News Online-Händler haften nicht für Inhalte von E-Books

Durch die geforderte und lächerliche Unterlassungserklärung wird klar, worum es der Partei Kühn wirklich geht: Geld.
 
Ach aber Filehoster müssen hier aktiv Urheberrechtsverletzungen vorbeugen, schon klar. Mal wieder schön zu sehen wie mit zweierlei Maß gemessen wird, nicht das ich jetzt gegen dieses Urteil wäre, aber entweder müsste das dann auch für Filehoster gelten, oder Amazon müsste genau wie diese oder Youtube etc aktiv mit Filtern Urheberrechtsverletzungen vorbeugen.
 
Oh Gott diese Patent/Urheberrechtstrollerei. Das Werk ist vermutlich um die 80 Jahre alt und immer noch will irgendwer Geld sehen. Unser Urheberrecht ist lächerlich.

Das ist auch nicht das erste Mal, dass diese Frau das macht. Die hat das Buch mit Sicherheit nicht „gefunden“, sondern gezielt danach gesucht. Immerhin wurde ihren Späßchen diesmal ein Riegel vorgeschoben …
 
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Jeppo schrieb:
Der Vergleich hinkt bis zum Mond.
Wo hinkt der denn? Ich finde den Vergleich sehr passend und die rechtliche Situation empfinde ich als dementsprechend unlogisch. :confused_alt:
 
Buchhändler verklagen als Vergleich finde ich klasse, ich hoffe das die 3te Instanz hoffentlich ähnlich sieht, der Kläger verklagt bestimmt auch die Gartenzwerge des Nachbarn :p

Das Amazon hier das Angebot sofort herausgenommen hat, und keine Erklärung unterschreibt ist das einzig Richtige.
 
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lordZ schrieb:
Wo hinkt der denn? Ich finde den Vergleich sehr passend und die rechtliche Situation empfinde ich als dementsprechend unlogisch. :confused_alt:
Völlig verschiedene Geschäftsmodelle?!
Da wäre ein besserer Vergleich: Nicht Guttenberg, sondern Merkel hätten wegen der Plagiatsaffäre zurücktreten müssen. Immerhin hat es Merkel versäumt, die Dissertation vor Amtsernennung selbständig auf Plagiate zu überprüfen!

Wie im Rechtssystem sollte auch für den Buchhandel die Unschuldsvermutung bestehen. Solange keine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen wurde (bzw. zumindest diese nicht offensichtlich ist), kann sich ein Buchhändler auch nicht strafbar mit dem Verkauf machen.

Bei einem One-Klick-Hoster ist die Urheberrechtsverletung von hochgeladenen Files hingegen eindeutig und offensichtlich, bzw. das ganze Geschäftsmodell auf die illegale Verteilung von urheberrechtlich geschützten Material ausgelegt ...
 
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x.treme schrieb:
Bei einem One-Klick-Hoster ist die Urheberrechtsverletung von hochgeladenen Files hingegen eindeutig und offensichtlich, bzw. das ganze Geschäftsmodell auf die illegale Verteilung von urheberrechtlich geschützten Material ausgelegt ...

Das ist jetzt aber schon stark Interpretationssache. Nur weil ich ein Unternehmen Gründe das den Upload von Datein erlaubt, muss ich doch nicht Raubkopienen in Kopf haben? Wenn ich einfach Datein mit Freunden tauschen will, ist das doch legal. Und ich hab keine lust jedesmal n GB an Fotos per Mail zu verschicken.

Das jetzt das ganze für Urheberrecht missbraucht wird, liegt jetzt nur bedingt im Einflussbereich des Unternehmens. Weiß eigentlich jemand wieviel geklaute Ware bei Amazon vertickt wird? Oder bei ebay? Gerade die Kleinanzeigen sind Ideal um gestolene Ware zu verkaufen.

Der einzige Unterschied besteht darin, das bei dem einen mehr oder weniger überprüfbar ist, ob die Ware illegal ist, und bei dem andren geht das nicht. Wobei auch bei ersterm die Überprüfbakreit bei verschlüsselung infrage gestellt wird.

Ich halte es für eine schwierige Unterscheidung.
 
Glaube mir, Anbieter wie Share-Online oder Uploaded.to wissen ganz genau wer ihre Zielgruppe ist.
Raubkopien werden hier sicherlich >90% der gespeicherten Daten ausmachen.

