Notebooksbilliger rma dauer

Easy1991

Lt. Commander
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Hey, in meinen Rechner ist das mainboard ausgefallen und warte schon 2 Wochen darauf, nun schrieb ich notebooksbilliger an wie lange es noch dauern wird, die Antwort kam dazu es Moment etwas dauert und ich falls ich nichts höre nochmal in 5 Wochen schreiben solle, fast 2 Monate soll ich warten, was ich schon überzogen finde, da ich gerne meinen Rechner wieder benutzen will, so zu meiner Frage, wie lang darf eine Reparatur den dauern? Gelesen hab ich das ich nach 4 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten darf, wenn ich ihnen eine Frist setze, hat jemand damit schon Erfahrung gemacht ?
 
So eine RMA über den Hersteller kann schon lange dauern...
 
Das kann auch länger als einen Monat dauern, wenn der Verkäufer den langen Zeitraum objektiv begründen kann, eben z.B. wegen der Reparatur beim Hersteller, dann liegt das Recht auf seiner Seite.

Service geht natürlich anders, die meisten würden wohl einfach ein Austauschgerät schicken und die RMA im Hintergrund mit dem Hersteller klären und sich darüber die Kosten wieder reinholen.
 
Malaclypse17 schrieb:
Service geht natürlich anders, die meisten würden wohl einfach ein Austauschgerät schicken und die RMA im Hintergrund mit dem Hersteller klären und sich darüber die Kosten wieder reinholen.
Nö. Macht so gut wie kein Händler "freiwillig". Selbst Amazon verweist inzwischen (nach den ersten 14/30 Tage) erst einmal auf den Hersteller und eine entsprechende Abwicklung. Da musst du je nach Support-Mitarbeiter dann schon einiges an Druck aufbauen, bis dir Amazon das klassische "Wir senden dir was neues, du sendest das alte dann zurück" oder "Sende es uns zurück und wir erstatten es dir" anbietet.
 
Und bis das Recht "gesprochen ist" hast du dein repariertes Gerät schon zurück :)

In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Wird diese Dauer überschritten, muss der Verkäufer darlegen, dass die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen (nicht: reparateurbezogenen) Kriterien länger dauern durfte.
Der zweite Teil ist halt auch relevant.

Wenn etwas innerhalb der Widerrufsfrist kaputt ist, halt immer widerrufen.
 
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