MannyMarc14
Cadet 4th Year
- Registriert
- Mai 2011
- Beiträge
- 116
Hallo,
angenommen Online-Shop XY schreibt in die Produktbezeichnung eines Elektroartikels (aus welchen Gründen auch immer) eine falsche Modellnummer.
Käufer K bestellt, zahlt und bekommt das schlechtere Vorgängermodell geliefert.
Nach Beschwerde von K korrigiert XY gleich die Produktbezeichnung, schreibt aber zugleich, dass er nach Rücksendung nur das Geld zurückerstatten werde, da er das neue Modell (mit dem er ursprgl. geworben hatte) nicht im Sortiment führe.
Könnte K darauf bestehen, dass XY das neuere Modell zuschickt (und nicht nur das Geld zurücküberweist)?
angenommen Online-Shop XY schreibt in die Produktbezeichnung eines Elektroartikels (aus welchen Gründen auch immer) eine falsche Modellnummer.
Käufer K bestellt, zahlt und bekommt das schlechtere Vorgängermodell geliefert.
Nach Beschwerde von K korrigiert XY gleich die Produktbezeichnung, schreibt aber zugleich, dass er nach Rücksendung nur das Geld zurückerstatten werde, da er das neue Modell (mit dem er ursprgl. geworben hatte) nicht im Sortiment führe.
Könnte K darauf bestehen, dass XY das neuere Modell zuschickt (und nicht nur das Geld zurücküberweist)?