Sicherlich begeben sich Online-eBook-Händler auf neues Terrain, da sie nicht mehr nur die Bücher von Verlegen anbieten, sondern auch Autoren die Möglichkeit geben ihre Bücher direkt online anzubieten.

Aber bitte, die Unterschiede von einem One-Klick-Hoster und Amazon kannst du dir jetzt auch selber aufzählen.
Das fängt schon bei solchen "Kleinigkeiten" an, dass bei Uploaded.to der Upload anonym erfolgt (bzw. erfolgen kann), bei Amazon der Anbieter jedoch eindeutig zu identifizieren ist (und das Einstellen ein B2B-Vorgang ist)
Beim einen Daten kostenlos für jeden aufrufbar sind, bei dem anderen einzeln gekauft werden müssen.
etc.
 
Ich denke, da liegt eine Verwechslung vor. Es ist ja nicht so, dass ich das hier vorliegende Urteil nicht nachvollziehen kann. Aber der Vergleich trifft es dennoch, denn wenn die von dir genannte Unschuldsvermutung für den Buchhandel gelten soll, dann soll sie bitte auch für jede andere Branche gelten. Oder es gilt eben für alle die "Schulds"vermutung. Dann ist es logisch und nachvollziehbar. Aber nicht für die eine Branche das eine, und für die andere Branche das andere.
 
Es ist doch viel mehr die Frage, inwieweit es dem Händler/Dienstleister zuzumuten ist, die Daten zu kontrollieren. Und in wieweit sich der Dienstleister schuldig macht, wenn er dies versäumt.

Für Youtube ist es z.B. relativ einfach, Videos per "Fingerprint" zu analysieren und entsprechend zu sperren.
Eine Share-Hoster kann durch das Berechnungsschema der Dateien auch einen berechtigten Verdacht überprüfen, und entsprechende Uploader sperren bzw. alle hochgeladene Files löschen. Dann würden sie nur wie Rapidshare in der Szene nicht mehr bestehen können, weswegen sie so unkooperativ wie nur möglich sind ...

Doch inwieweit soll es einem Buchhändler möglich sein, jedes Werk nach Urheberrechtsverletzungen zu scannen?

Schaue dir alleine die False-Positiv-Quote allein vom Plagiats-Tool an, was bei der Überprüfung der Steinmeier-Arbeit verwendet wurde.

Die Forderung bei jedem Buch alle gerne mal >500 Seiten auf kopierte Passagen zu überprüfen, ist einfach hirnrissig ...
 
Das fordere ich auch mit dem Vergleich garnicht. Andererseits will ich aber auch nicht, dass ein Filehoster meine Daten überprüft, wenn ich was hochladen würde (verwende sowas ohnehin nicht, da ich derartige Services ähnlich kritisch sehe wie du).

Klar ist, dass im Falle eines Verdachts das Produkt aus dem Sortiment bzw. vom Server genommen werden muss. War ja im o.a. Fall auch so. Das will ich wie gesagt mit dem Vergleich auch nicht kritisieren.
 
x.treme schrieb:
Die Forderung bei jedem Buch alle gerne mal >500 Seiten auf kopierte Passagen zu überprüfen, ist einfach hirnrissig ...

So hirnrissig wie das Youtube alle hochgeladenen Videos prüfen muss, oder OCHs aktiv Warez-Seiten nach Links durchsuchen müssen etc ?

Wenn man einer Firma nun nachweisen kann das sie es explizit auf das Verbreiten von Urheberrechtlich geschütztem Material abgesehen hat, dann kann man ihr sowas verordnen, aber solange das nicht so ist haben hier alle Dienstleister dieser Art gleich behandelt zu werden.
 
makus schrieb:
Amazon wird immer frecher und nutzt unverschämt ihre MarktMACHT aus. In den USA wurde die Schwelle für Kostenlosen Versand von 25 USD auf 35 USD angehoben, eine bodenlose Frechheit. In den US-Foren schäumen die User schon. Wir bekommen nicht viel davon mit, aber über den Teich ist das derzeit Thema #1 in den Medien. Eine Proteststurm folgte gegen diese ABZOCKE.

Nun bedroht Amazon hier den bedienungslosen kostenlosen Rückversand. Dieser Konzern muss in den Schranken gewiesen werden.

