Ballermannbaby
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Ode an die Schweigepflicht Teil 1
Ode an die Schweigepflicht: Die Wahrheit und das, was man sehen will…
In der heutigen Zeit stellt sich des öfteren die Frage, wozu der Mensch fähig ist. Da werden im Irak Zivilisten auf den Verdacht einer Verletzung einer Konvention hin von einer Nation ermordet (siehe Raketenangriff auf ein ziviles Gebäude, indem sich der Vermutung nach Saddam Hussein befunden haben soll), da werden vom aussterben bedrohte Wale zu Genusszwecken getötet, die Umwelt wird ohne Bedenken verschmutzt. Rechtsradikale mit klaren Gewalttendenzen können frei unter uns leben, immer mehr Kinder werden misshandelt und sexuell missbraucht. Mit Sicherheit eins der schlimmsten Verbrechen, daß ein junges Leben zerstört. Und noch immer werden tagtäglich Kinder missbraucht…
Gerade in der heutigen Zeit besonders nach dem Fall des Toten Pascals in Saarbrücken, bei dem nicht nur das Jugendamt auf fatale Weise versagte, sondern auch das Umfeld, sollte man denken, das Verdächtigungen im Bereich Kindsmisshandlung verstärkt nachgegangen werden sollte. Doch dieses scheint anhand des folgenden Beispieles gezeigt nicht der Fall zu sein. Wenn man erzählen würde, daß Zeugen aus zwar begründeter Angst vor Konsequenzen Verbrechen verschweigen, sollte man normalerweise denken, daß es solche Situation nur in schlechten Filmen gibt. Wenn es sich aber nun um Realität, das tägliche Leben handelt…?
Fakt ist auf alle Fälle, daß misshandelte Kinder genauso die Schule besuchen müssen, wie andere Kinder. Fakt ist außerdem, daß es den Lehrern und Erziehungspersonen selten verborgen bleibt, daß die Kinder Wundmale haben oder „wirres Zeug“ reden. Fakt ist desweiteren, daß solche Personen (sicher auch aus gutem Grund) eine Schweigepflicht abgelegt haben, um sich z. B. in der Öffentlichkeit nicht über die Lebensumstände anderer Leute lustig zu machen oder sie gar zu erpressen. Aus diesem Grund erfüllt die Schweigepflicht auch sicherlich ihren Zweck. Was wäre, wenn ein Arzt über die Potenzprobleme seines Patienten lästern würde oder ein Priester ein Verbrechen melden würde, daß ihm gebeichtet wurde? Immerhin hat sich die Person ihm anvertraut in der Hoffnung, Hilfe von ihm zu bekommen und nicht dadurch Probleme. Aber zurück zum Thema:
Fakt ist außerdem, daß es in Schulen eine gewisse Hierarchie gibt:
Schüler → Lehrer → Direktor
Der Lehrer gibt also seine Beobachtungen an den Direktor weiter, der seines seitens nach mehrmaligem Verständigen der Eltern ohne Ergebnis das Jugendamt verständigt. Noch scheint alles in Ordnung. Doch nun reißt die Kette der heilen Welt: Das Jugendamt fängt an zu schlampen. Verdächtigungen werden nur schleppend nachgegangen, Beweise werden missachtet, es wird gut zugeredet „man müsse den Eltern ja Zeit geben, so was ändert sich ja nicht von heute auf morgen“. So etwas soll nicht passieren, passiert aber.
Nun ist es ja so, daß es sich bei dem Jugendamt um eine Instanz handelt, die noch nicht über die „Obermacht“ verfügt. Es ist ja allgemein bekannt, das die Judikative mit Staatsanwaltschaft und Polizei über deutlich mehr Gewalt verfügt. Man sollte nun denken, wenn der Direktor einer Schule nun merkt, daß das Verfahren beim Jugendamt schon über ein Jahr dauert, daß er sich dazu entschließt, die höhere Instanz anzurufen. Sicher, würde das Probleme mit sich bringen. Die Polizei ist normalerweise nicht dafür bekannt besonders zimperlich zu sein. Haben sie einen Verdacht, so wird dem auch streng nachgegangen, ohne Rücksicht auf Verluste. Sicherlich wäre es dann so, daß das misshandelte Kind in so einem Fall aus seiner Familie gerissen werden würde und das man es in ein Heim stecken würde. Für ein Kind eine Katastrophe. Nur ist das Leben zuhause besser? Von seinem Vater tritiert zu werden („Ich wollte dich nie haben“), mit ihm abends in einem Bett schlafen zu müssen, die Geschwister, die mit 14 Jahren alleine den Haushalt schaffen müssen, ohne Essen in die Schule zu kommen. Ganz zu schweigen von den „Knutschflecken“ des Vaters, dem Reden des Kindes in der Schule („Papi hat mir die Nase blutig geschlagen.“)… mit 8 Jahren alleine, überflüssig, weggeschmissen? Haben wir als Erwachsene da das Recht zu? Haben wir das Recht, einem Kind das Leben zu zerstören?
