Hallo zusammen,
ich habe über Sparhandy einen Congstar Vertrag mit Nothing Phone (1) abgeschlossen.
Das Handy benötige ich nicht und würde es gerne direkt verkaufen.
In den AGB von Sparhandy steht "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der GeräteEinmalzahlung im Eigentum der powwow." Die Einmalzahlung wird in den nächsten Tagen abgebucht - dementsprechend sehe ich da kein Problem.
Ich frage mich nur, wie das mit Garantie aussehen würde. Würde es zu Problemen kommen, wenn der Käufer dann während der Vertragslaufzeit sich mit einem Garantiefall melden würde, wodurch Sparhandy ja "merkt", dass ich das Gerät verkauft habe? Da das Handy ja gemäß o.g. AGB in meinem Eigentum ist, dürfte auch das doch kein Problem sein, oder?
Sonst würde ich es explizit ohne Garantie verkaufen.
Gruß
ich habe über Sparhandy einen Congstar Vertrag mit Nothing Phone (1) abgeschlossen.
Das Handy benötige ich nicht und würde es gerne direkt verkaufen.
In den AGB von Sparhandy steht "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der GeräteEinmalzahlung im Eigentum der powwow." Die Einmalzahlung wird in den nächsten Tagen abgebucht - dementsprechend sehe ich da kein Problem.
Ich frage mich nur, wie das mit Garantie aussehen würde. Würde es zu Problemen kommen, wenn der Käufer dann während der Vertragslaufzeit sich mit einem Garantiefall melden würde, wodurch Sparhandy ja "merkt", dass ich das Gerät verkauft habe? Da das Handy ja gemäß o.g. AGB in meinem Eigentum ist, dürfte auch das doch kein Problem sein, oder?
Sonst würde ich es explizit ohne Garantie verkaufen.
Gruß