Notebook Wandlung möglich?

Halema

Lt. Commander
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Hi Leute!

Mich nervt z.Z. mein Notebook. Normalerweise wäre ich nicht so pingelich, aber anscheinend ist die Qualität des Notebooks und des Services mies.

Ich habe mir im Mai 2010 ein Alienware m11x R1 gekauft. Bisher war ich super zurfrieden, nur dann kam der erste Defekt. Beide Scharniere waren gebrochen. Ein Anruf bei Alienware versprach sofortigen Austausch, dann wurde der Auftrag verschlammt und aus dem Service am nächsten Arbeitstag wurde nichts. Zwei Tage fand ich dann trotzdem ok. Es wurde dann das Display mit Displaygehäuse getauscht

Nach der ersten Reparatur klapperte die Leiste oberhalb der Tastatur. Außerdem fielen zwei Monate später der Gummiabstandshalter zwischen Handballenauflage und Display ab, sowie ein Gummifuß auf der Unterseite. Irgendwie hatte die Servicefirma ein paar Probleme und aus dem Service am nächsten Arbeitstag wurden dann 8 Tage. Und jeden Tag hat mich ein Techniker angerufen und mir mitgeteilt, dass er doch nicht kommt (Oder er wollte um 15 Uhr kommen, kam aber nie). Ich kann doch nicht meinen Arbeitstag mehrere Tagen hintereinander an den Techniker anpassen. Es wurde Handballenauflage, Gehäuserahmen und Leiste getauscht.

Jetzt weitere 4 Monate später fiel ein anderer Gummifuß ab, so dass die Bodenplatte getauscht werden soll. Damit hätte ich schon ein komplett neues Gehäuse bekommen. Dell will aber keinen Techniker rausschicken, so dass ich die Platte selber wechseln soll. Erst sollte jemand kommen, dann einen Anruf später doch nicht.

Ich bin ein wenig genervt, weil dauernd Kleinigkeiten am Gerät defekt sind und auch der Service am nächsten Arbeitstag nicht funktioniert. Für ein 999 EUR Gerät + 240 EUR Service ist das ärgerlich.

Mediamarkt hat mir am Telefon gesagt, dass man ein Wandlung probieren könnte. Es wäre aber besser, wenn eine vierte Reparatur anstehen würde.

Dell schrieb mir folgendes:
Was einen Austausch des Geraets angeht, da muessen Sie sich jedoch an Media Markt wenden, den Kaufvertrag haben Sie laut unserer Datenbank mit denen gemacht und nicht direkt mit uns.

Daher werden Anliegen wie Geldzurueckgabe und Austausch des Systems beim direkten Verkaefuer geregelt.

Wir koennen Ihnen leider keinen Austausch anbieten.

Was denkt ihr? Sind das wirklich nur Kleinigkeiten oder soll ich eine Wandlung probieren? Oder lieber doch warten und eine vierte Reparatur abwarten? Ist das eine indirekte Bestätigung von Dell, dass eine Wandlung möglich ist?

Getauscht wurden:
Display
Displaygehäuse
Scharniere
Handballenauflage
Gehäuserahmen
Infoleiste
ausstehend: Bodenplatte

Ich würde mich über eure Antworten freuen

Danke und Gruß
Dennis
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja klar, Du kannst nach den endlosen Reparaturversuchen jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten und Dein Geld zurückverlangen oder die ersatzweise Lieferung eines neuen Gerätes ! Den Austausch gegen ein neues Gerät hättest Du schon gleich verlangen können; Reparaturversuche durch den Hersteller musst Du nicht akzeptieren. Die Händler verweisen gerne auf die Garantie des Herstellers, um Ihre Haftung für Sachmängel abzuwehren.

Allerdings, wie Dell korrekterweise Dir gechrieben hat: Dein Vertragspartner ist der Händler, der haftet gaz alleine für die Sachmängel (Gewährleistung) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch; Dell haftet nur für die Garantie, das ist freiwillige Herstellerfunktionsgarantie im Rahmen der von Dell festgelegten Bedngungen.
 
Bei Mediamarkt wurde mir nur gesagt, dass die nicht wissen, ob ein Wandel möglich ist. Das Gerät wird eingeschickt und denen wird dann mitgeteilt, welche Möglichkeiten es gibt. Es wurde viel getauscht, aber defekt waren nur die Scharniere, Leiste und Gummiteile. Insgesamt vier unterschiedliche Komponten in drei Serviceaufträgen. Bin ich vielleicht doch zu pingelich, weil das zu viele Kleinigkeiten sind?