Einige werden nun sagen: „Das geht mich ja nichts an.“ Richtig. Das ist die Sache derer, denen es auffällt, die sich darum kümmern. Nur was wenn diese Leute das auch sagen. „Von sich weisen, sich nicht darum kümmern, den schwarzen Peter weiterschieben“ ist das Stichwort. Soll sich ein anderer die Hände schmutzig machen… Aber ist das moralisch vertretbar?
„Ich kann mich nicht entscheiden, die Polizei / Jugendamt zu informieren oder ihn bei seinen Eltern leben zu lassen, weil ich nicht weiß was besser für ihn ist.“ sagen andere. Richtig. Aber hat man damit nicht entschieden nichts zu tun, also ihn bei seinen Eltern leben zu lassen UND ist es überhaupt Sinn und Zweck, sich darüber Gedanken zu machen, was besser ist? Fakt ist auf alle Fälle, daß hier ein Verbrechen passiert, und es gibt eine Bürgerpflicht, die jemanden dazu zwingt, Verbrechen zu melden. Ansonsten macht man sich strafbar.
„Ich habe Angst vor den Konsequenzen.“ Richtig. Das ist wohl auch der Grund in diesem Fall. Man bricht seine Schweigepflicht. Eventuell kommen Anzeige und Verleumdungsanzeige auf einen zu. Aber zerstört man durch das Nichtstun nicht einem Kind das Leben? Außerdem: Ist das nicht Egoismus? Handelt man nicht, um sich selbst zu schützen? Eine recht zweifelhafte Sache…
Der Direktor hofft auf alle Fälle weiter auf das Jugendamt…
Was ist nun jedoch wenn sich jemand gegen diese Denkweise stellt und es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren kann, daß es so etwas gibt, er will etwas tun, hat ein schlechtes Gewissen…
Siehe Teil 2
Ode an die Schweigepflicht: Die Wahrheit und das, was man sehen will…
In der heutigen Zeit stellt sich des öfteren die Frage, wozu der Mensch fähig ist. Da werden im Irak Zivilisten auf den Verdacht einer Verletzung einer Konvention hin von einer Nation ermordet (siehe Raketenangriff auf ein ziviles Gebäude, indem sich der Vermutung nach Saddam Hussein befunden haben soll), da werden vom aussterben bedrohte Wale zu Genusszwecken getötet, die Umwelt wird ohne Bedenken verschmutzt. Rechtsradikale mit klaren Gewalttendenzen können frei unter uns leben, immer mehr Kinder werden misshandelt und sexuell missbraucht. Mit Sicherheit eins der schlimmsten Verbrechen, daß ein junges Leben zerstört. Und noch immer werden tagtäglich Kinder missbraucht…
Gerade in der heutigen Zeit besonders nach dem Fall des Toten Pascals in Saarbrücken, bei dem nicht nur das Jugendamt auf fatale Weise versagte, sondern auch das Umfeld, sollte man denken, das Verdächtigungen im Bereich Kindsmisshandlung verstärkt nachgegangen werden sollte. Doch dieses scheint anhand des folgenden Beispieles gezeigt nicht der Fall zu sein. Wenn man erzählen würde, daß Zeugen aus zwar begründeter Angst vor Konsequenzen Verbrechen verschweigen, sollte man normalerweise denken, daß es solche Situation nur in schlechten Filmen gibt. Wenn es sich aber nun um Realität, das tägliche Leben handelt…?
