Klamann
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 967
Hi,
ich habe neulich ein Gehäuse bei DriveCity.de über 30€ bestellt. Das Gehäuse ist angekommen, war auch in tadellosem Zustand, nur lag dem Paket keine Rechnung bei.
Eigentlich dachte ich, man bekommt immer eine Rechnung ausgestellt, allein schon, um einen Beleg für die gesetzliche Gewährleitungspflicht des Händlers zu haben. Dann habe ich mich ein wenig informiert und das hier entdeckt:
Weiß jemand, wie das genau funktioniert bzw. wie ich an einen Beleg rankomme, dass ich überhaupt bei dem Laden bestellt habe und eventuelle Ansprüche in Zukunft geltend machen kann. Schriftlich habe ich ja bis jetzt nichts in der Hand außer einem Gehäuse, dass es so auch bei 100 anderen Shops gibt.
ich habe neulich ein Gehäuse bei DriveCity.de über 30€ bestellt. Das Gehäuse ist angekommen, war auch in tadellosem Zustand, nur lag dem Paket keine Rechnung bei.
Eigentlich dachte ich, man bekommt immer eine Rechnung ausgestellt, allein schon, um einen Beleg für die gesetzliche Gewährleitungspflicht des Händlers zu haben. Dann habe ich mich ein wenig informiert und das hier entdeckt:
Quelle: http://www.iyotta.de/index.php/unte...zliche-anforderungen.html#AusstellungspflichtIst der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person, so ist der leistende Unternehmer seit dem 1.1.2004 stets zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet. Bisher musste er nur auf Verlangen eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 UStG).
Zwar habe ich laut BGB ein Recht darauf, eine Rechnung zu erhalten, allerdings nur, wenn der Unternehmer dazu verpflichtet ist, mir eine auszustellen. Und das ist er ja laut § 14 UStG nicht, da ich als Leistungsempfänger kein Unternehmer oder eine juristische Person bin. Zumindest glaube ich das, $14 des UStG klingt für mich stellenweise ein wenig verwirrend.§259 Umfang der Rechenschaftspflicht schrieb:(1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
Weiß jemand, wie das genau funktioniert bzw. wie ich an einen Beleg rankomme, dass ich überhaupt bei dem Laden bestellt habe und eventuelle Ansprüche in Zukunft geltend machen kann. Schriftlich habe ich ja bis jetzt nichts in der Hand außer einem Gehäuse, dass es so auch bei 100 anderen Shops gibt.