AdmiralAthlon
Cadet 4th Year
- Registriert
- Juni 2006
- Beiträge
- 121
Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem mit einem Verkauf bei Ebay :
Ich hatte vor Weihnachten einen Laptop bei Ebay verkauft, dummerweise mit Paypal Bezahl-Option. Nun hat der Verkaufer sich bei bir gemeldet, mit der Beschwerde, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Der Laptop hatte bei mir folgenden Defekt: In unregelmässigen Abständen schaltete er sich einfach aus. Dies hatte ich auch detailliert in der Ebay Beschreibung angegeben. Der Käufer behauptet nun, daß der Laptop gar keinen Reaktion mehr zeigt beim Einschalten. Daraufhin hat er Käuferschutz bei Paypal beantragt.
Heute hat Paypal den Betrag von meinem Konto abgebucht. Laut Telefonauskunft von Paypal ist dieses Vorgehen Standard im Rahmen des Käuferschutzes. Der Konfliktfall ist bis zu diesem Zeitpunkt noch offen, es wurde noch keine Entscheidung gefällt!
Sollte sich herausstellen, daß der Käufer kein Recht bekommt, musste ich trotzdem als Verkäufer fast einen Monat auf den Auktionsbetrag verzichten, weil die Rücküberweisung sicher lange dauert.
Ich finde diese Vorgehen unangebracht und auch juritisch nicht sauber solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
mfg
Admiral
ich habe ein kleines Problem mit einem Verkauf bei Ebay :
Ich hatte vor Weihnachten einen Laptop bei Ebay verkauft, dummerweise mit Paypal Bezahl-Option. Nun hat der Verkaufer sich bei bir gemeldet, mit der Beschwerde, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Der Laptop hatte bei mir folgenden Defekt: In unregelmässigen Abständen schaltete er sich einfach aus. Dies hatte ich auch detailliert in der Ebay Beschreibung angegeben. Der Käufer behauptet nun, daß der Laptop gar keinen Reaktion mehr zeigt beim Einschalten. Daraufhin hat er Käuferschutz bei Paypal beantragt.
Heute hat Paypal den Betrag von meinem Konto abgebucht. Laut Telefonauskunft von Paypal ist dieses Vorgehen Standard im Rahmen des Käuferschutzes. Der Konfliktfall ist bis zu diesem Zeitpunkt noch offen, es wurde noch keine Entscheidung gefällt!
Sollte sich herausstellen, daß der Käufer kein Recht bekommt, musste ich trotzdem als Verkäufer fast einen Monat auf den Auktionsbetrag verzichten, weil die Rücküberweisung sicher lange dauert.
Ich finde diese Vorgehen unangebracht und auch juritisch nicht sauber solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
mfg
Admiral