Hi,
ich hätte eine rechtliche Frage.
Es geht um die Surf Flat Option des Mobilfunkanbieters Congstar. Laut verschiedenen Posts im Internet sollen das aber auch einige andere Anbieter so handhaben. (Hab ich nicht geprüft.)
In der Preisliste (Link) werden ausdrücklich Anwendungen/Funktionen wie
Auf der Bestell-Seite wird bei den Tarif-Optionen nichts dazu erwähnt. Selbst ein Klick auf "mehr Details" ändert daran nichts.
Auf der normalen Webseite findet man dazu also keinen einzigen Hinweis.
Was meint ihr?
Ist so eine Einschränkung rechtlich zulässig? Vorallem steht diese nur in der Preisliste! In den AGBs konnte ich dazu nichts finden.
Wie würde möglicherweise ein Gericht urteilen?
Danke
ich hätte eine rechtliche Frage.
Es geht um die Surf Flat Option des Mobilfunkanbieters Congstar. Laut verschiedenen Posts im Internet sollen das aber auch einige andere Anbieter so handhaben. (Hab ich nicht geprüft.)
In der Preisliste (Link) werden ausdrücklich Anwendungen/Funktionen wie
ausgeschlossen.VoIP, BlackBerry-Nutzung, Peer-to-Peer und Instant Messaging sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Auf der Bestell-Seite wird bei den Tarif-Optionen nichts dazu erwähnt. Selbst ein Klick auf "mehr Details" ändert daran nichts.
Auf der normalen Webseite findet man dazu also keinen einzigen Hinweis.
Was meint ihr?
Ist so eine Einschränkung rechtlich zulässig? Vorallem steht diese nur in der Preisliste! In den AGBs konnte ich dazu nichts finden.
Wie würde möglicherweise ein Gericht urteilen?
Danke