>Notebooksbilliger Gewährleistung oder Garantie?

jan.mue

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Hallo zusammen,

ich habe einen defekt an meinem Notebook. Deshalb habe ich beim Kundenservice von notebooksbilliger angerufen und gesagt, dass ich von der gesetzlichen Gewährleistung (6 Monate) Anspruch nehmen möchte, die allerdings in den nächsten zwei Wochen abläuft.
Der Mitarbeiter sagte mir daraufhin allerdings, dass es mehr Sinn mache, das Notebook direkt zum Hersteller (Acer) zu schicken, da dies schneller gehen würde und somit die Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen. Mein Problem sind meine Bedenken, dass Acer den Garantiefall zurückweißt und ich meinen Gewährleistungsanpruch verliere (vor allem wegen der Beweislastumkehr). Außerdem dauert es ca. 6 Wochen, falls ich das Notebook an notebooksbilliger sende (laut Mitarbeiter). Habt ihr ein paar Tipps für mich oder einen ähnlichen Fall gehabt?

MfG Jan
 
Was ist denn defekt?
Du hast den defekt an dem Datum gemeldet. Also kannst du dich auf dieses Datum auch beziehen. Wenn es jetzt 6 Wochen bei Acer vergammelt kannst du ja nichts dafür.
 
Schicks zu Notebooksbilliger. Es gilt das Datum an dem du den Fall eröffnest!
Die kümmern sich dann schon drum, dass du es funktionierend wieder zurück bekommst.
Wichtig wäre noch zu wissen, was defekt ist?
 
Das ist nicht unüblich.

Desweiteren ist es eine Empfehlung des Sachbearbeiters, den Vorgang so auszuführen.

NBB hat natürlich keine eigene Werkstatt etc.
RMAs werden dort lediglich qualifiziert und dann an die Hersteller oder Servicepartner weitergeleitet.
Wenn du direkt über den Hersteller gehst, ist das ganze in der Regel vielleicht eine Woche schneller als wenn du über NBB gehen würdest.

An dem Anspruch selber ändert sich recht wenig. Wichtig ist ja WANN du diesen Schaden aufgezeigt hast. Wenn Acer sagt es sei z.B. Selbstverschulden...dann ist es egal ob du über NBB gehst oder direkt über Acer. Du hättest einfach keinen Anspruch. Da zieht dann auch keine Beweislastumkehr.
 
Wenn Acer sagt, es wäre Selbstverschulden, muss Acer dieses auch nachweisen innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum.

Letztlich ist es egal, zu wem du das Notebook schickst, Hauptsache es geschieht bevor die Beweislastumkehr eintritt.
 
Der Mitarbeiter sagte mir daraufhin allerdings, dass es mehr Sinn mache, das Notebook direkt zum Hersteller (Acer) zu schicken, da dies schneller gehen würde und somit die Hersteller-Garantie in Anspruch zu nehmen.
Er hat Recht. Für NBB macht das mehr Sinn, weil sie damit dann nix am Hut haben

Letztlich ist es egal, zu wem du das Notebook schickst, Hauptsache es geschieht bevor die Beweislastumkehr eintritt.
Nein ist es nicht. Bei Garantie haste nix mit Beweislastumkehr.

Würde auf jedenfall zum Händler schicken, allein schon weil du nach der dritten Reparatur dann dein Geld zurückverlangen kannst. Hatte auch mal ne defekte Taste + Deckel war schief (schon bei Lieferung) + Windows fuhr nicht hoch. Ich sollte da auch direkt zum Hersteller meinte der Händler.
Der Hersteller meinte "also wenn Windows nicht hochfährt müssen sie das neu installieren, da haben wir nix mit zu tun, Deckel ist schief? Naja aber das Gerät ist ja dennoch einwandfrei nutzbar! Einschicken wegen einer defekten Taste wäre auch Unverhältnismäßig.."

angerufen und gesagt, dass ich von der gesetzlichen Gewährleistung (6 Monate) Anspruch nehmen möchte, die allerdings in den nächsten zwei Wochen abläuft.
Schreibe denen ne email oder Einschreiben. Was am Telefon gesagt wurde weiß später niemand mehr und kann nicht bewiesen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnellen Antworten! Am Bildschirm treten Verdunklungen auf und ich befürchte, dass dies immer schlimmer werden wird. Auch sind mittlerweile zwei etwas hellere Flecken aufgetaucht... Selbstverschuldung sollte eigentlich in dem Fall hinfällig sein.
 
