OEM Lizenz - Was darf man, und was nicht?

Sutra

Lt. Commander
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Hallo, ich habe mal eine recht einfache Frage, jedoch erschliesst sich mir keine genaue Antwort darauf.

An welchen Bestandteilen eines PCs wird eine OEM Softwarelizenz für WIN XP oder VISTA festgemacht?

Bsp. Komplettrechner ala Medion, LENOVO:

Gehäuse hat einen Lizenzaufkleber auf der Rückseite um das Produkt zu aktivieren. Prinzipiell darf ich diese Lizenz nicht auf einen neuen Rechner übertragen, jedoch wo ist die Grenze?

Reicht der Tausch einer CPU, Graka, des Mainboards aus, um die Lizenz zu "entwerten"? oder gilt die Lizenz für das Gehäuse auf dem sie klebt :lol: ?

Bsp. 2: Es gibt ja Systembuilderlizenzen: Woran wird es bei diesen festgemacht, MS bekommt ja keine info darüber wo ich die Lizenz installiert habe (über die Hardware des Systems) und somit auch nicht, auf welchem Rechner ich das OS installiert habe.

Ich wäre froh, wenn mir jemand mal diese Situiation gut erklären könnte und den Nebel lichten würde.

Viele Grüße Sutra
 
Man darf auch OEM-Lizenzen weiterverkaufen etc. , also auch auf anderen Komponenten einsetzen. Das hat irgendein Gericht mal geurteilt... kann bestimmt jemand anderes noch genauer erklären.
 
Ist ganz einfach - OEM & Vollversionen haben eine EULA auf der CD und auf dem installierten System (eula.txt/.rtf/.xyz). Dort steht alles "rechtsverbindliche" für deine Lizenz drin, auch das mit der Neuinstallation. Bei den Geschäftslizenzen steht es auf der MS website. Gilt auch für alle andere Software bei MS, wie z.B. Office.

Wenn auf dem Aufkleber "OEM/Non-OSB" oder "SB" draufsteht ist es eine Systembuilder-Version, die in Deutschland, Österreich und Schweiz eigentlich frei verkauft und neu installiert werden kann.

Wenn auf dem Aufkleber "OEM + Herstellername" steht ist es eine Hersteller-OEM-lizenz ( wie der Name sagt ;)), da kann man afaik die lizenz nicht weiterverkaufen oder woanders installieren - sollte aber auch in der EULA stehen.
 
Also wenn ich theoretisch einen alten Rechner mit Betriebssystemlizenz erwerbe, das BS lösche und auf einem anderen PC installiere, kann ich legal das Betriebssystem verwenden?

edit: @ Joschibaer: Habe deinen Post zu spät gesehen, dann wäre das ja geklärt.

Wenn auf dem Aufkleber "OEM + Herstellername" steht ist es eine Hersteller-OEM-lizenz ( wie der Name sagt ), da kann man afaik die lizenz nicht weiterverkaufen oder woanders installieren - sollte aber auch in der EULA stehen.

Ja, was mich da aber nun noch Interesiert ist, was ich am Rechner verändern kann/ Darf ohne das die Lizenz erlischt. Reicht ein MObo wechsel aus, oder zählt da nur das Gehäuse auf dem der Aufkleber sich befindet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lizenzen kann man nicht "entwerten".

"Eine Lizenz ist ein Wisch, den du bekommst, weil du es bezahlt hast"

Du kannst an deinem Rechner soviel verändern wie du willst. Wer allerdings meint, das ein Lizenzaufkleber eine Lizenz darstellt, liegt falsch.
 
Das ist nicht ganz richtig. Bei OEM-Lizenzen ist die Software nur für die Installation auf dem PC gedacht, mit dem sie mitgeliefert wird. Sollte dann bei einer späteren Aktivierung die Hardwarekennung von der bei der Erstaktivierung übermittelten zu stark abweichen, oder gar eine komplett andere sein, kann es sein dass der Schlüssel gesperrt wird.

Im Gegensatz zu den Schlüssels der Retailversionen lässt sich ein gesperrter OEM-Schlüssel auch bei der Aktivierungshotline nicht mehr reaktivieren, da jede Art von Gewährleistung bei OEM-Versionen von Microsoft an den Hersteller abgetreten wurde. Da dieser wiederum keinen Zugriff auf die Authentifizierungsserver von MS hat, bleibt einem OEM-Kunden dessen Schlüssel gesperrt wurde nur der Kauf einer neuen Lizenz.
 
Okay, dann weiß ich erstmal bescheid!

Vielen Dank

Gruß Sutra
 
Hallo,
habe in mein Notebook eine größere FP, mehr RAM eingebaut und ein neues BS XP Prof. installiert. Wenn ich die alte FP mit dem Original BS plus der Recovery-CD verkaufe, will der Käufer ja den "aufgeklebten" Lizenzschlüssel haben. Wie bekomme ich den von der Notebook-Unterseite ab bzw. wenn der sich nur in Teilen löst, ist das rechtlich? Den Schlüssel habe ich extra notiert

Auf Antworten bin ich gespannt

unbekrolli
 
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