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NewsÖsterreich: Überlegungen zur Nutzung der VDS gegen Filesharer
Im Justizausschuss des österreichischen Parlamentes fand am gestrigen Tage eine Sitzung zum Thema Vorratsdatenspeicherung statt. Im Verlauf dieser verlautbarte ein hochrangiger Beamter des Justizministeriums, dass im Zuge einer Urheberrechtsreform auch die Nutzung von Daten aus der VDS zur Filesharing-Verfolgung im Raum stehe.
Ist es denn hier in Österreich nicht eigentlich so, dass man zum "privaten" Gebrauch eh downloaden darf?
Solange man nix hochlädt oder die downloads verscherbelt sollte man da doch nichts zu befürchten haben oder ist das falsch?
Die VDS, die einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, zur Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung privater Dritter zu missbrauchen passt auf keine Kuhhaut mehr!
Das geht echt gar nicht klar!
Es stimmt insofern dass es in Österreich dafür keine Strafe gibt, dennoch kann der "Rechteinhaber" von dir "Schadensersatz" verlangen, und wie lächerlich hoch diese sind dürfte jedem bekannt sein, da der Schaden der für die Typen ensteht ja immens hoch, schließlich können sie sich sonst den Arsch nicht mehr mit Blattgold abwischen und müssten schlimmstenfalls auf normales Klopapier zurückgreifen.
Jeden Tag neue Vorschläge:
morgen vielleicht: "Überlegung zur Nutzung der VDS gegen Falschparker"
Mann, im Moment machen die es einem aber leicht gegen die VDS zu sein......und ich sage das obwohl ich üblicherweise keine illegalen Downloads, Filesharing etc. betreibe!
schließlich können sie sich sonst den Arsch nicht mehr mit Blattgold abwischen
Ja genau in Österreich sieht die Rechtslage so aus das ein Download von Urheberrechtlich geschützes material nicht zwangsläufig Illegal ist "wenn die Person es für den rein Privaten gebrauch macht" und sich damit nicht selbst Bereichert (sprich verkauf). Das Uploaden hingegen verstößt gegen das Gesetzt da hier nicht mehr von einem "Privaten" gebraucht ausgegangen werden kann.
Ich bin immer wieder entsezt wie absurd die Begründungen und Begriffe gegen Filesharing sind
Gleichsetzung mit schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, etc
Anti-Terror-Gesetze
Unschuldvermutung wird ausgehebelt, also ist gleich jeder verdächtig
Ich komme aus Österreich und Downloaden ist hier nicht strafbar daher kann auch nicht gegen wenn vorgegangen werden. Nur Uploaden ist Strafbar und dagegen kann man dann auch vorgehen aber nicht wenn jemand nur downloadet.
Da diverse Studien (z.B. vom Max-Planck-Institut und sogar dem BKA selbst) ergeben haben, dass eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote bei Straftaten nicht mal um 0,01% erhöhen könnte und das von den konkreten Zahlen der Kriminalitätsstatistik sogar noch unterboten wurde (Die Aufklärungsquote sank in dem Zeitraum, in dem die VDS praktiziert wurde), kann man sich ja auch wirklich an zwei Fingern abzählen, welche Interessengruppe hinter der VDS steckt.
Gegen Terroristen und sonstige Schwerverbrecher braucht die VDS jedenfalls definitiv niemand.
Ja genau in Österreich sieht die Rechtslage so aus das ein Download von Urheberrechtlich geschützes material nicht zwangsläufig Illegal ist "wenn die Person es für den rein Privaten gebrauch macht" und sich damit nicht selbst Bereichert (sprich verkauf). Das Uploaden hingegen verstößt gegen das Gesetzt da hier nicht mehr von einem "Privaten" gebraucht ausgegangen werden kann.
Es stimmt insofern dass es in Österreich dafür keine Strafe gibt, dennoch kann der "Rechteinhaber" von dir "Schadensersatz" verlangen, und wie lächerlich hoch diese sind dürfte jedem bekannt sein, da der Schaden der für die Typen ensteht ja immens hoch, schließlich können sie sich sonst den Arsch nicht mehr mit Blattgold abwischen und müssten schlimmstenfalls auf normales Klopapier zurückgreifen.
komisch - Wo bleibt denn eigentlich der nächste terroristische Super-Gau um geile Gesetze durchzupeitschen?
Die Bevölkerung bekommt ja immer weniger Angst :-/
...oder ist den Geheimdiensten für solche Op's die Kohle ausgegangen?
...oder spielt es sowieso keine Rolle mehr, da bald der große 'ungewollte' Zusammenbruch des System bevorsteht?
Es gibt keine Regelung, die unumstritten wäre. Die gesetzliche Regelung besagt, dass die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch zulässig ist (§ 42 UrhG).
Der eigentliche Skandal an der Sache ist doch das die Gewinnmaximierung einer Branche hier einen weit höheren Stellenwert bekommt als Bürgerrechte, diese werden geopfert damit Rechteinhaber leistungslose Gewinne bekommen.
Was kommt dann als nächstes, wenn Energiekunden nichtmehr beim Versorger der großen 4 Strom bezieht, werden die rebellischen Kunden dann verklagt und verhaftet ? Das wäre nichts anderes.
Stellt euch mal vor in muslimischen Welten werden hunderte Familien auf dem Marktplatz gesteinigt und verbrannt weil Sie ein Musikstück aus dem Internet geladen haben, das wäre nichts anderes als hier in den westlichen Welten nur das hier Gesetzesverstösse anders bestraft werden. Ich glaube in muslimischen Welten würde man dann eher die Rechteverwerter öffentlich steinigen und verbrennen , nur bei uns können die sich hinter unserer Demokratie verstecken wo das Motto gilt, wer Geld hat kann sich das Recht kaufen.
Es gibt keine Regelung, die unumstritten wäre. Die gesetzliche Regelung besagt, dass die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch zulässig ist (§ 42 UrhG).
Und genau das ist der vielseits genannte Mißbrauch der Vorratsdatenspeicherung für den Zweck wofür sie eigendlich mal angedacht war. Es ging um Ermittlung bei Schwerverbrechern und bei Terroranschlägen und nicht darum ob sich Fritzchen irgendwo 3 Lieder runterlädt ohne dafür zu löhnen. Mein Kreuz bekommt mit recht schon lange keine der großen Mistparteien aus denen man bisher die [Q]Wahl hatte.