Acer hat in den letzten Jahren wirklich viel in die RMA Abteilung investiert.

Ich würde mich einfach einmal mit dem Support in Verbindung setzen und das Problem schildern. In der Regel geht dann alles recht flott.

Meine Erfahrungen sind da eigentlich durch die Bank recht gut.
 
@Ilsan
Ich habe Garantie nirgends erwähnt, das ist deine Interpretation.

Garantie ist ein frei bestimm und definierbare Leistung des Herstellers, hier greift aber die gesetzliche Gewährleistung, bei der die Beweislastumkehr sehr wohl ausschlaggebend ist.

In der Garantie kann alles mögliche an Leistungen ausgeschlossen sein, zum Beispiel Displayschaden, also nicht auf das verlassen, was der Hersteller verspricht, sondern auf die Gewährleistung gegenüber dem Händler, die ist nämlich gesetzlich geregelt.
 
Moinsen,

ist die gesetzliche Gewährleistung nicht 2 Jahre, nach einem halben Jahr (oder ist es ein Jahr) dreht sich nur die Beweislast? (sprich, ab dann musst Du nachweisen, dass der Fehler schon immer bestand!?)

MfG

BMB
 
Also ich sehs auch so, schicks zu Notebooksbilliger. Dann dauerts vielleicht ne Woche länger,
aber du hast keinen Stress damit. Andererseits: Gewährleistungsanspruch hast du in der
Regel eh nur dann, wenn der Fehler bei der Übergabe der Sache, also beim Kauf, schon
vorhanden war, und nur das muss der Händler beweisen in den ersten 6 Monaten und du in
den folgenden 18. Wenn das Gerät beim Kauf keine Fehler aufwies bzw. den Spezifikationen
enstprochen hat, ist es warscheinlich sowieso kein Gewährleistungsfall.

Der Kundenbetreuer liegt also nicht ganz falsch, wenn er dir empfiehlt, das selbst abzu-
wickeln. Aber im Endeffekt ist es ja deine eigene Entscheidung. Beides ist möglich.
 
Es ist eben nicht Beides möglich. Das Problem dabei ist das der Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer besteht, nicht aber gegenüber Acer (hier bestehen maximal Herstellergarantien). Sicherlich kümmern sich die Hersteller ebenfalls darum, aber rein rechtlich besteht kein Anspruch. Sollte bei Acer etwas schief gehen und sie anderer Meinung sein als Du, dann hast Du ein Problem, denn die Gewährleistungsansprüche kann man nicht gegen Dritte geltend machen, sondern lediglich gegenüber der Vertragspartei.

Hier mal ein paar mehr Informationen: http://www.n-tv.de/ratgeber/Immer-erst-zum-Haendler-bringen-article10114541.html
 
