Notebook bei Reperatur, Rückzahlung vorgeschlagen. Meine Rechte?

KUGA

Lt. Commander
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Mai 2008
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1.425
Hallo,

ich habe ein Problem. Mein Laptop ist schon zum zweiten Mal bei der Reperatur. Gekauft Frühling 2012. Jetzt ist es schon wieder 3 Wochen dort, heute bekomme ich eine Mail, das Ersatzteil verspätet sich aufs nächste Jahr.
Mir wird vorgeschlagen, das notebook gegen 16,xx% Abnutzungsabzug zurückzunehmen. Problem: Für ~420€ bekomme ich kein Laptop in der selben Leistungsklasse (i5-2, GF540).

Was sind meine Rechte, was kann oder soll ich ab besten tun?
 
Also ich würde das Angebot mit den 420 € auf jeden Fall annehmen bzw. versuchen noch etwas mehr rauszuhandeln. Auf den vollen Neupreis hast du auf jeden Fall kein recht, dann hättest du ja knapp 5-6 Monate ein Laptop für 0 € bekommen...
@cyberpirate: Okay, dann habe ich mich geirrt, als ich mich das Letzte mal erkundigt habe hatte ich das leider nicht gefunden :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich persönlich würde mir ein neues Notebook in deren Shop raussuchen.

Bei mir ging mal eine Maus nach 1,5 Jahren kaputt und ich durfte mir für
den Kaufpreis von der damaligen Maus eine neue raussuchen. Bewegt sich
natürlich in einer etwas anderen Preisklasse.

Aber wenn die dir 420Euro anbieten, können sie dir auch einen neuen Laptop
für 500Euro geben, da werden sie kaum mehr Verlust machen.

Was dein genaues Recht in dem Fall ist, weiß ich leider nicht. Es liegt allerdings
auf jeden Fall in der Gewährleistungszeit - die müssen sie dir bieten. Also hast
du auch Anspruch auf Ersatz -> eventuell das selbe Notebook .. neu?
 
Was ich machen würde: Mit dem gleichen Modell oder einem equivalenten ohne Aufpreis für Dich zum Tausch fordern.
 
Das ganze Geld kannst du nicht zurückbekommen. Wer hier 439 zitiert, sollte ihn auch lesen. Genau so wie die Leute von http://www.recht-gehabt.de lesen lernen sollten.

Praktisch hat immernoch der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung, da er die von Käufer gewählte Art verweigern kann. Die Bedingung steht im Gesetzt, Unverhältnismäßigkeit. Darauf wird sich ein Verkäufer immer berufen und keiner kann ihn daran hindern.

Tipp: Wenn es das Gerät noch als Neuware gibt, verlange einen Austausch gegen ein Neugerät. Ist der KAuf keine 6 Monate her und hat der Händler das Gerät vorrätig, muss er es rausrücken.
 
@--Q--:
Er kann die Art der Nacherfüllung wählen - d.h. Reparatur oder Austausch.
Lehnt er beides ab müsste er den kompletten Kaufpreis zurückerstatten.

Angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen - z.B. 2 Wochen (zumal du ja schon länger wartest).

Was ist eigentlich defekt?
 
Ich hab dem Händler erstmal geschrieben das beide Optionen untragbar sind. Mal sehen was die antworten.

Giovanni schrieb:
Was ist eigentlich defekt?

Ich schätze dass ein defekter Lüfter für Überhitzung gesorgt hat, vieleicht ist aber noch mehr defekt. Bei der vorherigen reparatur war die Festplatte hinüber.
 
Giovanni schrieb:
@--Q--:
Er kann die Art der Nacherfüllung wählen - d.h. Reparatur oder Austausch.
Lehnt er beides ab müsste er den kompletten Kaufpreis zurückerstatten.

Der Händler lehnt die Repartur aber nicht ab-.-
 
Wir möchten uns erneut für die lange Reparaturzeit entschuldigen, möchten Sie aber darüber
informieren, dass wir keine Einfluss auf die Reparaturzeit haben.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

:(

es handelt sich um dieses Notebook: http://geizhals.de/eu/680389 gekauft habe ich es beim www.t-online-shop.de. Ich hab mal ihre Angebote durchgesehen und die haben nichts was vergleichbar ist. Vieleicht find ih hier ja gebrauchtes...
 