Fakt ist auf alle Fälle, daß misshandelte Kinder genauso die Schule besuchen müssen, wie andere Kinder. Fakt ist außerdem, daß es den Lehrern und Erziehungspersonen selten verborgen bleibt, daß die Kinder Wundmale haben oder „wirres Zeug“ reden. Fakt ist desweiteren, daß solche Personen (sicher auch aus gutem Grund) eine Schweigepflicht abgelegt haben, um sich z. B. in der Öffentlichkeit nicht über die Lebensumstände anderer Leute lustig zu machen oder sie gar zu erpressen. Aus diesem Grund erfüllt die Schweigepflicht auch sicherlich ihren Zweck. Was wäre, wenn ein Arzt über die Potenzprobleme seines Patienten lästern würde oder ein Priester ein Verbrechen melden würde, daß ihm gebeichtet wurde? Immerhin hat sich die Person ihm anvertraut in der Hoffnung, Hilfe von ihm zu bekommen und nicht dadurch Probleme. Aber zurück zum Thema:
Fakt ist außerdem, daß es in Schulen eine gewisse Hierarchie gibt:
Schüler → Lehrer → Direktor
Der Lehrer gibt also seine Beobachtungen an den Direktor weiter, der seines seitens nach mehrmaligem Verständigen der Eltern ohne Ergebnis das Jugendamt verständigt. Noch scheint alles in Ordnung. Doch nun reißt die Kette der heilen Welt: Das Jugendamt fängt an zu schlampen. Verdächtigungen werden nur schleppend nachgegangen, Beweise werden missachtet, es wird gut zugeredet „man müsse den Eltern ja Zeit geben, so was ändert sich ja nicht von heute auf morgen“. So etwas soll nicht passieren, passiert aber.
Nun ist es ja so, daß es sich bei dem Jugendamt um eine Instanz handelt, die noch nicht über die „Obermacht“ verfügt. Es ist ja allgemein bekannt, das die Judikative mit Staatsanwaltschaft und Polizei über deutlich mehr Gewalt verfügt. Man sollte nun denken, wenn der Direktor einer Schule nun merkt, daß das Verfahren beim Jugendamt schon über ein Jahr dauert, daß er sich dazu entschließt, die höhere Instanz anzurufen. Sicher, würde das Probleme mit sich bringen. Die Polizei ist normalerweise nicht dafür bekannt besonders zimperlich zu sein. Haben sie einen Verdacht, so wird dem auch streng nachgegangen, ohne Rücksicht auf Verluste. Sicherlich wäre es dann so, daß das misshandelte Kind in so einem Fall aus seiner Familie gerissen werden würde und das man es in ein Heim stecken würde. Für ein Kind eine Katastrophe. Nur ist das Leben zuhause besser? Von seinem Vater tritiert zu werden („Ich wollte dich nie haben“), mit ihm abends in einem Bett schlafen zu müssen, die Geschwister, die mit 14 Jahren alleine den Haushalt schaffen müssen, ohne Essen in die Schule zu kommen. Ganz zu schweigen von den „Knutschflecken“ des Vaters, dem Reden des Kindes in der Schule („Papi hat mir die Nase blutig geschlagen.“)… mit 8 Jahren alleine, überflüssig, weggeschmissen? Haben wir als Erwachsene da das Recht zu? Haben wir das Recht, einem Kind das Leben zu zerstören?
Einige werden nun sagen: „Das geht mich ja nichts an.“ Richtig. Das ist die Sache derer, denen es auffällt, die sich darum kümmern. Nur was wenn diese Leute das auch sagen. „Von sich weisen, sich nicht darum kümmern, den schwarzen Peter weiterschieben“ ist das Stichwort. Soll sich ein anderer die Hände schmutzig machen… Aber ist das moralisch vertretbar?
„Ich kann mich nicht entscheiden, die Polizei / Jugendamt zu informieren oder ihn bei seinen Eltern leben zu lassen, weil ich nicht weiß was besser für ihn ist.“ sagen andere. Richtig. Aber hat man damit nicht entschieden nichts zu tun, also ihn bei seinen Eltern leben zu lassen UND ist es überhaupt Sinn und Zweck, sich darüber Gedanken zu machen, was besser ist? Fakt ist auf alle Fälle, daß hier ein Verbrechen passiert, und es gibt eine Bürgerpflicht, die jemanden dazu zwingt, Verbrechen zu melden. Ansonsten macht man sich strafbar.
„Ich habe Angst vor den Konsequenzen.“ Richtig. Das ist wohl auch der Grund in diesem Fall. Man bricht seine Schweigepflicht. Eventuell kommen Anzeige und Verleumdungsanzeige auf einen zu. Aber zerstört man durch das Nichtstun nicht einem Kind das Leben? Außerdem: Ist das nicht Egoismus? Handelt man nicht, um sich selbst zu schützen? Eine recht zweifelhafte Sache…
Der Direktor hofft auf alle Fälle weiter auf das Jugendamt…
Was ist nun jedoch wenn sich jemand gegen diese Denkweise stellt und es mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren kann, daß es so etwas gibt, er will etwas tun, hat ein schlechtes Gewissen…
Siehe Teil 2