Onlineshop hat keine Rechnung ausgestellt

Klamann

Lieutenant
Registriert
Nov. 2006
Beiträge
967
Hi,

ich habe neulich ein Gehäuse bei DriveCity.de über 30€ bestellt. Das Gehäuse ist angekommen, war auch in tadellosem Zustand, nur lag dem Paket keine Rechnung bei.

Eigentlich dachte ich, man bekommt immer eine Rechnung ausgestellt, allein schon, um einen Beleg für die gesetzliche Gewährleitungspflicht des Händlers zu haben. Dann habe ich mich ein wenig informiert und das hier entdeckt:
Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person, so ist der leistende Unternehmer seit dem 1.1.2004 stets zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet. Bisher musste er nur auf Verlangen eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 UStG).
Quelle: http://www.iyotta.de/index.php/unte...zliche-anforderungen.html#Ausstellungspflicht

§259 Umfang der Rechenschaftspflicht schrieb:
(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
Zwar habe ich laut BGB ein Recht darauf, eine Rechnung zu erhalten, allerdings nur, wenn der Unternehmer dazu verpflichtet ist, mir eine auszustellen. Und das ist er ja laut § 14 UStG nicht, da ich als Leistungsempfänger kein Unternehmer oder eine juristische Person bin. Zumindest glaube ich das, $14 des UStG klingt für mich stellenweise ein wenig verwirrend.

Weiß jemand, wie das genau funktioniert bzw. wie ich an einen Beleg rankomme, dass ich überhaupt bei dem Laden bestellt habe und eventuelle Ansprüche in Zukunft geltend machen kann. Schriftlich habe ich ja bis jetzt nichts in der Hand außer einem Gehäuse, dass es so auch bei 100 anderen Shops gibt.
 
Hast du denn mal direkt mit DriveCity Kontakt aufgenommen? Die können dir doch am ehesten helfen!
 
Wieso fragst du nicht bei DriveCity nach? Ich hab da auch was bestellt und ne Rechnung bekommen - lustigerweise haben die's an die falsche Adresse geschickt (Rechnungsadresse statt Versandadresse) aber egal... Jedenfalls würde ich da erst mal den Händler bitten, mir eine Rechnung auszustellen, als gleich in den Gesetzestexten zu wühlen...
 
Klar werd ich mal mit denen Kontakt aufnehmen, ich wollte nur wissen, wie es mit der Rechtslage steht und ob ich eine Zusendung per Post verlangen kann (was ja Mehrkosten für den Shop bedeuten würde).
Am Ende schicken die mir das Teil per Mail und ich darfs selbst ausdrucken ;)
 
Wäre echt schlimm das selbst auszudrucken... Digitale Form ist doch eh nicht so schlecht, kannst ausdrucken, kannst auf nem USB Stick sichern, im Postfach lassen - und hast sie eigentlich immer verfügbar...
 
Ich bin mir sicher, dass mir DriveCity irgendeine Form von Kaufbeleg zusenden wird, auf welchem Weg auch immer...

Mir geht es im Moment um die Rechtslage: Man bekommt ja eigentlich immer eine Quittung oder eine Rechnung, wenn man irgendwo etwas kauft.
Jetzt habe ich aber begründete Zweifel daran, ob die Händler auch wirklich dazu verpflichtet sind, ein derartiges Dokument auszustellen. Bis jetzt habe ich dafür kein Gesetz gefunden.

edit:
uwei schrieb:
Die Rechnung ist auch gerne mal am und nicht im Paket.
Nachgesehen?
Klar, war nix draufgepappt außer meinen und deren Adressdaten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meinte so 'ne rote wasserdichte Folie, da steckt das meist mit drin.
Wenn keine drangeklebt hat, dann nicht.

Sonst kannst du natürlich einen Kaufbeleg bzw. eine Rechnung erwarten. Hab ich auch noch nicht erlebt. Müsste ja wenigstens irgendwas dabei sein. Ausnahme vielleicht bei einer Teillieferung, bei der erst die Rechnung mit dem letzten Paket kommt.
Aber mit der Rechtslage bin ich überfragt.
 
Ich hab jetzt eine Rechnung als .pdf per Email bekommen, damit kann ich ganz gut leben.
Es war eine vollständige Lieferung und außen war keine Plastikfolie angeklebt. Da es ein Gehäuse war, dass in der Originalverpackung (brauner Karton mit schwarzen Produktbild und Herstellerlogo) geliefert wird, könnte ich mir vorstellen, dass der Händler die Originalverpackung nicht öffnen wollte, um eine Rechnung beizulegen.

Falls sich jemand ein wenig mit der Rechtslage auskennt, würde ich mich natürlich über eine Aufklärung meiner vorherigen Frage freuen!
Nochmal die Frage: Ist ein Händler verpflichtet, eine Quittung oder einen Zahlungsbeleg in irgendeiner Form schriftlich an eine Privatperson auszuhändigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben