, oder ob ich auch irgendwann so eine Prüfung ablegen muss.
Weiß da jemand bescheid?!
Danke im Voraus, mfg, Holzmichl
ich bin irgendwie aus google nicht schlau geworden, jeder schreibt was anderes...
Hier meine Situation:
Ich besitze seit 01.09.2011 den "großen" Motorradschein.
Dieser wird, da man 2 Jahre mit 34PS fahren muss, als "A beschränkt" bezeichnet.
Doch da ja jetzt diese neue Regelung ab 2013 in Kraft tritt, weiß ich nicht, ob ich dann am 01.09.2013 meine Maschine offen fahren darf, oder ob ich auch irgendwann so eine Prüfung ablegen muss.
Weiß da jemand bescheid?!
Danke im Voraus, mfg, Holzmichl