Nicht erbrachte Leistung ein Kündigungsgrund?

Lix

Lieutenant
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Juni 2001
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578
Hallo Community,

ich habe eine Frage bzgl. des Kündigungsrechts eines Arcor-Anschlusses.
Folgende Situation:

- im September habe ich einen Arcor ISDN sowie DSL 6000 Anschluss inkl Tele und Inet flat bestellt

- ich habe um einen Wunschanschalttermin gebeten, nämlich dem 8.10.

- der Termin wurde mir schriftlich bestätigt und ich wurde gebeten zwischen 8 und 16 Uhr zu Hause zu sein um einem Techniker der TCom Zutritt zu gewähren

- gesagt, getan: ich wartete und wartete aber der techniker erschien nicht

- auf meinen anruf bei Arcor entschuldigte man sich und teilte mir mit ich würde einen neuen Termin erhalten. Ich war sauer, denn am 8.10. hatte ich extra Urlaub genommen und mir war klar das der nächste Termin frühestens in der kommenden Woche sein würde

- nach einer Woche hatte ich immernoch nichts von einem neuen Termin gehört und ich rief wieder bei Arcor an um zu erfahren, dass mein neuer Anschalttermin heute am 22.10. ist. man hätte ja mal bescheid sagen können. hätte ich nicht angerufen hätte ich es nicht erfahren.

Falls heute wieder kein Techniker erscheint, habe ich dann das Recht meinen Auftrag zu stornieren bzw. wieder zu kündigen? Denn ehrlich gesagt habe ich jetzt schon die Nase voll von Arcor.

Wäre prima wenn jemand antworten könnte, der sich ebenfalls schon mit solchen Problemen rumgeschlagen hat und sich mit der rechtlichen Lage etwas auskennt.

Gruss
Lix
 
Da ich nicht alle Fakten kenne, kann ich nur allgemeingültig antworten.

Dir steht grundsätzlich das Kündigungsrecht aus §314 zu.

Abs.1 lautet:

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine einmalige Verschiebung des Schaltungstermins noch kein außerordentliches Kündigungsrecht zubilligt. Auch bei der zweiten vergeblichen Schaltung sehe ich noch keine Unzumutbarkeit. Darüber liesse sich aber streiten.

Wichtig ist aber eine schriftliche Mahnung der Mängel. Dies besagt §314 Abs.2

(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

Ist auch der zweite Termin erfolglos, so mahne die endgültige Schaltung mit Fristsetzung unter Androhung der Kündigung an.
 
kenne das so dass man 3x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben kann bevor man kündigt bzw. vom Vertrag zurück tritt. Besser wäre natürlich wenn du die entspr. § zur Hand hast.
 
Das Problem hatte ich damals auch, da haben die einen 4h Auftrag erstellt. Sprich, innerhalb von 4 Stunden war ein T-Com Techniker bei mir und hat den Anschluss geschaltet. Gekostet hat mich das nichts, da der Techniker beim ersten mal nicht da war. Ruf an und frag da mal nach. (Gern auch mehrfach anrufen, da mal einer kein Bock hat, der andere dafür Übereifrig im Kundenservice ist :))
 
boMon schrieb:
kenne das so dass man 3x die Möglichkeit zur Nachbesserung geben kann bevor man kündigt bzw. vom Vertrag zurück tritt. Besser wäre natürlich wenn du die entspr. § zur Hand hast.

2x Nachbesserung musst du, lt. Kaufvertragsrecht! Wenn du das öfter über dich ergehen lässt, dann bist du ein super Kunde! :D
 
Tja nur welchen Vertrag willste kündigen ? Der Vetrag über den DSL/ISDN/Telefonanschluß
beginnt erst mit Schaltung derselben ...
 
Das ist nicht korrekt.

Das deutsche Recht trennt zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Jedes Rechtsgeschäft ist eigenständig zu betrachten. Die Einigung über einen DSL-Vertrag wurde erzielt und dieser ist rechtsgültig.

