Neue Motorrad-Führerscheinregelung

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Holzmichl3333

Ensign
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Hallo,

ich bin irgendwie aus google nicht schlau geworden, jeder schreibt was anderes...

Hier meine Situation:

Ich besitze seit 01.09.2011 den "großen" Motorradschein.
Dieser wird, da man 2 Jahre mit 34PS fahren muss, als "A beschränkt" bezeichnet.

Doch da ja jetzt diese neue Regelung ab 2013 in Kraft tritt, weiß ich nicht, ob ich dann am 01.09.2013 meine Maschine offen fahren darf, oder ob ich auch irgendwann so eine Prüfung ablegen muss.

Weiß da jemand bescheid?!

Danke im Voraus, mfg, Holzmichl
 
du bist von den änderungen nur in soweit betroffen, dass du theoretisch ab januar mit einer 48 ps drossel fahren dürftest, der rest hat nichts mit dir zu tun bzw keine auswirkungen
 
Ah, danke für die Info.
Hab mir meine Maschine eh erst ende Oktober zugelegt (ungedrosselt).
In diesem Zustand hab ich sie jetzt auch eingewintert, das heißt ja dass ich zu Beginn der Saison direkt ne 48PS drossel einbauen lassen kann :)

Dankeschön ;)
 
@FaVo1
Bist du dir da ganz sicher?

Soweit ich weiß, tritt die EU Führerscheinrichtlinie eben nicht rückwirkend in Kraft. Somit bleibt für Holzmichl3333 alles so wie gehabt.
Wer ab 1.1.2013 seinen Führerschein macht, fällt in die neue Führerscheinklassen-Regelung rein. (die imho viel zu kompliziert ist)
 
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