Es könnte halt sein, dass die Wandlung abgelehnt wird.
 
Es gibt keine Wandlung mehr und das schon seit fast einem Jahrzehnt.

Ob der Käufer hier bereits das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag hat, ist fraglich, denn dafür müsste ein Sachmangel bei Gefahrübergang (=i.d.R. die Übergabe) vorliegen und der Verkäufer müsste wenigstens zweimal erfolglos versucht haben, nachzubessern.

Darüber hinaus muss der gerügte Sachmangel auch erheblich sein.

So eindeutig wie weiter oben geschrieben wurde, ist die Sache also nicht.
 
Halema schrieb:
Bei Mediamarkt wurde mir nur gesagt, dass die nicht wissen, ob ein Wandel möglich ist. Das Gerät wird eingeschickt und denen wird dann mitgeteilt, welche Möglichkeiten es gibt.


Am Besten gibst Du Deine Forderung dem Händler schriftlich (per Fax mit Sendebestätigung) oder persönlich und läßt Dir das Schreiben quittieren.

Dann warte ab, wie er reagiert !

Im übrigen hat der Händler Dir auch alle Deine bisher angefallenen Kosten zu ersetzen, zum Beispiel Deine Fahrtkosten, um das Gerät wegen der Sachmängel zu ihm zu bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Doc Foster: Das ist es ja. Eindeutig ist das nicht. Aber soll ich es versuchen? Wie stehen die Chancen?

Das Gerät ist technisch super, aber das Gehäuse leider nicht. Die Aussagen der Dell Mitarbeiter driften auch auseinander. Der eine sagte, dass die neue Revision hochwertiger ist, der andere sagte, dass das Abfallen der Gummiteile normal sei.
 
Halema schrieb:
@Doc Foster: Das ist es ja. Eindeutig ist das nicht. Aber soll teich es versuchen? Wie stehen die Chancen?

Das Gerät ist technisch super, aber das Gehäuse leider nicht. Die Aussagen der Dell Mitarbeiter driften auch auseinander. Der eine sagte, dass die neue Revision hochwertiger ist, der andere sagte, dass das Abfallen der Gummiteile normal sei.

Nun ja, das Abfallen der Gummiteile ist nicht normal; entweder sind die in der Lage, die so zu befestigen, dass die nicht mehr abfallen, oder das ist eben ein dauerhafter Mangel; wenn die dafür die Bodenplatte austauschen müssen, ist der Mangel ja bewiesen; dann verlange, dass sie das Gerät zurücknehmen.

Aber nochmal: Das hat Dein Media-Markt vor Ort zu entscheiden, und nicht Dell oder sonst wer ! Du hast mit niemand anderem einen Vertrag !
Ergänzung ()

Doc Foster schrieb:
Es gibt keine Wandlung mehr und das schon seit fast einem Jahrzehnt.

Klar gibt es die Wandlung nicht mehr; aber dafür gibt es das Rücktrittsrecht vom Vertrag und das meint der TE ja damit !
 
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Wie schaut es mit dem Zeitwert aus? Auf verschiedenen Seiten wird geschrieben, dass die Händler nur die restlichen Monate auszahlen (Kaufpreis /36 Monate *restliche Monate). Ist das rechtens? Was kann ich von den 999 EUR noch erwarten? Gebrauchte Geräte gehen bei ebay für 650 EUR weg, aber der Zeitwert wäre nur 550 EUR?

Dann könnte ich das besser reparieren lassen.
 
Ja, beim Rücktritt vom Vertrag kann der Verkäufer gezogene Nutzungen vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen.

Aber wie schon geschrieben, müssen die o.g. Bedingungen für den Rücktritt vom Vertrag erfüllt sein, lass dir da von matamoras keinen Bären aufbinden, denn er verbreitet hier viel Halbwissen.

So wie ich deinen Beitrag oben verstehe, hast du dich bisher immer direkt an Alienware gewendet und damit hat der Verkäufer bisher noch überhaupt nicht nachgebessert.

Ein Rücktritt scheidet damit schon mal grds. aus.

Darüber hinaus bezweifle ich, dass sich der Verkäufer vom Hersteller "verschlimmbesserte" Mängel zurechnen lassen muss, wenn dessen Bemühungen nicht von ihm ausgegangen sind.