Nun liegt es an den Parteien, dieses Dauerschuldverhätlnis auch zu bewirken. Einerseits muss der Kunde die monatliche Bereitstellungsgebühr bezahlen, andererseits der Anbieter die Leistung erbringen. Auch ohne die faktisch mögliche Nutzung des Anschlusses besteht ein rechtsgültiger Vertrag zwischen den Parteien. Dieses Abstraktionsprinzip ist der Grundpfeiler des BGBs.

Zwar wurde hier ausdrücklich nach einem Kündigungsrecht gefragt, aber wenn die Leistung von Anfang an nicht bewirkt wird, liegt das Rücktrittsrecht näher. Auch hier ist aber eine Fristsetzung nötig.
 
eh mal ganz andere frage wieso muss da bitte ein TCom Techniker kommen?? bin auch grad zu arcor gewechselt und da war keine sau da! das einzigste was die Terrorkom hat machen müssen war meine Leitung umlegen auf arcor!
 
Was ist wenn er noch keinen Telefonanschluss hatte ?
Dann ist es gar nicht so selten dass ein T-Service MA kommt.
 
nadan! aber in wie weit ist arcor da "Haftbar" da sie ja den Techniker Auftrag ja auch nur an die Telekom weiter geben!!
 
Wahrscheinlich habe ich mit meinem Beitrag auch sehr schwarz gemalt aber ich habe ganz ehrlich nicht damit gerechnet, dass die Tcom den Termin wahrnimmt und wollte gleich etwas vorbereitet sein.

Jedoch wurde ich eines Besseren belehrt. Gegen 11 Uhr standen gleich zwei Techniker vor meiner Tür. Die haben dann die Dose durchgemessen und sind dann in den Keller zum Verteilerkasten. Danach lief alles, ISDN und DSL.

Ich möchte euch dennoch für eure Antworten danken, auch wenn ich nicht hoffe, jemals Nutzen daraus ziehen zu müssen. Aber gut zu wissen, dass man könnte. ;-)

Danke
Lix
 
Hallo zusammen,

ich habe das selbe problem das der Techniker der Tcom nicht erschienen ist. Allerdings ist dies schon das dritte mal passiert.
Folgende Situation:

- im September habe ich einen 1&1 DSL 16000 Komplettanschluss angemeldet.

- das Internet war von 1&1, ab dem 8.10. freigeschaltet und am selben Tag sollte ein Techniker der Telekom vorbeikommen um die Telefondose zu kontrollieren. Allerdings ist dieser nicht erschienen.

- der nächste Termin wurde mir schriftlich bestätigt und ich wurde gebeten am 18.10. zwischen 8 und 14 Uhr zu Hause zu sein um einem Techniker der TCom Zutritt zu gewähren. Wieder einmal ist der Techniker nicht erschienen.

- Danach habe ich bei 1&1 angerufen um einen neuen zu bekommen.. der sollte heute am 2.11. sein und wieder ist keiner gekommen.. Langsam bin ich mit meiner gedult am ende!

Mfg
 
Ist trotzdem kein Kündigungsgrund. Du kannst, falls der Anschluss garnicht funktioniert über deinen Reseller (1&1) eine Störung melden. Diese wird dann zur Telekom weitergereicht und nicht als Montage-, sondern als Entstörauftrag behandelt. Wenn dann innerhalb 24 Stunden (je nach Vertragskondition) niemand erscheint, kannst du versuchen Schadensersatzansprüche zu stellen. Beachte aber die AGB's, da die Anbiter in der Regel darin eine Klausel niederschreiben, die besagt das der Anschluss nur so und so lange im Jahr funktionieren muss.
 
@DonBilbo86: völlig normal. wenn tcom sieht, das se nen Anschluss freischalten sollen, der nicht direkt an Ihnen selbst bezahlt wird, lassen se sich zeit. haben eben das Monopol für sich. willst du schnellen Service, mußt den Anbieter dierekt beitreten. darauf pocht #tcom. weiß man aber, das es immer bei sowas Probs gibt, egal ob 1&1, Freenet und wie se alle heißen.
 
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