Der Kundenbetreuer liegt also nicht ganz falsch, wenn er dir empfiehlt, das selbst abzu-
wickeln..
Nein er liegt goldrichtig aus der Sicht seines Arbeitgebers. Ich wette der Mitarbeiter hat dem Kunden sicherlich auch nicht gesagt dass er auf der deutlich sicheren Seite ist wenn er es über die Gewährleistung macht. Das ist pures abwimmeln, nicht mehr und nicht weniger und wird quasi überall heute (leider) so gemacht.
Ein Uhrenmacher hat auch mal die Antenne meiner Funkuhr geschrottet, er meinte auch, ich solle mich an den Hersteller wenden, der könnte das vielleicht auf Garantie beheben. Obwohl die Antenne bevor ich meine Uhr abgegeben habe noch funktioniert hat.. Interesiert mich doch net ob der Hersteller das vielleicht gratis machen kann wenn ich daran trete, wenn der Typ wegen Unfähigkeit was schrottet so hat er für den Schaden aufzukommen.. Ist in etwa so als wenn man das Notebook des Kumpels schrottet und dann sagt "bis doch versichert, hol dir das Geld von deiner Versicherung wieder!"
Würde ich mich nicht drauf einlassen. Wenn man Gewährleistung hat, immer über die Gewährleistung regulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte auch bedenken abgewimmelt zu werden. Um auf der sicheren Seite zu stehen werde ich das Notebook direkt zum Händler senden, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Die zusätzliche Zeit muss ich dann wohl in Kauf nehmen.

Ich danke euch für die Hilfe! :-)
 
Du kannst denen auch eine Frist setzen bis wann sie das Problem behoben haben müssen. Würde hier 2 maximal 3 Wochen Zeit geben.
Würd ich aber schon zu Anfang machen, also genauer gesagt "jetzt"
 
:D Das probier mal mit der Frist.

Wunschdenken sage ich da nur. Da wird niemand drauf eingehen. Das ist von zu vielen Faktoren abhängig. Außerdem gibt es keine Rechtsgrundlage die dir eine Bearbeitung in X Tagen zusichert (Premium Services mal außen vor..)
 
direkt zum Hersteller (Servicepartner findest du im Internet oder auf der Hersteller Seite)
dann hast das Teil in ein bis zwei Wochen wieder - schon zig mal bei Acer gemacht.
Wohin du es schickst ist vollkommen unerheblich (außer die Zeit)
Gewährleistung ist das was der Verkäufer 2 Jahre bieten muss, Garantie der Hersteller (meist 1 Jahr)
Ruf bei deren Hotline an, lass dir ne RMA und ein Label zuschicken und ab dafür. ;)
 
founti schrieb:
:D Das probier mal mit der Frist.

Wunschdenken sage ich da nur. Da wird niemand drauf eingehen. Das ist von zu vielen Faktoren abhängig. Außerdem gibt es keine Rechtsgrundlage die dir eine Bearbeitung in X Tagen zusichert (Premium Services mal außen vor..)

"nicht drauf eingehen" lol. Sorry aber das ist Bullshit. Der Gedanke dahinter ist eher den Händler in Verzug zu setzen und dafür musst du so oder so eine "angemessene Frist" setzen. Kannst du von mir aus auch machen wenn dein Gerät schon 10 Wochen weg ist oder wartest noch weitere 10 Wochen oder du setzt denen von Anfang an eine angemessene Frist. 2 Wochen sind imo aber recht kurz, denke mit 4 sollte man auf der sicheren Seite sein.
Letztendlich wird das dann ein Gericht bewerten, da muss der Händler dann aber auch Argumente vorbringen wieso er es innerhalb von 4 Wochen nicht geschafft hat. Es ist daher sinnvoll gleich zu Beginn eine Frist zu setzen damit man nicht ewig auf das Gerät wartet.

Außerdem gibt es keine Rechtsgrundlage die dir eine Bearbeitung in X Tagen zusichert
Gibt es nicht, aber ebenso wenig gibt es eine Rechtsgrundlage dass sich der Händler zig Monate Zeit lassen kann damit. Die Frage ist nur wielange man als Kunde warten will. Der Händler kann sich auch 2 Jahre Zeit lassen, solange du keine Frist gesetzt hast hat er nix zu befürchten.
 
IMMER über den Verkäufer als Nachweis des Problems, falls die Behebung 3 Mal fehlschlägt und du zurücktreten willst. beweislastumkehr verzögert sich für diesen expliziten Defekt damit (afair 3 Monate für den explizit selben Defekt).
*edit: klar wollen die da außen vor bleiben. Kostet auch nir Geld, der dämliche Kundenservice :D
 
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