Naja, kommt vielleicht auf die Branche an. Ich kenne es ausschließlich anders. Das macht man durchaus.Atnam schrieb:Nicht wenn man es erst 1 1/2 Jahre später zufällig merkt. Das macht man einfach nicht.
Bei der Mwst. Geschichte hat man sich bewusst dazu entschieden nichts in Rechnung zu stellen weil es verkraftbar war für das Unternehmen.
Es gibt bei B2B ja auch Verträge als Grundlage, da wird ja sicher dann nicht auch 16% MwSt drin gestanden haben. Und nach 1,5 Jahren ist der Anspruch auch nicht verjährt.
Und es sind Köpfe (Plural!) gerollt, obwohl es verkraftbar war? Wow! Scheint aber moralisch ein eher zweifelhaftes Geschäft zu sein. Es sei denn, man hat die Situation genutzt, um jemanden loszuwerden. Ohne Abfindung wäre das aber auch eher nicht gegangen.
Fraglich ist auch, warum man das erst nach über einem Jahr gemerkt hat? Bei der nächsten Umsatzsteueranmeldung für das Finanzamt (die mindestens quartalsweise, meistens monatlich erstellt wird) hätte das auffallen müssen, dass auf dem Buchhaltungskonto für die Umsatzsteuer nicht genug Geld gebucht war, um die Umsatzsteuer davon zu bezahlen und das Konto niemals auf Null aufgegangen ist.
Und die Kunden haben es auch nicht gemerkt bzw. nicht mal Bescheid gesagt?
Sehr seltsame Vorgänge alles....