Er (der Verkäufer) haftet nur für Sachmängel, die bereits bei Übergabe bestanden haben (s.o.).
Das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang muss im Zweifel der Käufer beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bisher wurde jede Reparatur von Dell direkt durchgeführt. Dafür ist der Vor-Ort-Service auch da und damit hat auch Mediamarkt geworben.

Hier z.B. steht, dass ein Zeitwert beim Rücktritt nicht rechtens ist:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1813

Was verstehst du unter "verschlimmbessert"? Lt. Dell muss es immer der gleiche Fehler sein, aber was ist, wenn erst Fuß links abfällt, dann rechts, dann links-oben? Ist das dreimal der gleiche Fehler oder unterschiedliche? Bisher wurde bei mir immer wieder nur das Gehäuse (2x Scharniere, 1 Gummifuß, Leiste, Gummiabstandshalter)repariert. Ist das eine Komponente?
 
Zuletzt bearbeitet:
Halema schrieb:
Bisher wurde jede Reparatur von Dell direkt durchgeführt. Dafür ist der Vor-Ort-Service auch da und damit hat auch Mediamarkt geworben.

Hier z.B. steht, dass ein Zeitwert beim Rücktritt nicht rechtens ist:
[//medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1813[/url]

Zeitwert ist rechtens!

Hier geht es um eine Ersatzlieferung, da darf der Händler beim mangelhaften Gerät keinen Nutzwert abziehen und der Kunde muss dann für die Ersatzlieferung noch zahlen! Das geht nicht!

Doch du willst ja vom Kaufvertrag zurücktreten und da ist Nutzwert/Zeitwertabschlag rechtens!

Ich stimme da Doc Foster zu....dass du nur hoffen kannst das Media Markt eine Gutschrift bekommt, weil wenn man wirklich objektiv schaut, war erst wirklich ein "richtiger" Mangel gewesen! (Display+Scharniere)
 
Ribery88 schrieb:
Zeitwert ist rechtens!

Hier geht es um eine Ersatzlieferung, da darf der Händler beim mangelhaften Gerät keinen Nutzwert abziehen und der Kunde muss dann für die Ersatzlieferung noch zahlen! Das geht nicht!

Doch du willst ja vom Kaufvertrag zurücktreten und da ist Nutzwert/Zeitwertabschlag rechtens!

Das ist Unsinn !

Was de TE will, ist ein funktionierendes Notebook ! Darauf hat er Anspruch: Der Händler hat das mangelhafte Notbook auf Wunsch des TE gegen eine funktionierendes neuwertiges auszutauschen

Dafür hat der TE keine Kosten zu tragen und schon gar keine Wertminderung bezüglich des retournierten Gerätes zu tragen; im Gegenteil: er kann dem Händler alle seine Kosten in Rechnung stellen: Fahrt- der Rücksendekosten, Nutzenausfall etc. etc.

Außerdem ist es nicht sinnvoll, dem TE davon abzuraten, seine Forderungen zu stellen, nur weil ein Händler, hier Media-Markt, alle möglichen Einwände haben könnte; gerade bei Mediamarkt habe ich die Erfahrung gemacht, dass man solche Dinge recht kulant behandelt und versucht, den Kunden zufriedenzustellen !

Das Schreiben von Dell bei Mediamarkt entsprechend mit vorzulegen, dürfte ebenfalls hilfeich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend verstehst du es wirklich nicht, deswegen versuche es nochmal zu erklären:

Damit überhaupt Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen, muss ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorliegen.

Das ist hier schon streitig, bzw. m.E. nicht gegeben.

Ginge man davon aber aus, dann ist für den Rücktritt grds. das Scheitern der Nacherfüllung erforderlich.

Hier hat der Verkäufer noch nicht ein einziges Mal nacherfüllt, so dass es auch an dieser Voraussetzung fehlt.

Und selbstverständlich ist auch der Wertersatz nach erfolgtem Rücktritt zulässig, vgl. §§ 437 Nr. 2, 323 I, 346 I BGB.

Weitere Kosten sind vom Verkäufer i.Ü. nur nach Maßgabe des 439 II zu erstatten, dazu bedarf es allerdings eines Nacherfüllungsbegehrens des Käufers.

Kosten, die über 439 II hinaus gehen, sind lediglich als Schadensersatz geltend zu machen und setzen ein Vertreten-müssen der Pflichtverletzung durch den Verkäufer voraus.

