Notebook verkauft, Windows Update funktioniert nicht. Sachmängelhaftung?

Treekeeper78

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Hallo Miteinander,

ich habe bei ebay ein Austauschgerät aus einem Gewährleistungsfall verkauft.
Das Austauschgerät befand sich in einem neuwertigen Zustand, kaum Abnutzungsspuren, Display einwandfrei,
startete usw. Was ich nicht getan habe, das war das neuste Windows update zu installieren, ich habe
auch nicht die aktuelle Version überprüft. Ich ging davon aus, dass ein Käufer eh einen clean install macht.

Der Käufer hat mir nach ein paar Tagen eine Bewertung hinterlassen, dass alles bestens ist.
3 Tage daraufhin hat er sich erneut gemeldet, dass das Windows April update sich nicht installieren lasse.
Er hat mir indirekt Betrug unterstellt, dass ich davon gewusst hätte, deshalb das Notebook so günstig verkauft hätte.
Ich bin daraufhin höflich geblieben, habe ihm diverse links gesendet, die sich mit der Thema Windows update beschäftigen.
Antwort bekam ich darauf keine, 2 weitere Wochen blieb es ruhig.

Gestern hat er sich dann erneut gemeldet, hat mir direkt Betrug unterstellt, hat mich aufgefordert ihm die Kaufsumme zurückzuzahlen
oder für ein einwandfrei funktionierendes Notebook zu sorgen.
Ist ein nicht funktionierendes Windows update ein Grund für eine Sachmängelhaftung?
Was kann ich dafür, wenn Lenovo oder Windows es mit den Treiber Updates vermasseln.
Wie verhalte ich mich nun richtig?

Grüße

Tree
 
Welches Windows? Win10?

Soll er sich halt an den Herstellersupport wenden oder die Kiste erstmal neu installieren.
 
Das kann ja unterschiedliche Gründe haben warum das Windows Update nicht funktioniert, wenn er dir Betrug unterstellt würde ich ihm Dummheit oder Unwissenheit unterstellen. Herstellersupport hört sich gut an, neuaufsetzen ebenfalls, dann aber am besten mit dem aktuellen Image was das Update unter Umständen schon mitbringt. Gerne verhindern auch Antivirenscanner ein Update etc.

Ich mache das beruflich und oft behaupten Leute irgendwelche Dinge die in 2 Minuten gelöst sind.
 
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Lässt sich meines Erachtens ohne den Auktionstext zu kennen so gar nicht beantworten. Hast du denn Gewährleistung etc. ausgenommen? Hast du explizit ein funktionierendes und updatefähiges Windows beworben?

Grundsätzlich könnte eine Updatefähigkeit aber dazugehören, ja.

Tatsächlich habe ich hier einen alten Laptop bei dem das Update ebenfalls nicht geht: Trotzdem versucht der Laptop jede Woche zu installieren, dann muss der Akku raus, weil er sonst im Bootloop hängt etc. Hätte ich den Laptop gerade als Produktivgerät erworben, wäre ich auch sauer.


Als zielorientierte Lösung dem Käufer vielleicht einfach mal vorschlagen, dass er Windows neu installieren soll? Ist der soweit EDV-kundig?
 
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Wanderer101 schrieb:
Gewährleistung entfällt regelmäßig bei Verkauf von Privat auch ohne das man diese explizit ausgeschlossen hat.

Sag mal bist Du wahnsinnig, hier solch einen Unsinn zu verbreiten?
Editiere das mal bitte, ernsthaft jetzt. Das glaubt am Ende noch jemand.

Exakt das Gegenteil ist der Fall:
Der Gewerbetreibende KANN die Gewährleistung (jur. richtig: Sachmängelhaftung) NICHT ausschließen (außer beim Kommissionsgeschäft), der Privatmann KANN die Sachmängelhaftung ausschließen. Tut er es nicht (oder nicht wirksam), so trifft auch ihn die volle gesetzliche Sachmängelhaftung.
 
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Hätte ich selbst etwas verkauft, würde ich vielleicht noch hingehen und es mir anschauen, TeamViewer würde dir die Möglichkeit bieten, dann kann man zumindest mal schauen was tatsächlich das Problem ist. Nachdem er dich aber schon als "Betrüger" betitelt hätte ich auch keine Lust mehr ihm gross zu helfen.

Aber die grundsätzliche Frage wäre hier ja in wieweit es eine Update Garantie gibt und wie diese vereinbar ist mit der Sachmängelhaftung, erschwerend kommt ja hinzu das Hersteller und Microsoft einem es in Zukunft nicht unbedingt einfacher machen. Gibt halt immer wieder Einzelfälle wo es mit Soft und Hardware Probs gibt, Ribery hats auch schon gesagt, neu aufsetzen falls noch nicht passiert.
 
Meines Wissens nach fällt ein Update unter keiner Garantie. Ausnahmen wären bestimmte Verträge z.B. bei Krankenhäusern, wenn der Betreiber nichts mehr liefert. Dann könnte hier jeder Samsung und Co verklagen, wenn es nach einem Jahr keine Updates geben würde. Falls Windows 10 schon läuft, dann sollte auch die neuste Version laufen. Man hätte aber erwähnen sollen, dass man das Notebook neu aufsetzen muss. Außerdem würde ich die genaue Fehlerbeschreibung verlangen, einen Grund muss es ja haben. Ein Windows-Update ist eigentlich unabhängig vom Hersteller, nur bei bestimmten Treibern kommt sowas vor.
 
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Das es beim Update von Windows gerne mal Probleme gibt is ja nu nix neues.
Hast Du die Windowslizenz mitverkauft oder nur den Läppich?

Grundsätzlich funktioniert die Kiste ja - seh da also keinen "echten Mangel".
Du hast ja keinen Wartungsvertrag mitverkauft also is der Käufer schon selber für die Updates verantwortlich bzw muß sich im Zweifel an MS wenden.

Ich vermute mal, dass da einfach nur mal die alten Updates "gesäubert" werden müssen und dann alles neu anstoßen.

Am sinnvollsten und unkompliziertesten wäre wohl in der Tat ne komplette Neuinstallation.
 
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