@--Q--:
Deshalb eine angemessene Frist zur Reparatur setzen.
Angesichts dessen das das Gerät jetzt schon seit Wochen beim Händler ist dürften 2 Wochen als Nachfrist nicht zu beanstanden sein.
Schafft er es nicht innerhalb der Frist gilt das gleiche wie bei abgelehnter Reparatur...

Unangemessene Wartezeiten muss der Kunde nicht hinnehmen (muss aber eben dann selbst Fristen setzen).
 
Hallo,

die Wartezeit ist absolut unvertretbar. Ich setzte ihnen eine Frist von weiteren 2 Wochen (da ich ja schon 3 Wochen gewartet habe), dann möchte ich ein funtionstüchtiges Notebook haben.
Mehrere Vorschläge:
-sie erstatten mir den vollen Verkaufspreis, für den ich aktuell kaum ein gleichwertiges NB bekomme.
-sie machen mir ein Paar vorschläge aus ihrem online shop, ein gleich leistungsfähiges NB zum tausch (und ja für 500€ haben sie nichts im Online Shop!)
-der hersteller Packard Bell (oder "Acer") schickt mir ein Austauschgerät oder den Nachfolger
-sie schicken mir ein Leihgerät mit dem ich pfleglich umgehen werde
Ansonsten wird diese Reparatur nach ablauf der Frist als zweite fehlgeschlagene Reparatur gewertet und ich werde vom Kauf zurücktreten.
§ 440 BGB Besondere Bestimmungen rür Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Guten Abend

ich hoffe das hilft... bei anderen Händlern wäre der kaufpreis schon vor 2 Wochen erstattet...saftladen
 
lang hat die Antwort gedauert, dafür sind wir jetzt auch wieder bei schritt 0. :(

Nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Packard Bell wurde von Acer übernommen, weshalb die Reparatur unter dem Dach von Acer abgewickelt
wird.
Bedauerlicherweise ist es nach Rückinformation von Acer nicht möglich, die Reparatur innerhalb der
von Ihnen gesetzten Frist zu gewährleisten, da ein benötigtes Ersatzteil erst zum Jahresende
geliefert werden kann.
Somit haben Sie selbstverständlich das Recht, Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Es ist
jedoch aufgrund der Nutzung eine Wertminderung vorhanden. Acer hat einen Wertersatz in Höhe von 16,82 %
ermittelt, der im Falle der Gutschriftserstellung zum Abzug kommt.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie weiterhin auf die Reparatur warten möchten oder Ihren Rücktritt
unter Anerkennung der Wertminderung erklären.

Was kann ich noch tun?
 
Moin moin,
Jahresende ist doch in drei Wochen. Wenn Du dafür eine feste Zusage hast, kommt es doch auf eine Woche auch nicht mehr an.
MfG
Thomas
 
ich habe keinen festen termin. Außerdem wäre das Laptop dann insgesamt 3 Monate (innerhalb weniger als einem Jahr) bei der reperatur. Das geht mir einfach gegen den strich, das die sich da aus der verantwortung ziehen. Das muss ich mir doch nicht gefallen lassen!
 
Hey,
deine Wut ist sehr verständlich, aber ich fürchte alle anderen Möglichkeiten sind noch weniger absehbar und werden vielleicht noch ärgerlicher.
MfG
Thomas
 
Was soll sich denn verschlimmern. Rechtlich steht mir Schadensersatz zu, ich frage mich nur ob und wie ich das ohne Anwalt durchsetzten kann.
 
Hey,
reine Phantasie, soll es aber schon gegeben haben. Was machst Du, wenn die dein book offen mit völlig verfilzten Lüfter fotografieren und wegen unsachgemäßer Handhabung jegliche Garantie verweigern. Das wäre schlimmer......

Wenn Du den Rechtsweg bestreiten willst, dann besorg Dir das book zurück und gib es einen unabhängigen Gutachter.....

Oder Du wartest noch drei Wochen, auch wenn das alles sehr ärgerlich und nicht vertrauensfördernd ist.

MfG
Thomas
 
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