neue SSD: 2 getrennte Win10 auf alter/neuer Festplatte mit einer Lizenz möglich?

JonM

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Guten Abend zusammen!

(Bitte steinigt mich jetzt nicht direkt wenn ich hierzu wieder ein Thema aufmache :D allerdings genau die gleiche Fragestellung habe ich bisher noch nicht gefunden)

Also: ich habe aktuell eine Win10 Version durch ein Update von Win7 auf meiner normalen HDD. Nun möchte ich nach 5 Jahren mal meinen Laptop vollständig entmüllen und neu aufsetzten, sowie die alte Festplatte durch eine SSD ersetzten. Für die alte Festplatte hab ich mir noch direkt ein Gehäuse besorgt um diese als externe Festplatte betreiben zu können.

Wenn ich nun Win10 auf der SSD installiere und gegen die alte Festplatte tausche sollte es ja mit der Lizenz kein Problem sein, wie ich es bisher mitbekommen habe klappt dies ja recht problemlos über die Hardwareerkennung (trotz neuer Festplatte!)

Da ich aber auf der alten Festplatte noch einige Daten (und installierte Programme!) habe an die ich ab und zu noch ran muss stellt sich mir jetzt die Frage ob ich problemlos diese, dann über USB als externe Festplatte, anschließen kann und auch davon booten kann? Dies wäre ja quasi auch wieder nur ein Festplattenwechsel mit gleicher Hardware.

Muss ich dazu vor dem Ausbau der Festplatte etwas beachten? Auf die Daten, normal als externe Festplatte, zugreifen sollte ja denk ich überhaupt kein Problem sein. Würde aber halt auch ab und zu gerne mal davon Booten.
(Eine Notlösung wäre sicherlich, immer wenn ich nur an Daten muss als normale externe Festplatte betreiben und immer wenn ich eine Programm benötige wieder die Festplatte zu tauschen. Sollte ja auch keine Probleme mit der Lizenz geben, oder?)


Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :)


Vielen Dank und Gruß Jonas!
 
über USB booten überhaupt möglich ?
Sollte ja auch keine Probleme mit der Lizenz geben, oder?)
Lizenzbedingungen lesen und verstehen! hat jeder auf seinem PC
Ein Gerät ist eine Partition, ist ein Blade und auch keine andere Platte oder VM!
Was alles möglich ist obwohl nicht erlaubt, wird in öffentlichen Foren nicht diskutiert.
Auch wenn einige User der Meinung sind, man startet ja nicht gleichzeitig, das sind alles nur Ausreden.
Auf deine Briefe und Bilder kannst du zugreifen und Windows löschen, damit du mehr Platz hast.
 
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Ich denke mir ist klar was Du willst, und ich denke das sollte lizenztechnisch kein Problem sein.
Die Nutzdaten würde ich allerdings sowieso auf eine separate Partition geben, damit man sich darüber bei einem Neuaufsetzen keine Gedanken machen muss. Als Datenbackup bzw. -archiv bietet sich da ohnehin eine externe Festplatte an.
Aber warum installierst Du nicht einfach die Programme, die Du brauchst (auch wenn es nur hin und wieder ist), mit ins Windows auf der SSD? Dual-Boot ist ja mühsam.

Edit: gegen das, was hier Stand spricht ein gewichtiger Grund.
 
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muss ja wirklich schwer sein die Lizenzbedingungen auf seinen PC zu lesen.
2. Rechte zur Installation und Nutzung.
a. Lizenz. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
usw.
Verwendung in einer virtualisierten Umgebung. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt. Wenn Sie die Software auf mehreren virtuellen Geräten verwenden möchten, müssen Sie eine separate Lizenz für jede Instanz erwerben
 
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Wobei unklar ist, ob dies für gleichzeitige Nutzung gedacht ist oder nicht, wenn man es so aus dem Zusammenhang reißt!
Denn theoretisch wäre es (Deiner Meinung nach) dann auch verboten, ein Backup auf eine neue HDD/SSD aufzuspielen, wenn z.B. die alte Platte den Geist aufgibt, weil dies dann nach Deiner Definition ein neues "Gerät" wäre.
Und ich denke, da sind sich wohl alle Gelehrten einig, dass dies nicht der Fall ist, oder? ;)
 
Ne, mit Backup hat das ja nun nichts zu tun.
Das speicherst du ja nur und spielst es wieder auf. Du bootest das Backup ja nicht.
Eine Sicherungskopie ist ja auch erlaubt, die bootet auch nicht, sondern dient zur Wiederherstellung.
"Bootet ja nicht gleichzeitig" ist nur der plumpe Versuch eine Lücke zu finden.
Ansonsten brauchte es keine Hinweis auf eine Partitionen geben, denn gleichzeitig kann man ja eh nie von Partitionen booten.
Ich definiere auch nicht was ein Gerät ist, das hat Microsoft gemacht und man muss es nur lesen und verstehen wollen.
 
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Als würde sich wer die Lizenzbedingungen durchlesen und strickt daran halten? :p
 
Terrier schrieb:
"Bootet ja nicht gleichzeitig" ist nur der plumpe Versuch eine Lücke zu finden.

Dann erklär mir doch bitte mal den Unterschied zwischen
a) einem alten Backup oder einer alten Klonung, das ich Zeitweise für die Rekonstruktion einger Daten mal boote (so wie es im Falle des TE gilt)
b) einer parallelen Notfallinstallation bzw. Datenträgerklonung mit Abgleich z.B. durch dirsync, die ich (statt eines Mirror-RAID, welches Deiner Meinung nach dann wohl auch lizenzrechtlich fragwürdig wäre...) für den Ausfall eines Datenträgers nutze, um sofort weiter arbeiten zu können, wenn mein eigentliches Bootmedium versagt
c) einer von Dir anerkannten Sicherung (wie würde die aussehen?)

Ich sehe in keinem der o.g. Fälle eine Verletzung der Lizenzbestimmungen. Ich kann Windows ja auch so oft aktivieren wie ich will, solange ich es nicht parallel auf unterschiedlichen (und ggf. identischen) Systemen zur gleichen Zeit nutze.

Was Microsoft zurecht will, ist die Vermeidung einer parallelen Nutzung einer einzigen Lizenz z.B. auf einem Hauptrechner und gleichzeitig per Klonung oder VM auf mehreren Arbeitsrechnern, die "gleichzeitig" genutzt werden. Aber dass eine Zweitinstallation und/oder Klonung auf ein und demselben Rechner zum Zwecke der Datenrekonstruktion oder Redundanz nicht gestattet ist, halte ich für an den Haaren herbei gezogen, bis Du mir ein entsprechendes (deutsches) Gerichtsurteil vorlegst! ;)
 
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Juckt doch keinen.

Er hat eine Lizenz.
Er kann Sie nur einmal gleichzeitig und auch nur auf einem Gerät verwenden.

Das auf der zweiten Platte ist einfach ein "Windows Backup".
 
Okay, danke euch allen! Ich denke das mit der Lizenz ist geklärt!

wer noch praktische Tips für die neu Installation hat, gerne her damit ;) ich hab sowas noch nicht gemacht.. sollte ich aber denk ich auch so schaffen :D

Gruß Jonas
 
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