"Kein Blockieren: Solange eine Webseite oder ein Internetdienst legale Inhalte anbietet, sollte es einem Provider nicht gestattet werden, das Angebot zu blockieren."
Wie das genau geregelt werden soll, würde mich interessieren.
Im Augenblick reicht ja in der Regel die bloße Behauptung durch einen (angeblichen) Rechteinhaber, dass es illegal ist, und es wird mehr doer weniger freiwillig blockiert oder gelöscht.
Aber wirklich feststellen, ob etwas illegal ist oder nicht, kann doch eigentlich nur ein Gericht in einem ordentlichen Verfahren. Auch ein Polizist oder ein Richter in seinem stillen Kämmerlein kann nicht einfach festlegen, dass etwas illegal ist und erst recht keine Privatperson oder ein Unternehmen.
Der saubere Weg wäre also, dass nur nach einem ordentlichen Gerichtsurteil gesperrt oder gelöscht werden kann. Oder, wenn es z.B. wegen drohendem Schaden eilig ist, erstmal per einstweiliger Verfügung, der aber in jedem Fall ein Gerichtsprozess folgen muss, der sie bestätigt oder wieder aufhebt.
Oder der andere Weg, wenn gar nicht der Provider angegangen wird, sondern derjenige, der die Inhalte Verantwortliche (Uploader). Der kann ja (zumindest in Deutschland, keine Ahnung was das Gegenstück in den USA wäre) per Abmahnung aufgefordert werden, den Inhalt aus dem Netz zu nehmen. Dann kann der entscheiden, ob er freiwillig einlenkt, oder mit der Sache vor Gericht geht.
Aber die Mode, mit sowas pauschal ganz an Gerichten vorbei zu gehen, finde ich sehr bedenklich. Und genauso den Trend, gar nicht zu versuchen, den eigentlich Verantwortlichen zu belangen, sondern nur die Provider in den Pflicht nimmt. Das ist wahrscheinlich bequemer, aber doch nicht im Sinne eines Rechtsstaates. Störerhaftung hin oder her, aber das erste und oberste Ziel muss doch immer sein, den eigentlichen Täter zur Verantwortung zu ziehen.