Also matamos,

da du augenscheinlich von Gewährleistungsrecht keinen blassen Schimmer hast, lies dich doch bitte in die Materie ein, bevor du weiter Viertelwissen verbreitest,

Danke.
 
Alles irgendwie blöd. Z.Z. tendiere ich dazu, das Gerät bis Ende der Garantie zu behalten.
 
@matamoras

Hier geht es nicht um Kulanz oder wie nett der Media-Markt ist, sondern wie die rechtliche Situation aussieht und diese hat Doc Foster detailliert beschrieben, wie sie ist.

Media-Markt hat nicht einmal selbst nachgebessert! Der Kunde hat sich selbst jedesmal an Dell gewendet, um Garantieansprüche geltend zu machen, merkst du was? Ja Garantieansprüche nicht Gewährleistungsansprüche und das versucht der Doc Foster dir klar zu machen.


Das Media-Markt das Gerät trotzdem zur Gutschrift abwickeln möchte, ist nur dass der Kunden zufrieden ist, aber der Kunde muss damit rechnen, das Wertersatz erfolgt, wenn Media-MArkt über Druck doch nochan die GS kommt!

@TE du musst selber wissen, willst du das Notebook, dann lass es reparieren, willst du es nicht kannst du nur hoffen, das Media Markt es gutgeschrieben bekommt.
 
@ DOC FOSTER

Als der TE Rat dazu suchte, ob in seinem Falle eine "Wandelung" möglich sei, hast Du in lediglich vorwurfsvoll geschrieben, Wandelung gäbe es seit mehr als 10 Jahren nicht mehr, anstatt ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu machen und ihm dann aber auch die richtigen Ratschläge zu geben ! Ziemlich arrogant, meinst Du nicht ? Was interessiert denn den TE, wie lange es eine bstimmte gesetzliche Regelng schon nicht mehr gibt ?


Im Übrien kannst Du nun noch so lange wie Du willst auf"Rücktritt vom Vertrag" herumreiten, nur weil der TE damit angefangen hat, den für sein Problem falschen Rechtsausdruck zu gebrauchen, aber eigentlich nichts anderes wollte, als für seinen mangelbehafteten Rechner einen funktionierenden zu bekommen.

Der Rat, den Du hättest geben sollten, wäre der gewesen, dass der TE hier nicht auf Rücktritt vom Kaufvertrag eingehen soll, sondern dass er wegen Sachmangel vom Händler aufgrund der Sachmängelhaftung des Händlers neuwertigen Ersatz verlangen kann .

Aber auch da hast Du von Technik in der Praxis anscheinend null Ahnung ! Wenn die Rückenplatte des Gerätes selbst nach Aussage von Dell ausgetauscht werden muss, dann lag zumindest diesbezüglich dieser Mangel schon beim Kauf vor !

Also, was für einen Unsinn redest Du denn dann, wenn Du ständig von Rücktritt vom Vertrag und an einem Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung geen den Händler aufgrund Sachmängelhaftung vorbei redest? Hier geht es darum, dem TE einen Ratschlag zu geben, wie er ein "mangelbehaftetes Montagsgerät" ersetzt bekommt und nicht darum, juristische Theoreme ad absurdum zu diskutieren !

Mit dem von Dell bestätigten Sachverhalt kann der TE auf alle Fälle zumindest einmal versuchen, sein Gewährleistungsrecht auf kostenlosen Ersatz durch ein mangelfreies Neugerät gegenüber Media Markt geltend zu machen; die Vorlage des Schreibens von Dell dabei dürfte zusätzlich hilfreich sein ! Was soll der Quatsch, ihm das mit unsinnigen Argumenten von vorn herein ausreden zu wollen ?

Wenn der Händler dann partout nicht darauf eingeht, dann kann der TE immer noch die Flinte ins Korn werfen, weil Klagen bei so einer geringen Sache natürlich auch unsinnig wäre; aber es ist nicht gesagt, dass der Händler nicht darauf eingeht ! Für einen Händler sind letztlich zufriedene Kunden die beste Werbung.

Zudem entstehen für den Mediamarkt in diesem Falle gar keine Kosten; durch das Eingeständnis von Dell kann der Mediamarkt sich wiederum an seinem Vorlieferanten bzw. am Hersteller Dell selbst schadlos halten !

Du hast wohl zu viel juris prudenz studiert und vergessen, dass Probieren meist über Studieren geht !!!

