NZXT Kraken Z53 defekt austausch ist aber keine Neuware. Was kann ich tun?

illskillz

Cadet 2nd Year
Registriert
Sep. 2020
Beiträge
20
Hi Leute,

erstmal sorry wenn das Thema hier nicht rein passt, einfach verschieben wenn dem so ist.

Folgende Situation, meine Kraken war ab einer Pumpengeschwindigkeit von 60% und aufwärts laut, ein sehr stark hörbares Summen was mit Erhöhung der Geschwindigkeit immer stärker wurde.
Also habe ich NZXT angeschrieben und diese haben mir im Austausch gegen meine 3 Monate junge Kraken eine scheinbar generallüberholte zugeschickt. Jedenfalls war diese definitiv nicht mehr original verpackt, Folien waren nicht perfekt angebracht und Zubehör hat auch gefehlt (zwar nur Schrauben, aber trotzdem).
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das einfach so hinnehmen soll oder aber auf eine neue Kraken bestehen soll?
Ich habe die Kraken noch nicht angeschlossen falls das eine Rolle spielen sollte.

Danke euch im voraus für die Anworten!
 
Hast du denn eine neue unbenutzte z53 hingeschickt?

Wie kommst du auf die Idee, dass du Anspruch auf eine neue hast?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Drewkev, coasterblog, andimo3 und eine weitere Person
DuckDuckStop schrieb:
Wie kommst du auf die Idee, dass du Anspruch auf eine neue hast?
Bei Gewährleistung ist das mMn der Fall. Da OP aber die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen hat, kann der diese entsprechend diktieren - und auch eine Generalüberholte liefern.
 
Wenn daran bis auf die nicht perfekt aufgeklebte Folien und der fehlenden Schrauben keine Gebrauchsspuren zu sehen sind und das Teil einwandfrei läuft, sehe ich eigentlich keinen Grund hier zu reklamieren. Falls du die Schrauben brauchst, würde ich natürlich den support um welche bitten.
Man kann ja nicht jede Retoure direkt in den Müll werfen, nur weil da jemand schon die Folie abgezogen hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TouchGameplay und micha`
Wird NZXT wohl auch so in seinen Garantie Bedingungen vermerkt haben, da kann man nix machen ist je nach Herstellerregelung in Ordnung.
 
Lief das über Gewährleistung oder Garantie?

Grundsätzlich hast du eine gebrauchte eingeschickt und bekommst eine Generalüberholte (weiss niemand) oder eine nicht mehr oder noch nie komplett verpackte als Ersatz.
Das ist vollkommen okay so.
Warum solltest du auch Anspruch an eine neue und originalverpackte haben?
Du gibst ja auch eine gebrauchte zurück.

Bei solchen Fragen immer auch Mal auf die andere Seite schauen und sich in die Lage des Gegenübers versetzen.

Du verkaufst die Produkte. Ein Kunde gibt eine 3 Monate alte Ware zurück, augenscheinlich kein großer Defekt (Geräuschpegel ist hoch) mit einem unter 10€ Aufwand leicht zu reparieren.
Nun hast du drei Monate alte, voll funktionstüchtige Ware.
Soll die nun weg geschmissen werden? Oder willst du sie verschenken?
Nein, du versucht noch wirtschaftlich was daraus zu bekommen.
(Wenn wir jetzt sagen, dass es ökologisch auch Sinn macht liegen wir richtig, in den aller meisten Fällen wird das in der Elektrobranche nicht das ausschlaggebende Kriterium sein, wenn wir mal ehrlich sind).
Also wird diese voll funktionstüchtige und kaum genutzte Ware, als Austauschprodukt wieder weiter gegeben.
Genau das ist das was richtig ist.
Du kannst eben nicht verlangen komplette Neuware zu erhalten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cyberpirate
Zurück
Oben