Irgendwie habe ich gerade ein paar Verständnisprobleme... egal wie oft ich deinen Post lese, er klingt für mich sarkastisch und auf eben jene gezielt, die wirklich so einen Unfug glauben. Ich hoffe für dich wirklich, daß es nicht ernsthaft so gemeint ist.

Amazon ist ein Händler. Amazon hat als einer der ersten Onlinehändler einen kostenlosen Versand ab einem gewissen Wert eingeführt. Den Warenversand muß Amazon jedoch selbst weiterhin bezahlen. Der verschwindet ja nun nicht einfach weil Amazon das gerne so hätte. Amazon hat nun die Versandkosten in ihren Produktpreisen versteckt, damit sich Kunden nun keine Gedanken mehr machen müssen und es somit bequemer für sie wird. Diese Rechnung ist in der Tat aufgegangen, Kunden bevorzugen Händler, die den Einkauf so bequem und einfach gestalten wie es ihnen möglich ist.

Wenn Amazon etwas an ihren Handelsbedingungen ändert, so ist das deren gutes Recht - solange es nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Das gute Recht eines potentiellen Kunden ist es nun, vom Angebot keinerlei Gebrauch zu machen und sich eine alternative Einkaufsmöglichkeit zu suchen. Ebenso kann der Kunde stänkern, was aber für die meisten Mitleser nun eher heißt, dass jener Kunde entweder keine alternative Quelle gesucht hat oder zumindest keine bessere gefunden hat und nun stänkert in der Hoffnung, vielleicht ja doch noch die alten Bedingungen zurückzuerhalten. An Stelle von Amazon würde ich nur grinsen, mich zurücklehnen und warten. Wenn dem Stänkerer die Geduld verläßt wird er bei mir wieder einkaufen.

Klagen über eine 'Bedrohnung' des Rückversands gemäß Fernabsatzgesetz ist Unfug. Amazon wird sich dort auch weiterhin an das Gesetz halten. DAS muß Amazon machen. Aber kein Gesetz der Welt kann einem Händler vorschreiben, mit welchen Kunden er überhaupt handeln muß. Ganz ehrlich: Wenn jemand das FAG dermaßen überstrapaziert, daß selbst Amazon als größter Onlineeinzelhändler etwas davon mitbekommt dann kann ich da beim besten Willen kein Mitleid für denjenigen finden. Ganz im Gegenteil, sämtliche anfallenden Kosten des Versands auf Seiten von Amazon landen zwangsläufig in den Produktpreisen, die ich möglicherweise dann bezahlen muß!

Wenn jeder Händler neben den Versandkosten eine extra aufgeführte Kostensparte einführen würde, die diese Fälle von "kostenlosem Versand, kostenlosem FAG-Rückversand" bezahlen würde und sie nicht in den Produktpreisen selbst verstecken würden dann wäre dieser Abschnitt des Fernabsatzgesetzes aber ganz schnell wieder deutlich eingeschränkter.

Aber genug dazu, mehr zum Thema. Amazon ist ein Buchhändler und ebenso wie Thalia und andere Buchhändler wäre es Unsinn, nun eine Überprüfung jedes Buches zu verlangen. Niemand würde auf die Idee kommen, von einem Buchhandel zu fordern, ihre Mitarbeiter müssten jedes Buch im Verkauf vorher mindestens einmal lesen und jeden Satz auf mögliche Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Nur weil nun manche Gerichte denken, diese Überprüfung kann nun vom Computer automatisiert erfolgen heißt das nicht, daß es wirklich der Fall wäre. Software ist nur so gut wie derjenige, der sie schreibt. Und da kein Mensch unfehlbar ist kann auch keine Software fehlerfrei sein. Entsprechend würde eine solche Überprüfung entweder a) zahlreiche Fälle nicht erkennen oder b) Fälle erkennen, die garkeine sind. Um Gerichtskosten und Abmahnungen zu vermeiden gehen solche Überprüfungssysteme in der Regel extrem zu Fall B über - was wiederum zu schlechter Stimmung führt auf allen Seiten.

Das eine solche Überprüfung von Büchern seitens Amazon unsinnig ist scheint hier mehrheitlich die Meinung zu sein. Dasselbe trifft aber nun meiner Ansicht nach auf sämtliche anderen Dienste zu, deren Inhalte von Seiten Dritter bezogen werden, sei es nun ein Videodienst wie Youtube, ein Filehoster wie uploaded.to, ein Forum wie dieses hier oder all die anderen Fälle, die (noch?) nicht so bekannt geworden sind. Ja sogar die Internetanbieter, die lediglich den Zugang zu den Seiten des Internets anbieten, sollten bereits in die Pflicht genommen werden und durchgeleitete Daten auf 'illegale Inhalte' hin prüfen und ggf. blocken.

