Notebook von Amazon aus Schweiz zurücksenden?

konixo

Banned
Registriert
Okt. 2020
Beiträge
4
Hi

In etlichen anderen Foren wurde mir nicht geholfen, daher frage ich hier nach...

Ich habe demnächst vor, ein Notebook, welches leider nicht in der Schweiz existiert, auf Amazon.de zu bestellen. Das Notebook ist neu und wird von Amazon verkauft und laut Amazon ist auch eine Lieferung an meine Wohnadresse in der Schweiz möglich. Allerdings habe ich noch einige Bedenken betreffend Rücksendung, falls ich aus welchem Grund immer eine Rückgabe anfordern möchte.

So wie ich das bei meiner Recherche verstanden habe, kann man im Falle einer Rücksendung ein Rücksendeettiket von Amazon auf deren Website ausdrucken, welches man dann aufs Paket klebt.
Bei meiner Recherche bin ich auch auf eine Seite namens Mypaketshop.de gestossen und dort steht bei "5. Zurücksenden für Schweizer" Folgendes:
Kleben Sie anschließend das "Rücksendeetikett auf das Paket und bringen es zu MyPaketshop. Das Rücksende-Etikett gilt nämlich nur für Deutschland. Bei MyPaketshop können wir alle Pakete, die per DHL versendet werden, annehmen." - Quelle: https://www.mypaketshop.com/ratgebe...ender-ratgeber-zu-online-shop-und-marktplatz/

Bedeutet das jetzt, dass wenn ich das Paket mit dem Rücksendeetikett von Amazon bei der schweizerischen Post abgebe, es nicht angenommen wird? Oder gilt das nur für Artikel welche von Amazon an Mypaketshop.de bestellt bzw. nicht direkt in die Schweiz geliefert wurden? Wie gehe ich da am besten vor?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also am besten bei der Schweizer Post ein Label kaufen, Adresse von Amazon und die Infos für die Rückgabe angeben oder? Momentan kann ich nicht anrufen, da kein Guthaben verfügbar.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mrdeephouse
Bitte beachten: Schweizer Kunden haben KEIN Widerrufsrecht..... Das ist halt der Preis für die Nicht-EU-Mitgliedschaft.....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konkretor und mrdeephouse
ZU deiner Frage. Das gilt nur für mypaketshop.

Wenn Amazon zu dir in die Schweiz liefert, haben sie dementsprechend auch für die Rücklieferlogistik gesorgt.
Du bekommst ein Rücksendeetikett welches du aufs Paket klebst und dann dementsprechend beim jeweiligen Dienstleister abgibst, bzw. eine Abholung bei dir veranlasst.

PS: hat ja nicht unbedingt was mit dem Widerrufsrecht zu tun. Kann ja auch mal ein Gewährleistungsfall eintreten
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konixo
bendonsky schrieb:
Bitte beachten: Schweizer Kunden haben KEIN Widerrufsrecht..... Das ist halt der Preis für die Nicht-EU-Mitgliedschaft.....

Was genau heisst das jetzt? Dass Amazon bei einem aus der Schweiz bestellten Artikel keine Rückgabe akzeptiert bzw. volle Rückerstattung gewährt? Oder wie jetzt?
Ich hab gegoogelt, werde aber nicht daraus schlau...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kaufst in Deutschland ein, entsprechend hast du ein "Rückgaberecht". Du bekommst also grundlegend das Geld für den Artikel und Hinversand zurück. Rückversand muss ein Händler nicht zahlen, ich vermute aber, dass Amazon es dennoch macht.

Ansonsten könnte ich als Deutschland ja in der Schweiz bestellen und hätte plötzlich dort ein Widerrufsrecht im Gegensatz zu den Schweizern. Das macht ja keinen Sinn :D
Es gilt das Recht von dem Land in dem du was kaufst, also auch den Vertrag abschließt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konixo
Das ist so nicht ganz richtig. Da die Schweiz NICHT zur EU gehört kann das in der EU geltende Widerrufsrecht NICHT angewendet werden....
 
Ich glaub ich geh einfach zum Anwalt und frag den, dann weiss ichs ganz sicher.
 
zum Anwalt wegen einer Rücksendung? Wie wärs mit dem einfachsten Weg und einfach mal Amazon kontaktieren?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konkretor und konixo
Das hat nichts mit der EU zu tun..
Oder gelten seit neuestem für Nicht-EU-Bürger nicht mehr die Rechte des jeweiligen Staates, wenn sie sich dort befinden oder dort einkaufen?

konixo schrieb:
Ich glaub ich geh einfach zum Anwalt und frag den, dann weiss ichs ganz sicher.
Den Gang kannst du dir sparen:
Jemand mit der Wohnhaft in der Schweiz hat in Deutschland ein Auto gebraucht gekauft.
Auto hat einen Defekt innerhalb der Gewährleistung
Person geht zu Händler, der sagt: Du hast keine Gewährleistung, weil du nicht in Deutschland wohnst.
Person geht zum Anwalt, der dem Händler dann ein Schreiben schickt, dass es egal ist, wo der Käufer wohnt, da der Sitz des Händlers in Deutschland ist und Überraschung, es gilt entsprechend deutsches Recht.


Du bist also nicht der erste Mensch, der für sowas einen Anwalt bemüht. Aber ist dein Geld :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: konixo
vielleicht sagst Du uns welches Notebook du kaufen möchtest......
Ergänzung ()

In der Schweiz gibt es KEIN Widerrufsrecht ist meine Aussage...... ich weiß das aufgrund meines Jobs....
 
Zuletzt bearbeitet:
bendonsky schrieb:
In der Schweiz gibt es KEIN Widerrufsrecht ist meine Aussage...... ich weiß das aufgrund meines Jobs....
Ist ja ganz toll. Hat nämlich keiner bestritten, sondern wurde bereits erwähnt.
Er bestellt es aber dennoch nicht in der Schweiz.. Sondern bei Amazon.DE(UTSCHLAND)
 
nun ja.... wie Amazon das handhabt interessiert mich nicht, da ich diesen Laden in keinster Weise auch nur irgendwie unterstütze. Wie auch immer, es hätte mich aber schon interessiert welches Gerät hier nun zur Debatte steht....
 
Zurück
Oben