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NewsÖsterreich: VfGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf
Der österreichische Verfassungsgerichtshof VfGH hat am heutigen Tage jene Gesetze als verfassungswidrig aufgehoben, die die Republik Österreich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG erlassen hat.
Man sollte auch noch erwähnen, dass es im Vorjahr 354 Zugriffe der Justiz auf die Vorratsdaten gab, nicht ein einziger wegen Terrorismus (wegen dem es ja angeblich eingeführt wurde).
"In 113 Fällen wurde wegen Diebstahlsdelinquenz auf Vorratsdaten zugegriffen, in 59 wegen Suchtgiftdelinquenz, in 52 wegen Raub. Der Rest teilt sich auf beharrliche Verfolgung, Betrugsdelinquenz und gefährliche Drohung auf. Schwere Verbrechen und Terrorismusbekämpfung scheinen im Dokument nicht auf."
Kein Terrorist, kein Mörder, kein Kinderschänder, sondern man greift in die Privatssphäre aller Bürger ein, um ein paar Kiffer und Stalker auszuforschen.
Ein guter Tag für die Bürgerrechte. Immer wieder muss das VfGH (A) und das BVerfG (D) illegale Gesetzte abfangen. Wir werden von Inkompetenz und Korruption regiert.
bringen tuts für uns Österreicher nix, da die Provider die kosten für die Anschaffung und dem Betrieb der Hardware an die Kunden mit der schönen Erfindung der "Service Pauschale" weiterverrechnet haben werden diese sicherlich nicht davon abzubringen sein diese weiter zu Verrechnen. Daher ist das ganze eher als "Theoretischer" Erfolg anzusehen
bringen tuts für uns Österreicher nix, da die Provider die kosten für die Anschaffung und dem Betrieb der Hardware an die Kunden mit der schönen Erfindung der "Service Pauschale" weiterverrechnet haben werden...
Darum geht es doch gar nicht, es geht darum ein Signal zu setzen, dass das großflächige Sammeln von Daten ohne konkreten Anhaltspunkt ein Missbrauch ist, der gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.
Es ist nur irgendwie sinnlos wenn die in- und ausländischen Geheimdienste im Hintergrund genau die selben Daten weiter speichern, weitergeben und auswerten.
Abhilfe würde hier nur ein Leak von Politikerdaten schaffen, inclusive aller im letzten Jahr angesurfter Pornoseiten.
Darum geht es doch gar nicht, es geht darum ein Signal zu setzen, dass das großflächige Sammeln von Daten ohne konkreten Anhaltspunkt ein Missbrauch ist, der gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.
Viel treffender:
Darum geht es doch gar nicht, es geht darum ein Signal zu setzen, dass das großflächige Sammeln von Daten ohne konkreten Anhaltspunkt ein -jetzt nachweislich- sinnloser Missbrauch ist, der gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt.
Der öVfGH hatte dem EuGH Fragen aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden vorgelegt, weil eine europarechtliche Grundlage für die österreichischen gesetzlichen Regeln bestand.
Der EuGH hat diese europarechtlichen Grundlagen als gegen die Grundrechtscharta verstoßend angesehen, weil sie nicht differenziert genug waren.
Der öVfGH hatte auf Basis dieser Rechtsansicht zu prüfen, ob die österreichischen gesetzlichen Regeln am gleichen Manko leiden, was er wenig überraschend nunmehr bejaht hat.
Die Entscheidung des EuGH hatte nämlich keine unmittelbare Auswirkung auf bestehende Gesetze in Österreich. Der EuGH kann österreichische Gesetze nicht aufheben.
Sehr schön, dennoch bleibt die Frage über die Zusatzkosten in Form der "Servicepauschale" bestehen. Wenn das Speichern wegfällt muß auch die Pauschale weg...
Nochmal alle lesen, die sich das Gehirn haben waschen lassen mit Sprüchen wie "Es gibt keine absolute Freiheit".
Um irgendeine Internetfreiheit ging es nie, zu keinem Zeitpunkt.
Dieser Satz hat den Hintergrund, dass der VfGH eine verfassungswidrige Regelung nicht immer sofort aufheben muss, sondern einen Übergangszeitraum festsetzen kann (maximal 18 Monate), innerhalb der die verfassungswidrige Regelung weitergilt (außer für Anlassfälle, die kommen gleich in den Genuss). Je nachdem, wie schwer die verfassungswidrige Bestimmung die Verfassung missachtet und wie sehr staatliches Interesse auf der anderen Seite steht, wird eine Abwägung vorgenommen. Hier hat die eben stark hin zur Achtung des Grundrechtes ausgeschlagen, zumal die staatlichen Argumente allesamt sehr schwach waren und sind.
Wenn die Politik aber eine VDS implementieren sollte, die objektiv den Grundrechten entsprechend gestaltet ist, dann würde die auch vor dem VfGH standhalten.