Ribery88 schrieb:
@matamoras

Hier geht es nicht um Kulanz oder wie nett der Media-Markt ist, sondern wie die rechtliche Situation aussieht und diese hat Doc Foster detailliert beschrieben, wie sie ist.

Ja, deshalb auch für Dich noch einmal zum mitschreiben:

Das Gerät ist noch keine 6 Monate alt ! Der TE kann die Sachmängelaftung des Händlers in Anspruch nehmen, weil nachgewiesener Maßen, nämlich durch Schreiben von Dell, zumindest ein gravierender Sachmangel schon beim Kauf vorgelegen hat, nämlich die offensichtlich fehlerhafte Rückplatte, die zumindest ausgetauscht werden muss !

Der TE hat die Bestätigung von Dell und außerdem ist der TE nicht beweispflichtig, sondern der Händler müßte sich entlasten !!! Von den anderen Problemen mit diesem Rechner enmal ganz zu schweigen !

Dem TE steht der Anspruch zu, dass der Händler das Gerät wegen des nachgewiesenen Sachmangels gegen ein neuwertiges gleiches Gerät umtauschen muss ! Das Gerät ist ein aktuelles Modell und lieferbar, deshalb kann der Händler sich gegen einen Umtauschwunsch des TE auch nicht auf Reparaturversuche hinausreden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, mir fehlt ehrlich gesagt die Geduld, mit dir Rechtsfragen zu diskutieren, da du, wie gezeigt, keinen blassen Schimmer von der Materie hast.

Dank Schlaumeiern wie dir rennen Leute in Unwissenheit herum und fordern Dinge, die ihnen nicht zustehen.

Probieren kann man natürlich alles, aber wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, dann wollte er wissen, welche Rechte er hat und nicht, was vielleicht möglich wäre (theoretisch könnte man beim Verkäufer ja auch mal nach 1000 kg Gold fragen...) kann hier niemand ohne Glaskugel beantworten.

Auf das restliche, reichlich unsinnige Gebrabbel gehe ich gar nicht ein, solange du dir nicht die Mühe machst, meine Beiträge zu lesen und in irgendeiner Form inhaltlich darauf zu reagieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Doc Foster

Ich verstehe schon, dass Du diese Plattform wohl brauchst, Dich selbst zu produzieren, und wohl weniger, um Ratsuchenden wirklich zu helfen !
 
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@matamores: Das Gerät wurde im Mai 2010 gekauft. Die Probleme fingen erst im zweiten Jahr an. Ich wäre also in der beweispflicht. Außerdem ist das m11x R1 nicht mehr lieferbar. Das aktuelle Modell wäre R3.
 
matamoras schrieb:
@ DOC FOSTER

Aber auch da hast Du von Technik in der Praxis anscheinend null Ahnung ! Wenn die Rückenplatte des Gerätes selbst nach Aussage von Dell ausgetauscht werden muss, dann lag zumindest diesbezüglich dieser Mangel schon beim Kauf vor !

Also, was für einen Unsinn redest Du denn dann, wenn Du ständig von Rücktritt vom Vertrag und an einem Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung geen den Händler aufgrund Sachmängelhaftung vorbei redest?

Wenn der Händler dann partout nicht darauf eingeht, dann kann der TE immer noch die Flinte ins Korn werfen, weil Klagen bei so einer geringen Sache natürlich auch unsinnig wäre; aber es ist nicht gesagt, dass der Händler nicht darauf eingeht ! Für einen Händler sind letztlich zufriedene Kunden die beste Werbung.

Zudem entstehen für den Mediamarkt in diesem Falle gar keine Kosten; durch das Eingeständnis von Dell kann der Mediamarkt sich wiederum an seinem Vorlieferanten bzw. am Hersteller Dell selbst schadlos halten !

Ja, deshalb auch für Dich noch einmal zum mitschreiben:

Dem TE steht der Anspruch zu, dass der Händler das Gerät wegen des nachgewiesenen Sachmangels gegen ein neuwertiges gleiches Gerät umtauschen muss ! Das Gerät ist ein aktuelles Modell und lieferbar, deshalb kann der Händler sich gegen einen Umtauschwunsch des TE auch nicht auf Reparaturversuche hinausreden !

Hmmm also ich lebe im Jahr 2011 und das Gerät wurde im Jahr 2010 gekauft.....hmmm wer ist jetzt nochmal in der Beweispflicht?

Ich würde sagen, du solltest anfangen die Beiträge richtig zu lesen!
 
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