Hallo zusammen!
Habe die Tage eine neues Mittelklasse Notebook eines Markenherstellers in einer Filiale eines relativ bekannten Versenders erworben. Es bestand bei Auspacken und Inbetriebnahme kein Zweifel daran, dass es sich hierbei um ein Neugerät handelt. Es funktioniert auch alles einwandfrei.
Als ich dann den Garantiestatus beim Hersteller überprüft habe, musste ich zu meinem Erstaunen lesen, dass die Garantie bereits seit 09/21 läuft. Bei nur einem Jahr Herstellergarantie nicht eben schön.
Zuerst fiel mir natürlich ein Rückläufer als Möglichkeit ein. Der Händler, darauf angesprochen, will es nicht völlig ausschließen, hält es aber für unwahrscheinlich. An der Klärung der Sache, zeigt er aber trotz Faktenlage nicht allzu viel Interesse. Er hätte den Rechner aber zurück genommen, wenn ich das gewollt hätte. Da der Rechner aber einwandfrei funktioniert und ich schon ein Dualbootsystem ohne jegliche Frickelei eingerichtet habe, habe ich daran kein Interesse und habe lieber einen Gutschein angenommen.
Durch die gesetzliche Verpflichtung des Händlers ab Kaufdatum sehe ich erst mal keinen Nachteil (falls der nicht pleite geht und ich meine Ansprüche beim Hersteller geltend machen müsste).
Frage in die Runde, ob jemand schon mal ähnliches festgestellt hat und vielleicht eine bessere Erklärung als Rückläufer hat. Wobei das ja durchaus schon passiert sein kann, bevor der Rechner zum Händler kam, da derzeit so lange Lagerzeiten im Handel eher ungewöhnlich sind.
P.S. an die Moderation. Ich hoffe, dass der Thread im Notebook Unterforum nicht falsch platziert ist, da es nicht zwangsläufig ein Notebook spezifisches Problem ist. Falls doch bitte Mitteilung!
Habe die Tage eine neues Mittelklasse Notebook eines Markenherstellers in einer Filiale eines relativ bekannten Versenders erworben. Es bestand bei Auspacken und Inbetriebnahme kein Zweifel daran, dass es sich hierbei um ein Neugerät handelt. Es funktioniert auch alles einwandfrei.
Als ich dann den Garantiestatus beim Hersteller überprüft habe, musste ich zu meinem Erstaunen lesen, dass die Garantie bereits seit 09/21 läuft. Bei nur einem Jahr Herstellergarantie nicht eben schön.
Zuerst fiel mir natürlich ein Rückläufer als Möglichkeit ein. Der Händler, darauf angesprochen, will es nicht völlig ausschließen, hält es aber für unwahrscheinlich. An der Klärung der Sache, zeigt er aber trotz Faktenlage nicht allzu viel Interesse. Er hätte den Rechner aber zurück genommen, wenn ich das gewollt hätte. Da der Rechner aber einwandfrei funktioniert und ich schon ein Dualbootsystem ohne jegliche Frickelei eingerichtet habe, habe ich daran kein Interesse und habe lieber einen Gutschein angenommen.
Durch die gesetzliche Verpflichtung des Händlers ab Kaufdatum sehe ich erst mal keinen Nachteil (falls der nicht pleite geht und ich meine Ansprüche beim Hersteller geltend machen müsste).
Frage in die Runde, ob jemand schon mal ähnliches festgestellt hat und vielleicht eine bessere Erklärung als Rückläufer hat. Wobei das ja durchaus schon passiert sein kann, bevor der Rechner zum Händler kam, da derzeit so lange Lagerzeiten im Handel eher ungewöhnlich sind.
P.S. an die Moderation. Ich hoffe, dass der Thread im Notebook Unterforum nicht falsch platziert ist, da es nicht zwangsläufig ein Notebook spezifisches Problem ist. Falls doch bitte Mitteilung!