Online-Bestellung - Kaufvertrag per Mail

TotalEclipse

Lt. Junior Grade
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Juni 2009
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Moin zusammen,

ich bin gerade dabei, mir einen Subwoofer zu bestellen. Dabei handelt es sich um ein Gerät aus dem Restbestand eines Vertriebs. Im Prinzip haben ein Verkäufer und ich jetzt einen Kaufvertrag per Mail geschlossen, weitere Unterlagen habe ich nicht. Da ich ein derartiges Vorgehen noch nie hatte, folgende Frage:

Ich würde jetzt gerne mal von euch wissen, ob damit auf jeden Fall ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, der im Fall der Fälle vor Gericht Bestand hätte.
Ich habe auch absolut keinen Grund zur Annahme, dass da etwas nicht stimmt. Würde mich nur gerne absichern, bevor ich da eine sehr deutlich dreistellige Summe überweise und am Ende irgendwie blöd dastehe.

Danke schonmal!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann uberweise nicht und kaufe per Nachnahme, besser 10€ mehr zahlen als nix zu bekommen.
 
Wenn sich beide Seiten über den Verkauf einig geworden sind, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der sich durch die Korrespondenz doch auch ganz gut beweisen lässt.

Mglw. besteht aber mangels organisiertem Fernabsatzsystem kein Widerrufsrecht.
 
Gebe Doc Foster Recht - Der Kaufvertrag als die Summe zweiter übereinstimmender Willenserklärungen, welche die notwendigen Vertragsinhalte beinhalten, ist anscheinend ja nachweisebar (Verlauf) zustande gekommen, das Problem kann halt nur beim 14-tägigen Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge zustande kommen.
 
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