Das Urheberrecht sah zu Beginn sinnvoll aus. Seinerzeit war es das sicherlich auch. In der Urform würde es das möglicherweise auch heute noch sein. Wenn aber heutzutage das Urheberrecht noch nicht einmal auf denjenigen Menschen begrenzt ist, der auch wirklich einen Text, einen Song, eine Melodie, ein Bild, etc erschaffen hat, dann ist das ganze kein Schutz der Arbeit eines einzelnen.

Etwa um 1920 bis 1930 war die Mafia am aktivsten. Eines ihrer Geldquellen war das sogenannte Schutzgeld. Die Methoden von damals haben eine auffallende Ähnlichkeit, wie heutzutage das Urheberrecht durch Gesetze gegen all jene, die auch nur am Rande mit möglichen Quellen von Abmahnverdiensten.. uh, ich meine natürlich Urheberrechtsverstößen.... zu tun haben könnten.

Das Urheberrecht wurde seinerzeit mit der Begründung erschaffen, die Arbeit eines einzelnen zu schützen und somit die Vielfalt und Bandbreite von Büchern, Musik, etc. zu erhöhen, denn wenn die eigene Arbeit geschützt würde dann wären sicherlich mehr Menschen bereit, Zeit und Aufwand zu investieren. Logisch, oder nicht? Es gibt aber nun auch Zahlen, die genau das Gegenteil belegen. 1965 wurde das deutsche Urheberrecht eingeführt. Die Vielfalt und Bandbreite von Büchern hat aber stetig weiter abgenommen. Hat sie also nicht eher das Gegenteil bewirkt?

Wie hieß noch mal der sicherlich berühmte Komponist, der der Tagesschau (oder war es 'heute'?) diese bekannten Töne am Anfang verfasst hatte? Ja, genau der, wo die... Enkelin? Widwe?.. monatlich 4k Euro von der GEMA bekam und somit quasi ausgesorgte hatte - bis jemand bei ARD mal auf die Idee kam, diese Geldquelle könnte jemand anderem besser stehen und die Enkelin? Widwe? nun gerichtlich gegen diese Idee klagte?
 
Also ich finde schon die Abmahnung lächerlich. Die ging eindeutig an den falschen Empfänger. Wenn dann müsste man den Urheber abmahnen und auffordern das Buch vom Markt zu nehmen.
Es ist ein Unding das Amazon hier ein Buch entfernt, nur weil jemand eine Abmahnung schreibt. Richtig wäre es gewesen das Buch weiter anzubieten und die Abmahnung vollends zurückzuweisen -> Man soll sich doch an den Urheber wenden.
 
Beim Uhrheber des Werkes war wohl nicht viel zu holen und dem Anwalt standen schon die Dollar- ähm Eurozeichen in den Augen als die Worte "Amazon" und "verklagen" in einem Satz hörte. Allein schon die Tatsache, dass die Tochter eines Comedians klagt für eine Sache die keinen mehr interessiert, zeigt das einige Anwälte in Deutschland sich amerikanische Verhältnisse wünschen.

Das Ganze ist genau so lächerlich wie die Klage einer gewissen Dame gegen Google, die sich selbst in Verbindung mit dem Wort "Escortservice" ... sagen wir mal "ergoogelt" hat ;). Das die selbe Dame auch kurz danach ein Buch veröffentlicht hat was keiner haben wollte, hatte wohl nichts damit, dass sie sich ins Rampenlicht der Öffentlichkeit stellen wollte.


Ähm ... moment, könnte man nicht auch Google verklagen, weil man über die Google-Suche Passagen aus diversen Sketchen finden kann? :freak:
 
Richtig so.

M.M.n. hat Amazon doch alles richtig gemacht. Erstmal wussten sie nichts davon und als sie davon erfuhren haben sie den Artikel doch aus dem Sortiment genommen, was wollen die denn noch?

Gut das die Richter das auch so sehen. Wenn dem nicht so wäre kann dann jede Uni veklagt werden, weil ihre Studenten Material verwenden welches Urheberrechtlich geschützt ist...(Ich könnte Kotzen, bei diese ganze Urheberechtsschei..e).
 
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